Zusammenfassung
Die Leistungen der Schulzahnpflege werden in Olten seit Jahrzehnten von der Schulzahnklinik erbracht. Hierzu gehören Vorbeugung (Prophylaxe), Kontrolluntersuchungen und die Gewährleistung des Zuganges zu Behandlungen. Die Schulzahnklinik entstand in Zeiten, in denen ein Mangel an Zahnärzten herrschte und die Schülerinnen und Schüler aufgrund von fehlender zahnärztlicher Behandlung dem Unterricht fernblieben.
Einerseits haben sich alleine in den letzten zehn Jahren die Bedürfnisse an die Schulzahnpflege verändert: So hat beispielsweise die Anzahl der nachgefragten Behandlungen stark abgenommen. Andererseits wird die aktuelle Leiterin Frau Elisabeth Neumann Ende Juli 2012 pensioniert. Deshalb hat sich die Direktion Bildung und Sport entschieden, die künftige Organisation der Schulzahnklinik zu überprüfen.
Eine Analyse des aktuellen Betriebs zeigt, dass die Effizienz der Leistungserbringung in den letzten Jahren massiv abgenommen hat: Während der Ertrag in den letzten 10 Jahren um 47% abnahm, hat der Aufwand in demselben Zeitraum lediglich um 11% abgenommen.
Aufgrund der Analyse der Organisation der Schulzahnpflege von 14 Städten, welche der Grösse von Olten entsprechen, sind künftig folgende Betriebsformen denkbar:
- Variante 1: Weiterführung der Schulzahnklinik
- Variante 2: Prophylaxe durch städtisch angestellte Prophylaxeassistentinnen,
Untersuchung und Behandlung durch private Zahnärzte
Gegenüber der Variante Weiterführung Schulzahnklinik wird mit der privaten Schulzahnarztlösung die Qualität der Schulzahnpflege verbessert:
- Die Eltern haben die freie Arztwahl.
- Die jährlichen individuellen Befundaufnahmen (anstelle der bisherigen Reihenuntersuchungen) garantieren eine frühzeitige Erkennung von Karies.
- Der Notfalldienst wird aus einer Hand, von den Leistungserbringern, sichergestellt.
- Die zahnärztlichen Leistungen sind bei privaten Leistungserbringern technisch und wissensmässig eher auf einem modernen Stand.
Zudem sprechen die nachfolgenden finanziellen und organisatorischen Argumente für die private Schulzahnarztlösung und gegen das Weiterführen der Schulzahnklinik:
- Die Betriebskosten des schulzahnärztlichen Systems mit privaten Leistungserbringern sind für die Stadt geringer.
- Es können Investitionsausgaben für die Einrichtungen der Schulzahnklinik vermieden werden.
- Die Einwohnergemeinde erspart sich den unter Umständen mühsamen Vorgang von Kostensenkungsmassnahmen in der Schulzahnklinik.
- Es wird problematisch sein, die Stelle der Leitung Schulzahnklinik stabil zu besetzen.
Damit die Schulzahnpflege weiterhin allen sozialen Schichten zugänglich ist, werden folgende Massnahmen getroffen:
- Falls ein Kind einem Termin nach dreimaliger Aufforderung nicht nachkommt, sind die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte verpflichtet, die Eltern und die Direktion Bildung und Sport darüber zu informieren. Diese kann auf die Eltern des betroffenen Kindes einwirken. Somit sollte kein Kind durch das System fallen.
- Eltern, welche wenig finanzielle Mittel haben, können wie bisher aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Beitrag an die Behandlungskosten beantragen. Die Subventionspraxis bleibt unverändert.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
(Die gewählte weibliche Form gilt für beide Geschlechter.)
1. Ausgangslage
Die Schulzahnpflege ist eine wichtige Grundlage für die zahnmedizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen. In allen Kantonen der Schweiz bestehen gesetzliche Erlasse, welche die Organisation und Finanzierung der Schulzahnpflege regeln.
Der Kanton Solothurn auferlegt seinen Einwohnergemeinden die Pflicht zur Schulzahnpflege zugunsten der gesamten schulpflichtigen Jugend und der Kinder im Kindergarten (§1 Abs. 2 Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944) Die Schulzahnpflege umfasst grundsätzlich folgende Leistungen:
• Vorbeugung (Prophylaxe)
• Kontrolluntersuchungen
• Gewährleistung des Zuganges zu Behandlungen.
Die Kosten der Vorbeugung gegen Zahnschäden und der Reihenuntersuchungen sind von den Gemeinden zu übernehmen (§8 Abs. 1 Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944), die Kosten der Zahnbehandlung sind durch die Eltern zu tragen (§8 Abs. 2).
Die Leistungen der Schulzahnpflege werden in Olten seit Jahrzehnten von der Schulzahnklinik erbracht. Einerseits haben sich die Bedürfnisse an die Schulzahnpflege verändert: So hat beispielsweise die Anzahl der nachgefragten Behandlungen stark abgenommen. Andererseits wird die aktuelle Leiterin, Frau Elisabeth Neumann, Ende Juli 2012 pensioniert. Deshalb hat sich die Direktion Bildung und Sport entschieden, die künftige Organisation der Schulzahnklinik zu überprüfen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Schulzahnpflege sind im Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Olten vom 25. März 2004 geregelt. Mit dem hier beantragen Gemeinderatsbeschluss wird dieses Reglement per 1. August 2012 ausser Kraft gesetzt und durch das neue überarbeite Reglement ersetzt.
2. Ist-Analyse und Neuorganisation der Schulzahnpflege Olten
Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:
- 2.1 Allgemeines zum Thema Schulzahnklinik
- 2.2 Analyse der IST-Situation der Schulzahnpflege Olten
- 2.3 Organisation der Schulzahnpflege in anderen Städten
- 2.4 Analyse der künftigen Betriebsformen (2 Varianten)
2.1 Allgemeines zum Thema Schulzahnklinik
Schulzahnkliniken wurden vor ungefähr 100 Jahren aus einer Notlage heraus gegründet: Die Kinder litten so stark unter Zahnschmerzen, dass sie dem Unterricht nicht mehr folgen konnten. Es gab damals zu wenig Zahnärztinnen.
Grosse Städte wie Zürich, Bern und Basel führen heute noch eigene, moderne Schulzahnkliniken.
2.2 Analyse der IST-Situation der Schulzahnpflege Olten
2.2.1 Aktuelle Organisation der Schulzahnpflege Olten
Wie bereits erwähnt, werden in Olten sämtliche Leistungen der Schulzahnpflege durch die Schulzahnklinik erbracht. Diese befindet sich im Schulhaus Säli.
Heute arbeiten verteilt auf 250 Stellenprozente drei Personen bei der Schulzahnklinik: Neben der Leiterin und Zahnärztin (100%) sind zwei Dentalassistentinnen zu 100% und zu 50% angestellt. Eine Dentalassistentin kümmert sich ausschliesslich um Prophylaxe. Die andere verwendet durchschnittlich 20% ihrer Arbeitszeit für Prophylaxe. Bis im letzten Sommer wurde in der Schulzahnklinik eine Lernende als Dentalassistentin ausgebildet. Sie arbeitet mit einem befristeten Vertrag bis Ende Schuljahr noch zu 70%.
2.2.2 Nutzerinnen und Nutzer der Schulzahnklinik
Die Hauptnutzenden sind die Oltner Schülerinnen und Schüler der Volksschule, die Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter der Heilpädagogischen Sonderschule sowie der Kantonsschule.
Daneben geht die Stadt Olten in ihrem Angebot noch weiter als es die kantonalen Vorgaben verlangen. Die Leistungen der Schulzahnpflege werden zusätzlich den nachfolgenden Kundengruppen angeboten:
• Vorschulpflichtigen Kindern ab dem 4. Altersjahr
• Schülerinnen und Schülern des freiwilligen 10. Schuljahres
• In Olten wohnhaften Schülerinnen und Schülern bis zum 18. Altersjahr (solange sie sich periodisch untersuchen und behandeln lassen)
Im Weiteren werden die Leistungen vereinzelt anderen Gemeinden (z.B. Boningen) angeboten.
2.2.3 Aktuelle Leistungen der Schulzahnpflege Olten
a) Vorbeugung (Prophylaxe)
Prophylaxe wird je nach Standort der Klasse in der Schulzahnklinik oder im Schulhaus durchgeführt. Jede Klasse wird jährlich durchschnittlich sechs mal besucht. Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens werden öfters besucht als diejenigen der Oberstufe. Insgesamt werden über alle Stufen (81 Klassen) gesehen pro Schuljahr rund 500 Prophylaxe-Lektionen durchgeführt. Wie bereits erwähnt, werden hierzu 70 Stellenprozente eingesetzt.
Erfreulicherweise hat sich die Zahnreinigung der Kinder und Jugendlichen verbessert: Von 2000 bis 2010 wurde der Anteil der Kinder und Jugendlichen, deren Zahnreinigung als gut bezeichnet werden konnte, von 30% im Jahr 2000 auf 39% im Jahr 2010 gesteigert.
b) Kontrolluntersuchungen
Die Kontrolluntersuchungen werden klassenweise jährlich durch Frau Elisabeth Neumann in der Schulzahnklinik durchgeführt. Es werden praktisch alle Kinder und Jugendlichen, inklusive denjenigen, die sich von privaten Zahnärztinnen behandeln lassen, untersucht. Einzige Ausnahme bilden Kinder, welche eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern vorweisen können. Die Untersuchungen sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.
Die Untersuchungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres durchgeführt, damit anschliessend die Behandlungen angesetzt werden können.
Tendenziell hat die Anzahl der Patientinnen, welche aufgrund der Klassenuntersuchungen behandelt werden mussten, abgenommen: Während im Dreijahresdurchschnitt von 2000 bis 2002 noch 52% aller untersuchten Kinder und Jugendlichen behandelt werden mussten, waren es in den Jahren 2008 bis 2010 noch lediglich 47%.
c) Behandlungen
Die Schülerinnen und Schüler haben die Wahl, ob sie die aufgrund der Kontrolluntersuchung notwendigen Behandlungen bei einer privaten Zahnärztin oder bei der Schulzahnklinik durchführen lassen wollen. Der Anteil derjenigen, welche sich in der Schulzahnklinik behandeln liessen betrug in der Zeitspanne von 2000 bis 2010 zwischen 46 und 49 Prozent. Ein negativer oder positiver Trend ist nicht erkennbar.
Die Behandlungen werden den Eltern gemäss den für alle Schulzahnkliniken geltenden Tarifen des Schweizerischen Zahnärzteverbandes in Rechnung gestellt. Diese Tarife liegen tiefer als diejenigen der privaten Zahnärzte. Eltern mit beschränkten finanziellen Mitteln haben die Möglichkeit, einen Antrag zum teilweisen oder ganzen Erlass des Rechnungsbetrages zu stellen. Die Reduktion bemisst sich aufgrund des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Eltern. Der Umfang des Erlasses beträgt zwischen 12.5 bis 100 Prozent. Innerhalb der letzten sechs Jahre entstanden der Einwohnergemeinde dadurch durchschnittliche Kosten in der Höhe von CHF 39‘000.-.
Die folgende Abbildung zeigt die Beiträge zum Erlass von Rechnungen der Schulzahnklinik:
Abbildung 1: Beiträge Reduktion Rechnungen an Private
Die Anzahl der in der Schulzahnklinik durchgeführten Behandlungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 4‘700 auf 3‘200 reduziert. Dies entspricht einer Abnahme von rund einem Drittel. Diese Entwicklung kann durch einen im Allgemeinen verbesserten Zustand der Zähne erklärt werden. Die durchgeführten Behandlungen entsprechen rund zwei Drittel der durch die Schulzahnklinik erbrachten Leistungen (neben Prophylaxe und Untersuchungen).
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Anzahl Behandlungen (detaillierte Angaben sind aus Beilage 1 ersichtlich):
Abbildung 2: Anzahl Behandlungen durch die Schulzahnklinik
In der schulzahnmedizinischen Behandlung geht es primär um die Erhaltung der noch vorhandenen Zahnsubstanz, weniger um die volle Funktionalität des Kauapparates oder um ästhetisch begründete Eingriffe. Im Bereich Kieferorthopädie wird mit drei privaten Kieferorthopäden zusammengearbeitet. Diese müssen ihre Leistungen entsprechend den Schulzahnarzttarifen verrechnen.
2.2.4 Nettoaufwand der Schulzahnklinik
Aufgrund des im Vergleich zum Aufwand stärker abnehmenden Ertrages hat sich der Nettoaufwand innerhalb der letzten 10 Jahre von CHF 129‘000.- auf CHF 259‘000.- verdoppelt. In den vergangenen Jahren ist der Nettoaufwand laufend angestiegen. Es ist daher künftig mit einer weiteren Erhöhung des Nettoaufwandes zu rechnen. In diesen Überlegungen ist der Aufwand für den Erlass von Rechnungen an Eltern mit wenig finanziellen Mitteln nicht berücksichtigt.
2.2.5 Fazit
Der Betrieb der Schulzahnklinik ist defizitär: Die Gesamtaufwendungen für die Schulzahnklinik betrugen 2010 CHF 286‘000.- (Nettoaufwand Schulzahnklinik 2010 CHF 259‘000.- + Beiträge Reduktion Rechnungen an Private 2010 CHF 27‘000.-).
Der Nettoaufwand der Schulzahnklinik hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, obwohl sich die Anzahl der Behandlungen um einen Drittel reduziert hat. Die Effizienz der Leistungserbringung der Schulzahnklinik hat sich damit deutlich verschlechtert.
Eltern mit beschränkten finanziellen Mitteln haben die Möglichkeit, einen Erlass der Rechnung für durchgeführte Behandlungen zu beantragen. Damit werden diese direkt von der Stadt unterstützt und es wird gewährleistet, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, die notwendigen Behandlungen zu beanspruchen. Zudem wird sicher gestellt, dass diejenigen Eltern unterstützt werden, welche dies nötig haben.
Die Tarife für Behandlungen in der Schulzahnklinik, welche tiefer sind als diejenigen der privaten Zahnärztinnen, sind nicht kostendeckend. Damit werden sämtliche Behandlungen mit öffentlichen Geldern subventioniert. Es ist einer Frage würdig, ob dies die Aufgabe der Stadt ist.
2.3 Organisation der Schulzahnpflege in anderen Städten
Grosse Städte wie Zürich, Bern, Basel oder Luzern, aber auch einzelne mittlere Städte und Gemeinden wie Uster und Riehen führen heute noch eigene, moderne Schulzahnkliniken. In Städten und Gemeinden wie Olten sind Schulzahnkliniken eher die Ausnahme. Offensichtlich ist die Zweckmässigkeit einer gemeindeeigenen Schulzahnklinik abhängig von ihrer Grösse. Offensichtlich sprechen grossstädtische Gegebenheiten für diese Lösung.
Von 14 betrachteten Vergleichsstädten im Grössenbereich von Olten wird in 12 Städten die schulzahnmedizinische Aufgabe durch private Schulzahnärzte erfüllt.
Die beiden Solothurner Vergleichsstädte Solothurn und Grenchen führen keine eigene Schulzahnklinik. Die Stadt Solothurn hat ihre Schulzahnklinik 1996 aufgehoben.
Die Kernkompetenz privater Zahnarztpraxen liegt in der kompetenten Diagnose und Behandlung von Zahnkrankheiten; nicht unbedingt in der pädagogisch richtigen Kollektivprophylaxe. Es erscheint daher sinnvoll und wird auch in allen betrachteten Vergleichsstädten mit privaten Schulzahnärztinnen so gehandhabt, dass die kollektive Prophylaxe in den Schulklassen durch ausgebildete, spezialisierte und motivierte Fachpersonen, angestellt oder beauftragt durch die Stadt, ausgeführt wird.
Aufgrund dieser Überlegungen sind für Olten folgende Betriebsformen denkbar:
- Variante 1: Weiterführung der Schulzahnklinik
- Variante 2: Prophylaxe durch städtisch angestellte Prophylaxeassistentinnen, Untersuchung und Behandlung durch private Zahnärztinnen
Diese beiden Betriebsformen werden im nächsten Kapitel analysiert.
2.4 Analyse der künftigen Betriebsformen der Schulzahnpflege
2.4.1 Rahmenbedingungen der künftigen Schulzahnpflege
Nachfolgend werden Rahmenbedingungen für die künftige Schulzahnpflege definiert, damit die im vorangehenden Kapitel erarbeiteten Betriebsvarianten analysiert werden können.
a) Zeitgemässe Untersuchungen und Behandlungen
Die Leistungen der Schulzahnpflege werden von gut ausgebildeten Fachleuten durchgeführt, damit die Qualität der Leistungserbringung sicher gestellt ist. Die Untersuchungen und Behandlungen finden in modern ausgestatteten Zahnarztpraxen statt. Am Ende der Schulzeit wird den Jugendlichen empfohlen, zwei Bite-Wing-Röntgenaufnahmen (Bissflügel-Röntgenaufnahme) herzustellen, damit der Zustand der Zähne im Detail untersucht werden kann. Diese Leistung wird den Jugendlichen kostenlos angeboten und durch die Einwohnergemeinde bezahlt.
b) Berechtigte
Die Schulzahnpflege erfasst die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Volksschule. Nicht mehr Teil der Schulzahnpflege sind die vorschulpflichtigen Kinder ab dem 4. Altersjahr, da dies aus zahnmedizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ebenso werden Kinder und Jugendliche, welche die Schulpflicht erfüllt haben und das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, nicht mehr kostenlos untersucht. Dies wird nicht mehr als städtische Aufgabe erachtet.
c) Tarife
Es wird von Marktpreisen ausgegangen. Die Tarife für die Schulzahnpflege stammen aus dem Jahre 1994 und wurden seither nie der Teuerung angepasst. Diese betrug seither 15.1%. Private Zahnarztpraxen haben diese Teuerung durch die Erhöhung des Taxpunktwertes kompensiert. Es wird bei der Planung an dieser Stelle von einer Preiserhöhung von 12.9% ausgegangen, entsprechend einer Taxpunktwerterhöhung von CHF 3.10 auf CHF 3.50.
d) Zugang für alle sozialen Schichten
Damit weiterhin alle sozialen Schichten zur Schulzahnpflege Zugang haben, werden die Behandlungen von Kindern finanziell schwächer gestellten Eltern weiterhin nach dem selben System subventioniert.
2.4.2 Variante 1: Weiterführung der Schulzahnklinik
Bei dieser Betriebsvariante würde die Schulzahnklinik die Leistungen im Bereich Vorbeugung (Prophylaxe), Kontrolluntersuchungen sowie Behandlungen im bisherigen Umfang in den selben Räumlichkeiten durchführen.
Damit die Schulzahnklinik diese Aufgaben im heutigen Umfeld sinnvoll erfüllen kann, ist eine moderne Ausrüstung und Einrichtung notwendig. So müssen beispielweise die 20-jährige Behandlungseinheit sowie der ebenfalls 20-jährige Behandlungsstuhl ersetzt werden. Ebenso sind Investitionen in die Infrastruktur der Räumlichkeiten notwendig. Insgesamt wird von einem Investitionsbedarf in der Höhe von CHF 300'000.- ausgegangen. Die daraus resultierenden Abschreibungs- und Kapitalkosten können mit rund CHF 30'000.- pro Jahr veranschlagt werden.
Bei einer Weiterführung der Schulzahnklinik müsste der Betrieb effizienter ausgestaltet werden. Hierzu wären folgende Massnahmen denkbar:
a) Erhöhung der Preise für Behandlungen
Wie bereits erwähnt könnten die Preise für Behandlungen aufgrund der Teuerung um 12.9% angehoben werden. Dies würde zu Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 28'000.- führen (12.9% von CHF 218'000.- = Durchschnittlicher Ertrag der Schulzahnklinik der Jahre 2008 - 2010). Diesen Mehreinnahmen stehen Mehrkosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge in der Höhe von CHF 5'000.- gegenüber (12.9% von CHF 39'000.- = durchschnittliche jährliche Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge).
b) Anstellung einer Zahnärztin zu lediglich 80%
Da die Anzahl der Behandlungen innerhalb der letzten 10 Jahre um einen Drittel zurück gegangen sind (siehe Kapitel 2.1.3), kann davon ausgegangen werden, dass das Pensum der Stelle der Schulzahnärztin um mindestens 20% auf höchstens 80 Stellenprozente reduziert werden kann. Davon ausgehend, dass die Lohnkosten (inkl. Lohnnebenkosten) für eine 100%-Zahnärztinnenstelle rund CHF 180'000.- betragen, kann mit Einsparungen von mindestens CHF 36'000.- gerechnet werden.
Die Neubesetzung der Stelle Leitung Schulzahnklinik wird sich sehr schwierig gestalten, weil die Aufgabe, gemessen an den Perspektiven in einer privaten Praxis, als nicht attraktiv angesehen wird. Hinzu käme, dass es sich bei der Leitung der Schulzahnklinik nicht mehr um eine Vollzeitstelle handelt. Dies schränkt den Kreis der potentiellen Interessenten weiter ein. Es muss mit einer phasenweise instabilen Stellenbesetzung gerechnet werden. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Einwohnergemeinde und mindert die Leistung der Schulzahnklinik.
Nachfolgend wird der potentielle künftige Nettoaufwand unter Berücksichtigung der erwähnten Massnahmen zur Effizienzsteigerung hergeleitet:
Durchschnittlicher Nettoaufwand der letzten drei Jahre: CHF 235'000.-
+ Jährliche Abschreibungs- und Investitionskosten CHF 30'000.-
+ Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge (39‘000.- + 5000.-)CHF 44'000.-
+ Mehrkosten für Bite-Wing-Röntgenaufnahmen CHF 6‘000.-
- Mehreinnahmen durch Preiserhöhung CHF 28'000.-
- Reduktion des Pensums der/des Leiters/in CHF 36'000.-
Künftiger voraussichtlicher Nettoaufwand CHF 251’000.-
2.4.3 Variante 2: Prophylaxe durch städtisch angestellte Prophylaxeassistentinnen, Untersuchung und Behandlung durch private Zahnärztinnen
Bei dieser Betriebsvariante wird der Leistungsbereich Vorbeugung (Prophylaxe) von einer oder mehreren städtischen Mitarbeiterinnen durchgeführt. Die Bereiche Kontrolluntersuchungen sowie Behandlungen werden von privaten Zahnärztinnen bereitgestellt. Hierzu wird mit der Zahnärztegesellschaft SSO der Stadt Olten ein Vertrag abgeschlossen. Diese bestimmt die Schulzahnärztinnen und stellt mit der Fortbildungspflicht sicher, dass die Zahnärztinnen laufend auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sind. Somit wird eine hohe Qualität der Leistungserbringung garantiert. Dank der eigenen Ombudsstelle der Zahnärztegesellschaft haben die Eltern die Möglichkeit, sich bei Unzufriedenheit mit der Behandlung zu beschweren. Die Zahnärztegesellschaft stellt ebenso einen Notfalldienst zur Verfügung.
a) Organisation
Als Beratungs- und Vermittlungsstelle bei Problemen und Beanstandungen zwischen Eltern und den Schulzahnärztinnen wird der Fachausschuss Schulzahnpflege gebildet. Diesem gehören die Koordinatorin der Schulzahnpflege, eine Vertretung der Zahnärztegesellschaft und die Direktionsleiterin der Direktion Bildung und Sport an.
Eine Koordinatorin ist für die Koordination unter den Schulzahnärztinnen zuständig. Sie steht ihnen bei fachlichen Problemen zur Seite. Sie übernimmt die Zuteilung der neu eintretenden Schülerinnen und Schüler auf die Schulzahnärztinnen in der Regel aufgrund der Elternwünsche und ist für fachliche Führung der Prophylaxe-Mitarbeiterinnen zuständig. Sie ist ebenfalls Schulzahnärztin, damit sie mit der Arbeit der Kinder vertraut ist. Es wird von einem Pauschalbetrag von CHF 6‘000.- ausgegangen.
b) Vorbeugung (Prophylaxe)
Der bisherige Leistungsumfang von rund 500 Prophylaxe-Lektionen für alle Oltner Schulklassen wird beibehalten. Zur Erbringung der gesamten Prophylaxe-Leistungen an den Oltner Schulen sind rund 770 Arbeitsstunden je Jahr notwendig. Zusätzlich werden 130 Arbeitsstunden für Prophylaxeleistungen für die Kantonsschule sowie weitere Gemeinden eingeplant (diese Leistungen werden zu Vollkosten weiter verrechnet). Diese 900 Arbeitsstunden entsprechen in etwa 50 Stellenprozenten. Dazu müssen die verschiedenen Lektionen koordiniert werden, wozu weitere 20 Stellenprozente erforderlich sind. Insgesamt ist damit die Schaffung einer 70%-Stelle erforderlich. Es ist vorgesehen, dass die Prophylaxemitarbeitende zusätzliche administrative Arbeiten (z.B. Koordination der Prophylaxe-Lektionen mit den Klassenlehrpersonen) im Rahmen der Schulzahnpflege übernimmt.
Die neue Stelle wird zur Nutzung von Synergien mit der Schuladministration und dem übrigen Schulgesundheitsdienst personell der Abteilung Schuldienste und Sport angegliedert. Sie wird analog den bisherigen Stellen der Dentalassistentinnen in Lohnklasse 8 eingestuft. Es sind damit Lohnkosten in der Höhe von CHF 68'000.- (inkl. Lohnnebenkosten) zu erwarten. Idealerweise wird die Stelle mit einer bisherigen Mitarbeiterin der Schulzahnklinik besetzt.
Fachlich wird die Prophylaxe-Mitarbeiterin von der Koordinatorin betreut. Die Koordinatorin stellt die Qualität der Vorbeugung (Prophylaxe) sicher und ist für die Aus- und Weiterbildung der Prophylaxe-Mitarbeiterin zuständig.
Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassenlehrpersonen bleibt die Durchführung der Leistung Vorbeugung (Prophylaxe) unverändert.
c) Kontrolluntersuchungen und Behandlungen
Die Eltern sämtlicher Oltner Kinder, welche in den Kindergarten eintreten oder neu nach Olten ziehen, erhalten ein Schreiben, mit dem sie eingeladen werden, eine Schulzahnärztin auszuwählen. Die definitive Zuteilung der Kinder auf die Schulzahnärzte erfolgt durch die Koordinatorin.
Diese ist anschliessend für die Kontrolluntersuchungen sowie die daraus folgenden Behandlungen verantwortlich. Bei neueintretenden Kindern erfolgt erste eingehende individuelle Befundaufnahme. Anschliessend erfolgen jährlich individuelle Befundaufnahmen. Diese erlauben eine detailliertere Untersuchung der Kinder als die bisherigen Reihenuntersuchungen. Damit wird sicher gestellt, dass Karies bereits frühzeitig erkannt und behandelt werden kann.
Im Laufe der Schulzeit kann die Zahnärztin gewechselt werden. Sie bietet die ihr zugeteilten Kinder und Jugendlichen jährlich schriftlich zu den Kontrolluntersuchungen und den daraus folgenden Behandlungen auf. Falls eine Patientin dem Aufgebot nach zweifacher Erinnerung nicht nachkommt, informiert die zuständige Zahnärztin die Koordinatorin, welche den Fall an die Direktion Bildung und Sport weiterleitet. Diese nimmt mit den Eltern des betroffenen Kindes Kontakt auf. Dadurch wird sicher gestellt, dass kein Kind durch das System der Schulzahnpflege fällt.
Die Kontrolluntersuchungen sind für die Kinder und Jugendlichen kostenlos. Die Behandlungen werden von den Eltern bezahlt. Eltern mit wenig finanziellen Mitteln haben, analog der aktuellen Lösung durch die Schulzahnklinik (siehe Kapitel 2.1.3), die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung einen Antrag zum teilweisen oder ganzen Erlass des Rechnungsbetrages zu stellen. Damit wird gewährleistet, dass die Kinder aus finanziell und sozial schwachen Familienverhältnissen weiterhin in den Genuss notwendiger Zahnbehandlungen kommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Antragssteller konstant bleibt.
Die Einwohnergemeinde haftet den Schulzahnärztinnen gegenüber subsidiär für die Behandlungskosten. Sie übernimmt nach erfolgloser zweiter Mahnung das Inkasso und überweist ihnen die ausstehenden Behandlungskosten. Aufgrund städtischer Erfahrungswerte ist dadurch mit Kosten in der Höhe von jährlich CHF 5‘000.- zu rechnen.
Die Leistungen der Schulzahnärztinnen werden gemäss den SSO-Tarifen für die Schulzahnpflege verrechnet. Im ersten Behandlungsjahr (meistens im 1. Kindergartenjahr) wird jeweils eine erste individuelle Befundaufnahme gemacht, welche aufwändiger ist als die nachfolgenden Kontrollen. Am Ende der obligatorischen Schulzeit werden den Jugendlichen zwei Bite-Wing-Röntgenaufnahmen (Gebissflügel-Röntgenaufnahmen) durch die Einwohnergemeinde finanziert. Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler sind in diesen Überlegungen nicht berücksichtigt, den entstehenden Kosten stehen entsprechende Erträge gegenüber. Es wird davon ausgegangen, dass es pro Schuljahrgang durchschnittlich 150 Schülerinnen und Schüler gibt.
Erklärung Variante Taxpunktwert CHF 3.30:
Da die Schulzahnklinik heute den Taxpunktwert CHF 3.10 benützt, werden den Eltern um 6.5% erhöhte Behandlungskosten verrechnet. Der Stadt entstehen dadurch Mehrkosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge finanzschwacher Eltern in der Höhe von CHF 3'000.- (6.5% von CHF 39'000.- = durchschnittliche jährliche Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge).
Erklärung Variante Taxpunktwert CHF 3.50:
Da die Schulzahnklinik heute den Taxpunktwert CHF 3.10 benützt, werden den Eltern um 12.9% erhöhte Behandlungskosten verrechnet. Der Stadt entstehen dadurch Mehrkosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge finanzschwacher Eltern in der Höhe von CHF 5'000.- (12.9% von CHF 39'000.- = durchschnittliche jährliche Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeiträge).
Nachfolgend werden die künftigen Kosten der Variante mit der Zahnärztegesellschaft der Schulzahnpflege hergeleitet:
Variante Taxpunktwert CHF 3.10:
+ Entschädigung Koordinator CHF 6‘000.-
+ Kosten der Vorsorge (Prophylaxe) CHF 68'000.-
+ Arbeitsmaterial Prophylaxe CHF 4‘000.-
+ Übernahme Debitorenverluste durch die Einwohnergemeinde CHF 5‘000.-
+ Kosten der Kontrolluntersuchungen CHF 56'000.-
+Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeträge CHF 39'000.-
Künftige voraussichtliche Kosten CHF 178’000.-
Variante Taxpunktwert CHF 3.30:
+ Entschädigung Koordinator CHF 6‘000.-
+ Kosten der Vorsorge (Prophylaxe) CHF 68'000.-
+ Arbeitsmaterial Prophylaxe CHF 4‘000.-
+ Übernahme Debitorenverluste durch die Einwohnergemeinde CHF 5‘000.-
+ Kosten der Kontrolluntersuchungen CHF 59'000.-
+ Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeträge (39‘000 + 3‘000)CHF 42'000.-
Künftige voraussichtliche Kosten CHF 184’000.-
Variante Taxpunktwert CHF 3.50:
+ Entschädigung Koordinator CHF 6‘000.-
+ Kosten der Vorsorge (Prophylaxe) CHF 68'000.-
+ Arbeitsmaterial Prophylaxe CHF 4‘000.-
+ Übernahme Debitorenverluste durch die Einwohnergemeinde CHF 5‘000.-
+ Kosten der Kontrolluntersuchungen CHF 63'000.-
+ Kosten für die Reduktion der Rechnungsbeträge (39‘000 + 5‘000)CHF 44‘000.-
Künftige voraussichtliche Kosten CHF 190’000.-
Die vorangehenden Kostenberechnungen zeigen, dass die Höhe des Taxpunktwertes auf die Gesamtkosten nur geringe Auswirkungen hat.
Gegenüber der Variante Weiterführung der Schulzahnklinik nach dem bisherigen Konzept (voraussichtlicher Nettoaufwand CHF 251‘000.- vergleiche S. 10), können somit im Vergleich mit der Variante mit der Zahnärztegesellschaft (Variante mit Taxpunktwert CHF 3.50) CHF 61'000.- jährlich eingespart werden.
Vergleicht man die bei dieser Variante zu erwartenden Kosten mit dem aktuellen Aufwand (Aufwand 2010 CHF 286‘000.- vergleiche S. 7) für die Schulzahnpflege, so sind Einsparungen in der Höhe von CHF 96‘000.- zu erwarten.
Insgesamt fallen bei der Variante mit der Zahnärztegesellschaft 180 Stellenprozente weg (100% Schulzahnärztin, 80% Zahnmedizinische Assistentin). Wird eine Stelle aufgehoben, fällt das Anstellungsverhältnis grundsätzlich dahin. Der betroffenen Person ist gleichzeitig nach Möglichkeit eine gleichwertige Funktion anzubieten. Fehlt eine solche Möglichkeit, so fällt das Anstellungsverhältnis ohne Anspruch auf Entschädigung dahin (vgl. zum Ganzen Art. 13 Personalreglement der Stadt Olten). Neu können 50 bis 70% Prophylaxe und Administration besetzt werden. Es wird zu prüfen sein, ob diese Stellenprozente durch die bisherigen Mitarbeitenden besetzt werden können. In jedem Fall wird durch den Personaldienst der Stadt und die Direktion BISPO jede notwendige Unterstützung (Coaching, Weiterbildung etc.) bedarfsgerecht angeboten.
3. Schlussfolgerung
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der beiden Betriebsformen:
Betriebsvariante Dafür spricht Dagegen spricht
Weiterführung der Schulzahnklinik nach dem bisherigen Konzept(Variante SZK neu)
- Die beiden Mitarbeiterinnen der Schulzahnklinik können weiter beschäftigt werden.
- Die Schulzahnklinik ist fokussiert auf Kinderzahnmedizin, was für die behandelten Kinder einen Nutzen darstellt.
- Die Besetzung der Stelle Leitung Schulzahnklinik ist schwierig.
- Es besteht ein Nachholbedarf an Investitionen.
- Die Betriebskosten für die Stadt sind höher.
- Es besteht kein Notfalldienst.
Prophylaxe durch städtisch angestellte Prophylaxeassistentinnen, Untersuchung und freiwillige Behandlung durch private Zahnärztinnen (Variante SSO)
- Die Patientin resp. die Eltern haben freie Arztwahl.
- Im Gegensatz zur Schulzahnkliniklösung würde bei dieser Lösung ein Notfalldienst angeboten.
- Die privaten Zahnärztinnen sind gezwungen ihre Infrastruktur laufend zu modernisieren.
- Die Wahlmöglichkeit der Patientinnen bietet den privaten Zahnärztinnen einen Anreiz ihre Leistungen in hoher Qualität anzubieten.
- Die Kontinuität der Behandlung ist auch im Anschluss an die obligatorische Schulzeit gewährleistet.
- Der Aufwand für die Personalführung ist geringer.
- Private Schulzahnärztinnen stehen im Wettbewerb und verfügen daher eher über aktuelles Fachwissen.
- Die Einwohnergemeinde erspart sich den mühsamen Vorgang von Kostensunkungsmassnahmen in der Schulzahnklinik.
- Es fallen 80 Stellenprozente weg.
- Die Preise für die Behandlungen steigen.
Der Nutzen einer Schulzahnpflege mit privaten Zahnärztinnen überwiegt deutlich. Deshalb wir die beschriebene Betriebsvariante „Prophylaxe durch städtisch angestellte Prophylaxeassistentinnen, Untersuchung und Behandlung durch private Zahnärztinnen“ per 01. August 2012 umgesetzt. Das neue Schulzahnpflegereglement regelt die Organisation der neuen Betriebsform.
Kostenvergleich Variante SZK alt Variante SZK neu
Variante SSO
Gesamtkosten CHF 286‘000.-
(vergleiche Seite 7)
CHF 251‘000.-
(vergleiche Seite 10) CHF 190‘000.-
(vergleiche Seite 14)
4. Weiteres Vorgehen
4.1 Bisherige externe Nutzer
Mit den aktuellen externen Nutzern – es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Gemeinde Boningen sowie die Kantonsschule – wird das Gespräch gesucht, um gemeinsam neue Organisationsvarianten innerhalb oder ausserhalb der Oltner Schulzahnpflege zu erarbeiten. Sollte die Oltner Schulzahnpflege weiterhin Leistungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler erbringen, werden diese zu Vollkosten verrechnet, so dass der Einwohnergemeinde dadurch keine Kosten entstehen werden.
4.2 Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den neuen Schulzahnärztinnen
Den Eltern sämtlicher Oltner Schülerinnen und Schüler erhalten einen Brief mit einer Aufforderung eine Schulzahnärztin zu wählen. Alle Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 zu einer ersten individuellen Befundaufnahme aufgeboten. Hierfür ist ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 81‘000.- notwendig.
Zusätzlich fällt im Laufe des Rechnungsjahrs 2012 ein einmaliger Initialaufwand bei der Koordinatorin Schulzahnpflege an. Es wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 12‘000 gerechnet. Hierfür ist ein Nachtragskredit notwendig.
4.3 Auflösung der bestehenden Arbeitsverhältnisse
Da im Prophylaxe- und Assistenzbereich 80 Stellenprozente wegfallen (siehe Kapitel 2.4.3), wird im Sinne von Art. 13 des Personalreglements eine Stelle aufgehoben. Die möglicherweise betroffenen Mitarbeiterinnen wurden bereits Ende November 2011 über diesen Sachverhalt informiert.
Den von der Schliessung betroffenen Mitarbeiterinnen ist seitens der Direktion Bildung und Sport Unterstützung angeboten worden. Dafür wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 20‘000.- zu Gunsten der Rechnung 2012 (Konto 028.309.01 Weiterbildung und Coaching) beantragt.
4.4 Kosten der Schulzahnpflege 2012
Aufgrund der Neuorganisation der Schulzahnpflege ab August 2012 werden die budgetierten Aufwendungen und Erträge sowie der Gesamtaufwand anteilmässig tiefer ausfallen.
4.5 Kosten der Schulzahnpflege ab 2013
Basierend auf den Überlegungen aus Kapitel 2.4.3 wird ab dem Rechnungsjahr 2013 mit folgenden Kosten gerechnet:
Besoldungen der Vorsorge (Prophylaxe) (461.301.00) CHF 57‘000.-
Arbeitsmaterial Schulzahnprophylaxe (461.313.01) CHF 4‘000.-
Honorar Schulzahnärzte (Untersuchungen) (461.318.06) CHF 63‘000.-
Honorar Koordinator Schulzahnpflege (461.318.07) CHF 6‘000.-
Übernahme Debitorenverluste durch EGO (461.319.01) CHF 5‘000.-
Reduktion Rechnungsbeträge (461.366.01) CHF 44‘000.-
Lohnnebenkosten der Vorsorge (Prophylaxe) (461.395.00) CHF 11‘000.-
Künftige Kosten CHF 190’000.-
Die Kosten und Erträge der externen Kunden (siehe Kapitel 4.1) sind bei der oben stehenden Übersicht nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Leistungen kostenneutral erbracht werden.
5. Beschlussesantrag:
1. Der Totalrevision des Schulzahnpflege-Reglements der Einwohnergemeinde Olten wird zugestimmt.
2. Es werden folgende Nachtragskredite zu Gunsten der laufenden Rechnung 2012 genehmigt:
a) Konto Weiterbildung und Coaching 028.309.01 CHF 20‘000.-
b) Konto Honorare Schulzahnärzte 461.318.06 CHF 81'000.-
c) Konto Honorar Koordinator Schulzahnpflege 461.318.07 CHF 12‘000.-
Total CHF 113‘000.-
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.