Inhalt
Pensionskasse, versicherungstechnisches Gutachten 2010/Kenntnisnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Dezember 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Nach Art. 53 Abs. 2 lit. a BVG hat eine Vorsorgeeinrichtung durch einen anerkannten Experten für die berufliche Vorsorge periodisch überprüfen zu lassen, ob sie jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Diese Überprüfung erfolgt durch das periodische Erstellen einer versicherungstechnischen Bilanz nach den Grundsätzen der Bilanzierung in geschlossener Kasse und dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Für den Bestand der beitragspflichtigen Versicherten ist mindestens die Summe der Austrittsleistungen gemäss Freizügigkeitsgesetz zu berücksichtigen. Das Ergebnis, wie auch die Differenz zum Ergebnis der letzten erstellten versicherungstechnischen Bilanz, ist soweit möglich aufzuzeigen.
Die periodische versicherungstechnische Überprüfung und die untere Limite des Deckungsgrades sind auch in Art. 19 der PK-Statuten geregelt. Eine versicherungstechnische Bilanz ist in der Regel mindestens alle drei Jahre zu erstellen. Die Pensionskommission hat sich für eine jährliche Überprüfung entschieden. Sinkt der Deckungsgrad unter 80 % und lassen die Verhältnisse in der Zukunft keine Verbesserungen erwarten, hat der Stadtrat auf Antrag der Pensionskommission die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes einzuleiten.
2. Ergebnis des versicherungstechnischen Gutachtens
2.1 Zusammenfassung
Die Aon Consulting AG hat den Expertenbericht per 31. Dezember 2010 am 22. Juni 2011 erstellt und folgendes zusammengefasst:
Heutige Sicherheit der Kasse
• Die durch die Pensionskasse der Stadt Olten eingegangenen Vorsorgeverpflichtungen sind am Bilanzstichtag durch das vorhandene Vermögen weiterhin nicht vollständig gedeckt. Die versicherungstechnische Bilanz weist eine versicherungstechnische Unterdeckung von Fr. 31‘847‘549.00 auf. Der Deckungsgrad gemäss Art. 44 Abs. 1 BVV 2 beträgt 83.37%.
• Die finanzielle Lage hat sich seit dem letzten Gutachten unwesentlich verändert. Der Deckungsgrad ist von 82.80% auf 83.37% gestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf die guten Kapitalerträge im 2010 zurückzuführen. Die Pensionskasse ist durch den Experten weiterhin jährlich zu begutachten.
• Aufgrund der detaillierten Risikoanalyse besteht ein Risikoschwankungsfonds von Fr. 3‘858‘413.00. Der Sicherheitsgrad der Pensionskasse im Risikobereich Tod und Invalidität ist somit ausreichend. Die Auflage gemäss Art. 43, Abs. 1 BVV 2 ist erfüllt.
• Zudem bestehen Rückstellungen von Fr. 7‘105‘153.00 für den Grundlagenwechsel.
Künftige Finanzierung
• Die ab 1.1.2006 reglementarisch neu festgelegten Beiträge und Nachzahlungen ermöglichen, unter dynamischen Verhältnissen die Finanzierung einer Zunahme der versicherten Löhne von 3.25 % und eine Zunahme der laufenden Renten von 0.5 %. Dabei werden ein gleichbleibendes Durchschnittsalter sowie eine Kapitalrendite von 4.125 % vorausgesetzt (Szenario Dynamisch II).
Vorbehalt
• Diese Angaben gelten als Zusammenfassung des Berichtes. Für unsere Aussagen ist das vorliegende Gutachten als Ganzes massgebend.
2.2. Vergleich mit Vorjahr
Die technischen Bilanzwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert:
Versicherungstechnische Bilanz in CHF 31.12.2010 31.12.2009 Abweichung
Vorsorgekapital zum Kurswert 159‘629‘507 155‘590‘413 4‘039‘094
Deckungskapital aktive Versicherte 75‘856‘667 74‘051‘478 + 1‘805‘189
Rückstellung gemäss Art. 17 FZG 5‘734‘251 5‘252‘655 +481‘596
Deckungskapital laufende Renten 98‘922‘572 98‘370‘414 552‘158
Rückstellung für Grundlagenwechsel 7‘105‘153 6‘371‘575 733‘578
Risikoschwankungsfonds 3‘858‘413 3‘862‘282 -3‘869
Total Deckungskapital 191‘477‘056 187‘908‘404 3‘568‘652
Technisches Defizit 31‘847‘549 32‘317‘991 -470‘442
Das Expertengutachten basiert auf den technischen Grundlagen EVK 2000 AC und dem unveränderten technischen Zinsfuss von 4 %.
Für Berechnungen gemäss dem Freizügigkeitsgesetz (Art. 8 FZV) muss der technische Zinssatz im Bereich von 3.5 bis 4.5 % liegen. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz BVG für das Jahr 2010 auf 2% festgesetzt.
Das Rentnerverhältnis (Anzahl aktive Personen auf einen Rentenbezüger) ist leicht von 1.81 auf 1.76 gesunken. Das mit dem versicherten Lohn gewichtete Durchschnittsalter der aktiven Versicherten beträgt 47.55 Jahre (Vorjahr 47.37). Der technisch erforderliche Risikobeitrag beträgt unverändert 4.5 % der versicherten Lohnsumme.
Der für statische Verhältnisse erforderliche technische Beitragssatz wurde mit 14.62 % (Vorjahr 14.54 %) ermittelt und es resultiert ein Überschuss von 3.40 Beitragsprozente.
Die technischen Rückstellungen für den Grundlagenwechsel (Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos) sowie für den Risikoschwankungsfonds wurden um über 700‘000 Franken auf rund 11 Millionen Franken erhöht.
Wie in den Vorjahren wurde auf Empfehlung des Experten auf eine Stop Loss Rückversicherung für die berufliche Vorsorge verzichtet, weil der Risikoverlauf der letzten Jahre dies rechtfertigt. Seit dem 1. Januar 2004 trägt die Pensionskasse die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und Invalidität selbst.
3. Kapitalanlagen und –struktur
Die Anlagepolitik einer Vorsorgeeinrichtung hat sich ganz nach der Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung auszurichten. Solange eine Unterdeckung besteht und keine Wertschwankungsreserven vorhanden sind, ist die Risikofähigkeit nicht gegeben. Unter diesem Aspekt hat die Pensionskommission die Anlagestruktur wie folgt bestimmt und das Anlagereglement genehmigt.
Strategie 100 % Bandbreiten
von
bis
Nominalwerte 54%
Geldmarkt, Debitoren, übrige Aktiven 2% 0% 5%
Obligationen CHF 40% 30% 50%
Obligationen FW 12% 8% 16%
Sachwerte 46%
Aktien CH 9% 9% 12%
Aktien Ausland 15% 11% 19%
Aktien Emerging Markets 3% 0% 6%
Immobilien Inland 14% 10% 18%
Immobilien Ausland 2% 0% 4%
Commodities 3% 0 % 5%
Die Allokation der Vermögenswerte befand sich während dem ganzen Berichtsjahr innerhalb der aus der Strategie abgeleiteten taktischen Bandbreiten. Ein bewusster Anlageverstoss im Bereich der Einzellimite nach Art. 54 BVV2 wurde im Revisionsbericht 2010 festgehalten und erklärt.
Die im Rechnungsjahr 2010 erreichte Performance von +2.98% (VJ +8.84%) liegt unter dem Referenzwert Pictet Index 2005 / BVG-25 (+4.86%).
Die Pensionskommission hat vom neuesten Expertenbericht an ihrer Sitzung vom 15.November 2011 Kenntnis genommen.
4. Fazit
Der Deckungsgrad konnte aufgrund einer respektablen Performance an den Finanzmärkte wieder etwas verbessert werden.
Mit der statutarischen Garantie der Stadt Olten und der vorhandenen Arbeitgeberbeitragsreserve von rund 21 Millionen Franken ist die Pensionskasse besser vor Risiken geschützt.
Mit der in Aussicht stehenden Revision der Statuten per 01.01.2012 wird die Pensionskasse der Stadt Olten im bestehenden Modell gestärkt und die Empfehlungen des Pensionskassenexperten bereits umgesetzt.
Spätestens bis 01.01.2014 ist die Umsetzung der bundesrechtlichen Strukturreform abzuschliessen und die Pensionskasse der Stadt Olten zu verselbständigen.
Beschluss:
Von den Ergebnissen des versicherungstechnischen Gutachtens der Pensionskasse der Stadt Olten per 31.12.2010 wird Kenntnis genommen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|