Inhalt
Verein Lilith, Zentrum für Frauen und Kinder/Beitragsgesuch
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Dezember 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Der Verein Lilith führt in Oberbuchsiten ein Zentrum für Frauen und Kinder. Das Zentrum ist aus der ursprünglichen Institution Lilith für suchtkranke Mütter mit deren Kindern entstanden. Lilith verfügt neben der Bewilligung zur Führung einer Therapiestation für suchtkranke Frauen und Mütter über die Bewilligung zur Aufnahme von Kindern. Das Zentrum für Frauen und Kinder wird mit einem Neubau erweitert. Dort werden insbesondere die Kinder von Müttern untergebracht, deren Erziehungsfähigkeit für die selbständige Betreuung von Kindern noch nicht ausreicht. Ferner werden die bis anhin zugemieteten Aussenwohnungen in das Zentrum integriert. Für den Neubau wird mit Kosten von 3.6 Mio. Franken gerechnet. Im Rahmen des Sponsoringprojektes konnten bereits 1.75 Mio. Franken gesammelt werden. Die kritische Grenze für den Entscheid, das Projekt zu realisieren oder nicht, ist damit überschritten und das Projekt wird realisiert. Zur Sicherstellung einer soliden Finanzierung fehlen noch ca. Fr. 250‘000.--.
2. Erwägungen
Das Zentrum für Frauen und Kinder ist eine der wichtigen Partnerinstitutionen der Sozialregion Olten. Im Rahmen des Kinderschutzes ist die Sozialregion auf Plätze in Mutter-und-Kind-Institutionen angewiesen. Lilith ist die einzige solche Institution im Kanton Solothurn. Ein einmaliger Beitrag lässt sich somit rechtfertigen. Die laufenden Kosten sollen danach über die Einnahmen abgedeckt werden (kostendeckende Tarife).
Ein Beitrag von Fr. 15‘000.-- kann dem Fonds 2035.47 (Fonds Johanna Olga Schäfer für soziale Zwecke) entnommen werden. Im Sinne einer Bereinigung der Fondslandschaft kann der Restbetrag aus dem Fonds 2035.47 dem Fonds 2035.39 für soziale Zwecke gutgeschrieben werden.
Beschluss:
1. Zu Lasten des Fonds Nr. 2035.47 werden Fr. 15‘000.-- als einmaliger Beitrag an das Projekt „Zentrum für Frauen und Kinder, Verein Lilith“ entnommen. Der Betrag wird dem Konto 580.366.05 (Überbrückungshilfen) gutgeschrieben und von dort an den Verein Lilith angewiesen.
2. Der Restbetrag aus dem Fonds 2035.47 wird dem Fonds 2035.39 für soziale Zwecke gutgeschrieben
3. Die Finanzdirektion und die Sozialdirektion werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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