Inhalt
Eissportanlage kleinholz, Sanierung Teil 2, 2. Objektkredit/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. Februar 2012
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit dem Volksentscheid vom 26. September 2010 bekannten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Eissport in Olten und bewilligten einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 12.1 Mio. und sicherten damit den Betrieb der Eissportanlage für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dieser Rahmenkredit wird in mehreren Objektkrediten über die kommenden Jahre an die Sportpark Olten AG ausbezahlt. Diese Vorlage ist der zweite Objektantrag.
2. Erwägungen
Ende 2010 und im 2011 standen die folgenden Investitionen an:
a) Stehplatzrampe Tribüne Ost Stehrampe
Aus Sicherheitsgründen wurde diese Sanierungsmassnahme bereits realisiert. Aufgrund des unstabilen Untergrundes der Tribüne verschoben sich die Eisenbahnschwellen, was zu einem unebenen Fussboden führte. Dies hatte eine erhebliche Stolpergefahr zur Folge, weshalb bereits fünf Stufenreihen, was einem Drittel der Tribüne Ost entspricht, teilsaniert wurden. Der Rest der Tribüne wird nach der Sanierung des Daches und der Fertigstellung des Annexbaus als Ganzes saniert, da die neuen Gegebenheiten (u.a. Fluchtwege, Verschiebung Zuschauerplätze) berücksichtigt werden müssen.
b) Neubau Fluchtwege Haupttribüne
Die bestehenden Entfluchtungskapazitäten reichen nicht aus. Deshalb wird ein zusätzlicher Ausgang mit Metallsteg geschaffen und gewisse Sitzplätze müssen entfernt werden. Dadurch wird die Sitzplatztribüne West neu auf 850 Zuschauer begrenzt sein. Zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Fertigstellung des Annexbaus) wird die noch fehlende Entfluchtungskapazität auf der Nordwestseite der Tribüne geschaffen.
c) Sanierung Entlüftungsanlagen Maschinenraum
Aufgrund von Auflagen des Kantonalen Amtes für Umwelt sind folgende Massnahmen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich:
- Installation neuer Zuluftkanäle (seit 1996 nicht mehr vorhanden): Dies ermöglich im Notfall die Absaugung von ausgetretenem Ammoniak.
- Explosionsschutz im Maschinenraum (spezielle Elektroinstallationen): Dies verhindert im Notfall beim Austreten von Ammoniak eine Explosion.
Diese Arbeiten wurden nach Abschluss der Eissaison 2010/2011 bis und mit heute ausgeführt.
d) Honorar Ausschreibung (Submission) Architekt
Aufgrund des zu erwartenden Honorarvolumens des Architekten wird der gesetzliche Schwellenwert von CHF 250‘000.- deutlich überschritten. Daher wurde entschieden diese Arbeiten im selektiven Verfahren zu vergeben. Für die Begleitung der Ausschreibung dieser Architekturarbeiten ist der Beizug eines Fachmannes erforderlich. Diese Arbeiten wurden bereits an Wolfgang Christl, Bauberatungen, vergeben, um nicht weitere Verzögerung in der Projektum-
setzung hinnehmen zu müssen.
Sämtliche Sanierungsmassnahmen (Positionen a bis c) sind im Sanierungs-Masterplan enthalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erwähnten Sanierungsmassnahmen waren in der 1. Tranche wie folgt budgetiert:
a) Stehplatzrampe Tribüne Ost Stehrampe CHF 89‘000.-
b) Neubau Fluchtwege Haupttribüne CHF 99‘000.-
c) Sanierung Entlüftungsanlagen Maschinenraum CHF 123‘000.-
d) Honorar Ausschreibung (Submission) Architekt CHF 36‘000.-
Total CHF 347‘000.-
Der Betrag ist im Investitionsbudget 2011 berücksichtigt. Die Sportpark AG ist dazu verpflichtet, für die einzelnen Projekte eine Projektabrechnung zu führen. Die Einwohnergemeinde Olten hat in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Sportpark Olten AG jederzeit ein Einsichtsrecht in diese Projektabrechnung.
Die erwähnten Sanierungsmassnahmen haben folgende Kosten verursacht:
a) Stehplatzrampe Tribüne Ost Stehrampe CHF 88‘776.55
b) Neubau Fluchtwege Haupttribüne CHF 105 ‘965.90
c) Sanierung Entlüftungsanlagen Maschinenraum folgt zirka April 2012
d) Honorar Ausschreibung (Submission) Architekt CHF 39‘480.50
Entstandene Mehrkosten CHF 10‘222.95
(ohne Sanierung Entlüftungsanlagen Maschinenraum)
Beschluss:
1. Der Betrag von CHF 10‘222.95 wird zu Gunsten der Investitionsrechnung Konto
340.564.003 Eissportanlage: Investitionsbeiträge (Nachtrag zu Tranche 1) genehmigt.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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