Inhalt
Sozialregion Olten, Reorganisation/Aufhebung Zweigstelle Trimbach als eigene Verwaltungsorganisation
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. Februar 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Jahre 2010 kündigten mehrere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Zweigstelle der Sozialregion in Trimbach. Jede Kündigung hat Lücken in der Betreuung der unterstützungsbe-dürftigen Personen und bei der Bearbeitung der täglich anfallenden Aufgaben zur Folge. Dank der Unterstützung durch die Mitarbeitenden am Hauptsitz der Sozialregion in Olten, dank der Unterstützung durch den Stadtrat bei der Freigabe von Stellen zur sofortigen Wiederbesetzung und dank der Unterstützung durch das Parlament bei den Beschlüssen über den Stellenetat konnte der Betrieb auch im Jahre 2011 weiter geführt werden. Die Rückstände – u.a. im Be-richtswesen – wuchsen jedoch weiter an.
2. Geplante Reorganisation per 01.01.2013
Per 01.01.2013 werden die neuen regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden tätig. Nach einer Übergangsphase von schätzungsweise einem Jahr werden diese voll operativ sein. Die bisherigen Behördensekretariate werden im 2013 mit den Übergaben befasst sein und die neuen Behörden unterstützen müssen. Die Ressourcen werden somit weiterhin benötigt. Die Aufgaben ändern sich jedoch. Die Sozialregion muss einen Abklärungsdienst aufbauen, der die Abklärungsaufträge der neuen Behörden bearbeitet und Berichte mit Empfehlungen zur Be-schlussfassung erstellt. Diese Berichte werden umfassender sein als die „schlanken“ Abklärun-gen der bisherigen Behörden. Der Aufwand ist noch nicht genau abzuschätzen, dürfte aber min-destens 100 Stellen-% betragen.
Die Geschäftsleitung der Sozialregion hat deshalb geplant, die Zweigstelle als eigene Organisa-tion aufzuheben und die Mitarbeitenden in die bestehenden Teams am Hauptsitz in Olten ein-zugliedern.
Mit der Aufhebung der Zweigstelle als eigene Organisation wird auch die Stelle eines Leiters der Zweigstelle aufgehoben. Die Aufhebung ist gemäss Art. 13 PR 6 Monate im Voraus eingeschrie-ben mitzuteilen. Eine geeignete Stelle ist nach Möglichkeit anzubieten. Auf Grund der zwanzig-jährigen Erfahrung des bisherigen Leiters soll ihm die Stelle eines Leiters des neuen Abklä-rungsdienstes angeboten werden. Die Stelle wird nach ABAKABA neu eingereiht.
Geplant ist die örtliche Verlegung der Arbeitsplätze an den Hauptsitz in Olten. Diese kann aber nur umgesetzt werden, wenn der Stadtrat dazu grünes Licht gibt. Momentan stehen diesem Anliegen noch Hindernisse im Weg: Die Finanzdirektion hat ihre geplante Reorganisation noch nicht umgesetzt und gibt die Büroräume im 2. Stock noch nicht frei. Das Stadthaus wird saniert und die Baudirektion will deshalb keine zusätzlichen Arbeitsplätze im Stadthaus.
3. Provisorisch vorgezogene Reorganisation
Auf Grund der vom Zweigstellenleiter signalisierten Notlage musste sofort gehandelt und die Re-organisation vorgezogen werden. Der Zweigstellenleiter wurde von den Führungsaufgaben und der Führung der Behördensekretariate entbunden. Die entsprechenden Aufgaben wurden von der Leiterin Sozialamt und vom Leiter Vormundschaftsamt übernommen. Die Mitarbeitenden wurden in die Teams am Hauptsitz integriert. Dadurch konnte den Mitarbeitenden Sicherheit, Führung und Betreuung geboten werden. Der bisherige Leiter der Zweigstelle steht zu 100% für die Aufarbeitung der Rückstände (Berichtswesen), für die Betreuung der nicht zugeteilten Fälle, für deren Abschluss (sofern möglich) und deren Übergabe an neue Mitarbeitende sowie für die Einführung der beiden neuen Mitarbeitenden mit Arbeitsplatz in Trimbach zur Verfügung.
Ohne Fallzuwachs wären vom bisherigen Zweigstellenleiter in der zweiten Jahreshälfte 26 vor-mundschaftliche und 67 Sozialhilfe-Fälle abzugeben, da er voraussichtlich ab 01.01.2013 die Stelle eines Leiters des Abklärungsdienstes übernehmen wird.
4. Sofort-Massnahmen
4.1 Praktikantin
Zur Unterstützung des bisherigen Zweigstellenleiters im administrativen Bereich bei der Aufarbei-tung der Rückstände, der Betreuung der nicht zugeteilten Fälle und bei der Übergabe der Aufga-ben und Dossiers des bisherigen Behördensekretariates an die neuen regionalen Behörden ist die Stelle einer Praktikantin auf ein Jahr befristet ab Besetzung zu bewilligen.
4.2 Sozialarbeiterin in Ausbildung Team SA
Für das Team SA ist die Stelle einer Sozialarbeiterin in Ausbildung zu 60% zu bewilligen. Eine geeignete und bereits eingearbeitete Person steht zur Verfügung. Der bisherige Zweigstellenleiter wird seine Sozialhilfe-Fälle in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres an diese Person über-geben. Der uns bekannten, administrativ äusserst versierten Person können einfache Fälle ent-sprechend dem allgemein gültigen Mengengerüst zugeteilt werden. Es folgt ein separater Bericht und Antrag.
4.3 Sozialarbeiterin in Ausbildung Team VA
Für das Team VA ist die Stelle einer Sozialarbeiterin in Ausbildung zu 60% zu bewilligen. Eine geeignete Person steht zur Verfügung. Der bisherige Zweigstellenleiter wird seine vormund-schaftlichen Fälle in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres an diese Person übergeben. Im vormundschaftlichen Bereich kann einer Sozialarbeiterin in Ausbildung maximal das halbe Men-gengerüst einer ausgebildeten Person zugemutet werden. Es folgt ein separater Bericht und An-trag.
4.4 Externe Vergaben
Bis die internen Ressourcen wieder aufgebaut sind, werden dringende Abklärungen und drin-gende Fallführungen extern vergeben, u.a. an die Familienberatung Olten-Gösgen, an Pro Infir-mis, an Pro Senectute oder an spezialisierte Fachstellen. Sollten entsprechende Kredite knapp werden, würden Nachtragskredite separat beantragt.
5. Weitere Massnahmen
5.1 Stellenschlüssel / Anpassung Stellenetat
Die vom Kanton gelieferten Fallzahlen, die auf den Stellenschlüssel angewendet werden, liegen erst gegen Ende Juni 2012 vor. Zu diesem Zeitpunkt wird geprüft, ob Anpassungen in der Kom-petenz des Gemeindeparlamentes vorzunehmen sind. Aus heutiger Sicht ist vorerst mit Mass-nahmen in der Kompetenz des Stadtrates dafür zu sorgen, dass der Betrieb auch im 2012 auf-recht erhalten werden kann.
5.2 Entlastung Sekretariat der Sozialkommission / Delegation des operativen Geschäftes durch die Sozialkommission an das Sozialamt
Heute fasst die Sozialkommission Beschlüsse bei Kosten von Platzierungen, Kosten sozialpäda-gogischer Familienbegleitung, bei Sanktionen und Kürzungen, bei bestimmten Zahnbehandlun-gen, bei Suchttherapien und in weiteren Spezialfällen. Ferner erhält die Kommission Kurzinfor-mationen zu neuen Fällen. Die Aufbereitung der Anträge an die Kommission ist mit grossem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand ist für alle elf jährlichen Sitzungen zu leisten.
Die Ressourcen des Sekretariates der Sozialkommission sind nie angepasst worden. Mit der aktuellen (vorgezogenen) Reorganisation fällt zusätzliche Arbeit für die Fälle der Aussengemein-den an. Das Sekretariat der Sozialkommission wird von der Leiterin Sozialamt geführt. Damit sie ihre Führungsarbeit für die Mitarbeitenden des Sozialamtes weiterhin wahrnehmen kann, ist sie zu entlasten oder es sind ihr Ressourcen (Sachbearbeitung) direkt zuzuordnen.
Mittlerweile hat das Amt für soziale Sicherheit ASO die Funktion einer Beschwerdeinstanz über-nommen. Am 01.01.2013 nehmen die neuen regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehör-den ihre Arbeit auf. Die Beschlüsse dieser Behörden können von den Sozialkommissionen nicht mehr hinterfragt werden. Entsprechende Kosten sind zu übernehmen. Der Handlungs- und Ent-scheidungsspielraum im Rahmen der bisherigen Behördenorganisation fällt weg. Es drängt sich deshalb auf, alle operativen Aufgaben oder zumindest die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben ohne Entscheidungsspielraum an das Sozialamt zu delegieren. Entscheide sollen nicht mehr im aufwändigen Verfahren mittels Beschlussfassung der Behörde sondern durch direkte Verfügung des Sozialamtes getroffen werden. Damit könnte eine deutliche Entlastung des Sekretariates der Sozialkommission erreicht werden.
5.3 Optimierung und Ressourcenzuteilung nach den ersten Erfahrungen mit den neuen Behör-denorganisationen Mitte 2013
Im Jahre 2013 soll das erste Semester genutzt werden, Erfahrungen mit den neuen Behördenor-ganisationen zu machen. Erst Mitte des Jahres 2013 kann beurteilt werden, ob die Ressourcen-zuteilung stimmt. Entsprechende Anpassungen wären je nach Auswertung des ersten Halbjahres vorzunehmen.
6. Organisationsreglement der Direktion Soziales (Sozialdirektion) (SRO 124.4)
Das Organisationsreglement der Direktion Soziales ist anzupassen und per 01.01.2013 in Kraft zu setzen. Evtl. folgen noch Klärungen auf Seiten des Kantons und der künftigen kantonalen Behörden, weshalb das Reglement mit separatem Bericht und Antrag zu einem späteren Zeit-punkt vorgelegt wird.
7. Reglement der Sozialkommission
Das Reglement der Sozialkommission ist anzupassen und per 01.01.2013 in Kraft zu setzen. Es folgt ein separater Bericht und Antrag.
8. Wirtschaftlichkeit
Die neue Stelle als Leiter Abklärungsdienst wird nach ABAKABA eingereiht und wird in einer tieferen Lohnklasse eingereiht sein, als die bisherige Stelle eines Zweigstellenleiters mit Füh-rungsaufgaben. Da die Reorganisation umfassend ist und Auswertungen erst Mitte 2013 vorlie-gen, können hier die finanziellen Auswirkungen der Reorganisation noch nicht gesamthaft erörtert werden.
Beschluss:
1. Die Zweigstelle der Sozialregion Olten in Trimbach als eigene Verwaltungsorganisation und die Stelle eines Leiters der Zweigstelle werden per 1.1.2013 aufgehoben. Die Aufhebung ist dem Stelleninhaber 6 Monate im Voraus mitzuteilen. Als Ersatz wird ihm nach Möglichkeit ei-ne gleichwertige Stelle angeboten.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|