Inhalt
Werkhof, Gruppe am Turm/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 5. März 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Als Attraktivitätssteigerung der Altstadt organisiert die Gruppe am Turm seit Jahren während der Sommermonate verschiedene Konzerte und Anlässe auf dem Ildefonsplatz. Wie in den Vorjahren stellte Herr Kaiser an Stadtpräsident Ernst Zingg das Gesuch um Kostenerlass für die Dienstleistungen des Werkhofes sowie die Benützungs- und Bewilligungsgebühren der Stadtpolizei für das Programm 2012.
2. Stellungnahme zum Gesuch
Im Jahr 2011 wurden vom Werkhof Leistungen von total Fr. 7‘867.35 erbracht. Das Programm 2012 beinhaltet ungefähr gleich viele Veranstaltungen wie im Vorjahr, so dass sich die Leistungen des Werkhofes im gleichen Rahmen bewegen werden.
Die Kosten der Direktion Öffentliche Sicherheit belaufen sich auf total Fr. 490.00 (Bewilligungs- und Platzgebühr Fr. 190.00; Gebühr für Transparentaushang Fr. 300.00).
Da diese kulturellen Anlässe gut besucht werden und damit auch dazu dienen, die Altstadt zu beleben, befürwortet die Baudirektion einen Kostenerlass von maximal Fr. 7‘900.00. Allfällige Mehrkosten sind dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Dem Gesuch soll daher in diesem Sinn entsprochen werden.
3. Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Mietkosten für das Festmaterial, die Personal- und Transportkosten des Werkhofes sowie die Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes für die Anlässe der Gruppe am Turm im Sommer 2012 werden erlassen.
2. Die Aufwendungen des Werkhofes von maximal Fr. 7‘900.00 und die Gebühren der Stadtpolizei von Fr. 490.00 werden dem Konto 012.365.05 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet. Allfällige Mehrkosten sind dem Veranstalter zu verrechnen.
3. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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