Inhalt
Schulleiter Sek I, Stellvertretung/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. Februar 2012
- Beschreibung
- 1. Augangslage
Der Schulleiter am Sek I-Zentrum Frohheim arbeitet mit einem Anstellungspensum von 51%. Ergänzend unterrichtet er ein Pensum von 12 Lektionen als Lehrer für Bewegung und Sport. Auf Grund einer Verletzung muss er sich einer Schulteroperation unterziehen. Seine Abwesenheit vom 20. Februar bis zum 6. April 2012 soll mit einer Stellvertretungslösung überbrückt werden.
2. Erwägungen
Um seine Arbeitsfähigkeit als Lehrer für Bewegung und Sport langfristig erhalten zu können, ist die Operation zwingend.
Sein Stellenpartner im Schulleitungsteam der Sek I, kann die Vakanz nicht abdecken. Die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung lässt keinen zusätzlichen Spielraum. Nicht aufschiebbare Aufgabenpakete in der Umsetzung der Sek I-Reform und in der organisatorischen und personellen Vorbereitung des neuen Schuljahres lassen auch keine Vakanz zu.
In Peter Fröhlich steht ein Stellvertreter zur Verfügung. Er hat sich als Lehrer am 1. August 2010 pensionieren lassen. Er ist ausgebildeter Schulleiter und ist gegenwärtig im Bereich der administrativen Entlastung der Schulleitung Sek I tätig. Somit ist er vertraut mit den aktuellen Themen und kann seine Arbeit umgehend aufnehmen. Dadurch entfällt eine Einarbeitungszeit, was in Anbetracht der kurzen Stellvertretungszeit besonders wichtig ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Peter Fröhlich wird für die Zeit vom 20. Februar bis 6. April als Schulleiter-Stellvertreter mit einem Pensum von 51%, Lohnklasse 26 eingesetzt. Durch die Anstellung von Peter Fröhlich entstehen Lohnkosten von Fr. 5‘963.90 sowie Fr. 1‘192.00 Sozialleistungen pro Monat, Durch die Unfallversicherung werden 80% des Bruttolohnes des Schulleiters abgedeckt. Für die verbleibende Differenz und die Sozialleistungen wird ein Nachtragskredit benötigt.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt den Einsatz von Peter Fröhlich als Stellvertretung des Schulleiters in der LK 26 vom 20. Februar bis 6. April 2012.
2. Es wird der folgende Nachtragskredit zu Gunsten der laufenden Rechnung 2012 genehmigt:
a) Konto 212.302.00 Besoldungen Fr. 3‘000.00
b) Konto 212.395.00 Verrechnete Sozialleistungen Fr. 2‘000.00
Total Fr. 5‘000.00
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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