Inhalt
Sozialregion Olten, Sozialarbeiterin in Ausbildung, 60%-Pensum/befristete Anstellung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. Februar 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit separatem Bericht und Antrag informierte die Sozialdirektion über die vorgezogene Reorganisation der Sozialregion Olten. Der Stadtrat begrüsste die geplanten Sofort-Massnahmen (SR vom 13.02.2012). Eine solche Massnahme war die geplante Anstellung einer Sozialarbeitenden in Ausbildung beim Vormundschaftsamt Olten. Diese möchte beim Vormundschaftsamt Olten von August 2012 – Juli 2014 mit einem Arbeitspensum von 60% ihr 3. und 4. Ausbildungsjahr absolvieren.
2. Erwägungen
Der Stadtrat hat die Anstellung von Sozialarbeitenden in Ausbildung geregelt. Der Bedarf nach Ressourcen ist ausgewiesen (vgl. sep. Bericht und Antrag im Zusammenhang mit der Reorganisation). Eine geeignete Person steht zur Verfügung.
Beschluss:
1. Die Stelle einer Sozialarbeiterin in Ausbildung, 60%, 3. und 4. Ausbildungsjahr, LK 16 im 3. und LK 18 im 4. Ausbildungsjahr, wird ab 01.08.2012 bis zum Abschluss der Ausbildung am 30.06.2014 befristet bewilligt. Wird die Ausbildung abgebrochen, fällt die Anstellung dahin.
2. Zugunsten von Konto SR 584.301.00 wird ein Nachtragskredit von Fr. 40‘000.-- und zugunsten von Konto SR 584.395.00 ein Nachtragskredit von Fr. 4‘000.-- bewilligt.
3. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|