Inhalt
Eissportanlage Kleinholz, Sanierung Teil 3, 3. Objektkredit/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. Februar 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit dem Volksentscheid vom 26. September 2010 bekannten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Eissport in Olten und bewilligten einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 12.1 Mio. und sicherten damit den Betrieb der Eissportanlage für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dieser Rahmenkredit wird in mehreren Objektkrediten über die kommenden Jahre an die Sportpark Olten AG ausbezahlt. Diese Vorlage ist der dritte Objektantrag.
2. Erwägungen
2012 stehen die folgenden Investitionen an:
a) Architektenhonorar
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung nach den submissionsrechtlichen Vorgaben wurde die Batimo AG, Architekten SIA, für die Architekturarbeiten für das Gesamtprojekt der Sanierung und Erweiterung der Eishalle bestimmt. Die Leistungen sind im Vertrag zwischen der Batimo AG und der Sportpark Olten AG geregelt. Mit der Unterzeichnung der Vertragsurkunde wurde jedoch nur Folgendes freigegeben: Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren/Auflageprojekt sowie Ausschreibung, Offertvergleich und Vergabeantrag. Die Kostengenauigkeit wird mit +/- 15% angegeben.
b) Bauherrenbegleitung
Parallel zum Vertrag mit der Batimo AG hat die Sportpark Olten AG ein Kompetenzreglement erlassen. Sodann hat die SPOAG beschlossen, im Sinne einer Bauherrenunterstützung zwei Bauherrenbegleiter einzusetzen. Ein Bauherrenbegleiter soll für den Kompetenzbereich „Betrieb/Planung“ verantwortlich zeichnen, der zweite den Kompetenzbereich „Bau“ abdecken. Die SPOAG hat für den Bereich Betrieb/Planung Herrn Reto Lohrer aus Günsberg rekrutiert, für den Bereich Bau Herrn Patrick Kissling aus Olten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erwähnten Sanierungsmassnahmen verursachen folgende Kosten:
a) Architekturhonorar CHF 687‘100.-
b) Bauherrenbegleitung (1. Tranche) CHF 60‘000.-
Total CHF 747‘100.-
Der Betrag ist im Investitionsbudget 2011 berücksichtigt. Die Sportpark AG ist dazu verpflichtet, für die einzelnen Projekte eine Projektabrechnung zu führen. Die Einwohnergemeinde Olten hat in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG jederzeit ein Einsichtsrecht in diese Projektabrechnung.
Beschluss:
1. Der Betrag von CHF 747‘100 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto 340.564.003 Eissportanlage: Investitionsbeiträge genehmigt.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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