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Stadtrat empfiehlt ersten Fusionsschritt
„Als Wohn- und Arbeitsort attraktiver“
In der neuen Stadt Olten müsse zudem nicht überall alles angesiedelt werden, so der Stadtrat aus raumplanerischer Sicht: Je grösser der Raum sei, desto gezielter könnten jeweils die am geeignetsten Standorte gesucht werden. So gehörten etwa Nutzungen mit Zentrumsfunktion in die Nähe des öffentlichen Verkehrs. Und die Koordination der erforderlichen Planungsprozesse werde einfacher.
Olten werde ferner sowohl für Unternehmen als auch als Wohnort vielfältiger und attraktiver: Durch die Fusion werde die Anzahl der möglichen Standorte für Unternehmen grösser, insbesondere durch die Arbeitsgebiete in Trimbach, die dank der „Adresse“ Olten auch für Unternehmen attraktiv würden, die sich vorher dort nicht angesiedelt hätten. Und die Fusion führe zu einem Gebilde, das sämtliche Arten des Wohnens abdecke, von der „Stadtwohnung“ bis zum Einfamilienhaus in ländlicher Umgebung, alle aber mit derselben „Adresse“ Olten und dem gleichen Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot. Aus Oltner Sicht interessant sei insbesondere Trimbach, das noch Reserven in den 2-geschossigen Wohnzonen in – vornehmlich nach Süden ausgerichteten – Hanglagen aufweise. Aber auch Hauenstein-Ifenthal und Wisen besässen noch gut 50 eingezonte Parzellen für Einfamilienhäuser. Angesichts dieser Reserven und der grosszügigen Entwicklungsgebiete auf Oltner Boden seien die aufgezeigten Wachstumsszenarien realistisch.
Keine Steuererhöhung wegen der Fusion
Dank dieser Perspektiven und wegen erwarteter Synergien könne die Fusion ohne Steuererhöhung wegen der Fusion selber verkraftet werden, unterstreicht der Stadtrat. Andere Einflüsse blieben mit oder ohne Fusion vorbehalten. Die finanziellen Auswirkungen sind nach Ansicht des Stadtrates für die Stadt Olten bewältigbar und werden durch die neuen Chancen in der Stadtentwicklung mehr als kompensiert. Im Übrigen strebten praktisch alle Städte dieser Grösse nach einer breiteren Abstützung, um die politischen Grenzen und damit die Entscheidungsräume den Lebensräumen anzunähern. Hier gelte es im Standortwettbewerb den Zug nicht zu verpassen. Und die Fusion führe zu einer Stärkung der Stadt Olten im Kanton Solothurn und im AareLand. Das vorliegende Projekt stelle einen ersten Schritt in diese Richtung dar – weitere Schritte mit weiteren Gemeinden seien geplant.
In seiner Botschaft ans Parlament geht der Stadtrat ferner auf Anliegen ein, die im Rahmen der Vernehmlassung im vergangenen Januar vorgebracht worden waren. So erläutert er eingehend, dass der Trend zu grösseren Gemeinden gesamtschweizerisch stark ist und wie es zur Zusammensetzung der vier Gemeinden im vorliegenden Projekt kam. Er zeigt zudem am Beispiel des Bereichs Bildung auf, dass die intensive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden im Vergleich zu einer Fusion an Grenzen stosse: Viele kleinere Gemeinden seien durch die zahlreichen aktuellen Reformen und Veränderungen überfordert; eine Steuerung aus einer (grossen) Hand bringe indessen Vorteile, zum Beispiel in Form eines einheitlichen Standards über ein grosses Gemeindegebiet hinweg. Einheitliche Qualität und eine grössere Anzahl Schülerinnen und Schüler erleichterten zudem deren Aufteilung auf die verschiedenen Schulhäuser und dadurch die Weiterführung von Standorten, die bisher wegen dazwischen liegender Gemeindegrenzen gefährdet gewesen seien.
Keine Gesetzesgrundlage für Wahlkreise
Zum vielerwähnten Thema Wahlkreise führt der Stadtrat aus, im geltenden kantonalen Gemeindegesetz sei die Bildung von Wahlkreisen, um die Interessen der Stadtteile der neuen Einwohnergemeinde wahrzunehmen, nicht vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass Wahlkreise eine räumliche Einschränkung des von der Kantonsverfassung zugesicherten aktiven und passiven Wahlrechts in der Einwohnergemeinde darstellten und daher einer gesetzlichen Grundlage bedürften, rate das Amt für Gemeinden bei der aktuellen Rechtslage von der Verwendung von Wahlkreisen ab.
Ein Vorgehen ohne Wahlkreise habe andererseits den Vorteil, dass die neue Einwohnergemeinde umso rascher zu einer Einheit zusammenwachsen könne und nicht bisherige Grenzen über eine gewisse Zeit – wenn auch in reduziertem Masse – weiterhin präsent blieben. Zudem könnten ohne Wahlkreise – wie das Beispiel von Littau nach der Fusion mit der Stadt Luzern zeige – kleinere Ortsteile auch „überproportional“ in den Behörden vertreten sein, falls sich genügend interessierte und geeignete Personen fänden; das Interesse für eine Mitarbeit in politischen Gremien könnte dabei mit Blick auf einen grösseren Wirkungskreis im Falle der fusionierten Gemeinde tendenziell grösser sein, als es heute in den kleinen Gemeinden festgestellt werden müsse.
Keine Gemeinde ein „Sanierungsfall“
Ferner liegen der Botschaft ans Gemeindeparlament eine Reihe von Kennzahlen bei, welche aufzeigen, dass keine der vier beteiligten Gemeinden einen Sanierungsfall in irgendeiner Hinsicht darstellt und dass die Situation in der bisherigen Einwohnergemeinde Olten auf Grund von deren Grösse und Kraft auch diejenige in der neuen Einwohnergemeinde prägt. So verschiebt sich etwa die Sozialhilfequote (Fälle pro Einwohnende) nur um 0,2% von 6 (Olten heute) auf 6,2% (Olten Plus), obwohl die Quote heute in Trimbach 1,2% über derjenigen von Olten liegt. Oder der Anteil der ausländi-schen Wohnbevölkerung wächst total lediglich um 1,1%, obwohl heute zwischen Olten und Trimbach 7,1% Unterschied liegen. Ein weiteres Beispiel aus dem Steuerbereich: Der durchschnittliche Staatssteuerertrag der natürlichen Personen pro Steuerzahler/in liegt heute in Olten bei 2835 Franken und in Trimbach bei 2183 Franken; in der fusionierten Gemeinde würde er 2693 Franken und damit nur 142 Franken weniger als im heutigen Olten betragen.
Eintretensbeschlüsse vor Gemeindeversammlungen Noch vor dem Oltner Gemeindeparlament sind die drei andern Fusionspartner an der Reihe: Hauenstein-Ifenthal am 19. März, Trimbach und Wisen je am 26. März. Dort geht es darum, dass die Gemeindeversammlungen Eintreten auf das Geschäft beschliessen, damit es am 17. Juni 2012 dem Volk an der Urne unterbreitet werden kann. Mindestanforderung, damit das Vorhaben an die Urne kommt, ist dabei eine Zustimmung des Oltner Parlaments und ein Beschluss auf Eintreten der Gemeindeversammlung Trimbach. |