Grundlagen
Auflageexemplar vom 25. Januar 2012: Plan und Sonderbauvorschriften
Ausgangslage
Über die Grundstücke der Dietschi AG Druck und Medien im Strassengeviert Ziegel-feldstrasse – Grundstrasse besteht ein Gestaltungs- und Erschliessungsplan aus dem Jahr 2008. Darin sind die baulichen Expansionsmöglichkeiten aus damaliger Sicht festgelegt.
Dank neuen technologischen Möglichkeiten in der Druckindustrie ist mit der kürzlich ein-gebauten Maschine der Raumbedarf für die nächsten 15 Jahre gedeckt. Eine Betriebs-erweiterung am heutigen Standort ist deshalb nicht mehr vorgesehen.
Die Dietschi AG hat sich entschlossen, alle nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zu veräussern. Dies betrifft die beiden zusammengebauten Wohngebäude an der Friedaustrasse und ein Wohngebäude an der Grundstrasse, die im Nutzungsplan 2008 als Abbruchobjekte bezeichnet sind.
Ziele
Der neu unterbreitete Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse – Grundstrasse West bildet im Wesentlichen die bestehende Situation der Bauten und Anlagen ab. Im Nutzungsplanbereich sind nur noch diejenigen Parzellen und Teilparzellen enthalten, welche für den Betrieb der Druckerei auch in Zukunft nötig sind. Die restlichen Parzellen und Teilparzellen werden aus dem Gestaltungsplanperimeter entlassen; für diese Liegenschaften gilt die Grundnutzung dreigeschossige Mischzone M3 nach rechtsgültigem Zonenplan. Die nördlich gelegenen Wohngebäude, die im aktuellen Nutzungsplan zum Abbruch vorgesehen sind, können des-halb erhalten und weiterhin für Wohnzwecke genutzt und den heutigen Wohnansprüchen baulich angepasst werden.
Der neue Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan orientiert sich am heutigen Stand der Bauten und Anlagen. Auf dem Hauptgebäude stehen mächtige Dachaufbauten, welche nicht erweitert werden dürfen. Der westliche, niedrige Gebäudeteil kann um höchstens 4.40 m auf 10.50 m erhöht werden um Raumkapazitäten für zukünftige energetische und/oder technische Anlagen zu schaffen. Diese Gebäudeerhöhung ist fassadenbündig auszuführen.
Der neue Gestaltungsplan erfährt folgende Änderungen gegenüber dem bestehenden Gestaltungs- und Erschliessungsplan:
• Der Geltungsbereich ist den zukünftigen Nutzungsansprüchen angepasst.
• Das Baufeld entspricht dem bestehenden Hauptbau und dem bestehenden, westlich gele-genen niedrigeren Erweiterungsbau. Dieser kann auf höchstens 10.50 m fassadenbündig erweitert werden.
• Die Erschliessungs- und Parkierungsflächen orientieren sich an der bestehenden Situation.
• Die Berechnung der Autoabstellplätze richtet sich nach § 42 Planungs- und Baugesetz (PBG). Die definitive Anzahl bestimmt die Baukommission unter Berücksichtigung der «Richtlinien zur Bemessung der erforderlichen bzw. sinnvoller Anzahl Parkplätze», von der Baukommission verabschiedet am 10. September 1990.
• Die Benutzung der Parkplätze 1 bis 4 erfolgt über das Grundstück GB Olten Nr. 1628. Die zugesicherte Dienstbarkeit ist noch ausstehend. Diese Dienstbarkeit muss vor der Genehmigung des Nutzungsplans vorliegen.
• Die Grünflächenziffer beträgt – mit Anrechnung der Bäume – 0.31 und liegt knapp über dem Soll von 0.30. Der heute bestehende Nutzungsplan weist eine Grünflächenziffer von 0.38 auf; die Grünflächenabnahme innerhalb des nun redimensionierten Gestaltungsplan¬perimeters wird durch die Grünflächenzunahme der aus dem Gestaltungsplan entlassenen Parzellen kompensiert.
Der bestehende Gestaltungsplan RRB Nr. 949 vom 3. Juni 2008 wird durch den vorliegen¬den Nutzungsplan ersetzt und verliert seine Rechtskraft.
Information der Planungsbetroffenen
Die Dietschi AG und das Planungsteam orientierten am 20. Juni 2011 die planungsbetrof¬fenen Anwohner über die neuen Planungsabsichten. Die Anwesenden 14 Personen äusser¬ten sich positiv zu den reduzierten Erweiterungsabsichten der Dietschi AG. Das Angebot einer schriftlichen Stellungnahme einzureichen, wurde nicht genutzt.
Die Teilnehmenden äusserten sich einzig kritisch über den nächtlichen Lärm, verursacht durch die Lastwagenfahrer. Die Verantwortlichen der Dietschi AG haben die Chauffeure bereits angewiesen, ihr Verhalten zu ändern und die nächtliche Ruhe zu respektieren.
Baukommission
Die Baukommission hat am 19. September 2011 das Planwerk zur Vorprüfung an den Kanton freigegeben. Sofern das Ergebnis der Vorprüfung keine wesentlichen Änderungen des Planwerks erfordert, empfiehlt die Baukommission dem Stadtrat, den Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse – Grundstrasse West zur Planauflage freizugeben.
Kantonale Vorprüfung
Gemäss Schreiben vom 18. Januar 2012 des kantonalen Amtes für Raumplanung entspre¬chen der Gestaltungsplan und die Sonderbauvorschriften im Grundsatz den kantonalen Anforderungen. Auf Nachfrage ist aus Sicht des Kantons keine Überprüfung des bestehen den Lärmgutachtens vom 26. Oktober 2007 notwendig. Einige kleinere redaktionelle Änderungen sind in das Auflageexemplar eingeflossen.
Beschluss:
- Der Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse – Grundstrasse West mit den Sonderbauvor¬schriften wird zur Planauflage freigegeben.
- Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.