Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Kurzfassung
Die Uferverbauungen an der Aare im Siedlungsgebiet schützen die dahinter liegenden Gebäude und Infrastrukturanlagen Privater und der öffentlichen Hand. Erstmals in der Stadt Olten wurden diese untersucht. Die angetroffenen Schäden sind im Gesamten nicht gravierend. Sie wurden in drei Prioritäten eingeteilt. Die 1. Priorität soll weiter untersucht werden und baldmöglichst saniert werden. Die 2. Priorität soll innert 5 bis 10 Jahren saniert werden, um grössere Schäden (wie in der 1. Priorität) vor der Entstehung zu verhindern. Die 3. Priorität soll beobachtet werden um festzustellen, welche Entwicklung die Schäden im Laufe der Zeit nehmen.
In diesem Bericht und Antrag werden die drei Bauteile der 1. Priorität beschrieben. Zwei Bauteile werden zur Sanierung vorgeschlagen, ein Bauteil kann nach zusätzlichen Untersuchungen in die 3. Priorität verschoben werden.
Ausgangslage
Im Zuge der Zustandserhebung der Uferverbauungen an der Aare im Siedlungsgebiet der Stadt Olten, von der SBB-Brücke im Chessiloch bis zur Trimbacherbrücke, wurden Schäden mit unterschiedlichen Stärken festgestellt. Diese wurden in drei Prioritätsstufen eingeteilt. Als erste Priorität wurden Bauteile mit Potential des Einsturzes festgelegt, welche schnell weiter untersucht werden sollen.
Die 1. Priorität betrifft die Anlagestelle beim Ruderclub, die Stützmauern bei den Gebäuden Zielempgasse Nr. 2 und 4 sowie die Stahlverbauung des Uferweges im Chessiloch.
In die 2. Priorität wurden Schäden eingeteilt, die behoben werden sollten, bevor noch mehr Schaden entsteht, so zum Beispiel fehlende Blocksteine, die bereits weggerutscht sind und durch Hochwasser weiter verschoben werden. Auch Betonmauern mit grossen, ausgewaschenen Löchern oder Abplatzungen sind darin enthalten. Die Schäden der zweiten Priorität sollen innert 5 bis 10 Jahren saniert werden.
In der 3. Priorität sind Schäden zusammengefasst, die mittels wiederholten Beobachtungen weiter kontrolliert werden müssen, um abschätzen zu können, ob sich die Schäden vergrössern.
Projektbeschrieb 1. Priorität
Im Rahmen der Budgetberatung 2011 im November 2010 wurde das Projekt bereits im Parlament diskutiert. Es wurde festgestellt, dass die Angaben für eine Kreditgenehmigung zu wenig detailliert sind. Daher wurden weitere Untersuchungen und Abklärungen getroffen.
Teilbereich Chessiloch:
Durch zusätzliche Untersuchungen unter Wasser mittels Taucher wurde die Rosteindringtiefe beim Stahlverbau des Uferweges im Chessiloch gemessen. Es wurde eine Eindringtiefe von ca. 0.17 mm gemessen, welches dem üblichen Prozess der Alterung entspricht. Die ursprünglichen Befürchtungen der Taucher haben sich nicht bewahrheitet.
Im Weiteren wurde der Flussgrund ausgemessen und als Höhenkurvenplan festgehalten. Anhand dieses Planes wurde die Einbindtiefe der Stahlprofile errechnet und die statische Bemessung der Stahlträger konnte nach heutigen Normen und Regeln erfolgen.
Die Tragsicherheit ist bis in ca. 30 Jahren gegeben. Dadurch konnte dieser Bauteil bereits als 3. Priorität eingestuft werden (Beobachtung). Die Betonabplatzungen am Uferweg sowie das rostende Geländer stellen keine unmittelbare Gefahr dar.
Diese Schäden (Rost an den Geländern und Betonabplatzungen) sollen aber saniert werden, damit nicht weitere, grössere Schäden entstehen. Es sind somit reine Unterhaltsarbeiten auszuführen, welche in den nächsten Jahren über das laufende Budget finanziert werden können.
Die Abklärungen, ob ein anderer, den heutigen Ansprüchen genügender Fussweg erforderlich ist, können auf Wunsch parallel geführt werden. In der Diskussion um den Geltungsbereich des Projektes Andaare wurde das Chessiloch als nicht prioritär auf einen späteren, unbestimmten Zeitpunkt verschoben.
Teilbereich Stützmauern bei Gebäuden Zielempgasse Nrn. 2 und 4:
Die Situation dieser Stützmauern bei den Gebäuden Zielempgasse Nrn. 2 und 4 ist sehr speziell. Mehrheitlich stehen diese Mauern ausserhalb der privaten Grundstücke in der Flussparzelle, welche wiederum dem Kanton Solothurn gehört. Direkte Nutzniesser sind jedoch ausschliesslich Privatpersonen.
Die Ufermauern bei den Gebäuden Zielempgasse Nrn. 2 und 4 sind stark in ihrer Struktur gestört. Die wild wachsenden Bäume mit ihrem Gewicht schieben die Mauersteine auseinander. Die Möglichkeit des Wegspülens bei Hochwasser ist gross. Vor allem die Bäume mit ihrer Hebelwirkung bei Hochwasser sollten schnell entfernt werden. Würde die Mauer tatsächlich weggespült, wären die dahinter liegenden Gebäude jedoch nicht gefährdet, sondern nur die Terrassenfläche.
Die Frage, ob die Mauern erhalten werden sollen oder ob sie auch weggespült werden dürften, wurde aus Sicht des Ortsbildschutzes ebenfalls mit der Altstadtkommission diskutiert.
Beschluss der Altstadtkommission vom 12.07.2011:
Nach einer kontroversen Diskussion kommt es zur Abstimmung. Schlussendlich befindet die Altstadtkommission, dass die Mauer für das Stadtbild wertvoll und schützenswert ist. Historisch gesehen ist diese Mauer ein Teil der Altstadt und gehört zu deren Geschichte. Der Baum hingegen ist wild gewachsen und muss nicht erhalten bleiben.
Eine Kostenbeteiligung durch die privaten Grundeigentümer ist in dem Umfang möglich, wie die Arbeiten auf deren Grundstück ebenfalls ausgeführt werden. Hierzu ist, wie auch für die Kostentragung, deren Einverständnis erforderlich.
Diese Verhandlungen wurden zwischenzeitlich geführt. Die Grundeigentümer sind bereit, sich an den Kosten zu beteiligen in dem Umfang, in dem das jeweilige Eigentum betroffen ist.
Mit der Fachstelle Wasserbau wurde ebenfalls besprochen, ob die Mauern nach der Sanierung nicht an die Grundeigentümer übertragen werden sollten. Die Grundeigentümer, der Kanton Solothurn und die Stadt Olten streben eine Lösung in diese Richtung an. Es ist für alle eine "win/win"-Situation und unklare Verhältnisse können zukünftig vermieden werden.
Kostenzusammenstellung (Kostenschätzung ± 20 %/Sieber Cassina + Partner Olten):
Baukosten ca. Fr. 90'000.00
Ungenauigkeit (+ 20 %) ca. Fr. 18'000.00
Honorar ca. Fr. 20'000.00
Mehrwertsteuer (8 %) ca. Fr. 10'000.00
Total ca. Fr. 138'000.00
Anteil private Grundeigentümer — Fr. 15'000.00
Nettokosten Stadt und Kanton ca. Fr. 123'000.00
Kosten Stadt Olten (55 %) ca. Fr. 67'650.00
Kosten Kanton (45 %) ca. Fr. 55'350.00
Anlegestelle Ruderclub:
Die Verbauungen beim Ruderclub an der Gösgerstrasse sind fast vollständig verrottet. Zwischen zwei Eisenbahnschienenelementen wurden vor ca. 60 Jahren Holzbohlen als Füllung verwendet. Diese sind grösstenteils durch Hochwasser weggespült worden, wodurch das dahinter liegende Kiesmaterial nachrutscht und durch das fliessende Aarewasser weggespült wird.
In den Detailabklärungen wurde mit dem Wettbewerbsgewinner des Projektes Andaare die angedachte Weiterführung des Uferweges von der Bahnhofstrasse bis zum sanierten Uferweg am Ruderclub vorbei diskutiert und bezogen auf dieses Sanierungsprojekt als Plan dargestellt und mögliche Probleme erörtert.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass beide Projekte problemlos aneinander vorbei kommen und ohne Zusatzkosten zeitlich verschoben ausgeführt werden können.
Bezüglich Sanierung der Anlegestelle wurden zwei Varianten untersucht. Die Variante 1 sieht die Erstellung einer Rühlwand aus Stahlprofilen vor mit Ausfachungen mittels Betonelementen (analog der bestehenden Anlage, jedoch ohne Holzausfachung). Für die Variante 2 ist eine Natursteinmauer aus Jura-Kalksteinblöcken vorgesehen, welche nicht formwild gebrochen werden sollen (Lägeren Kanton AG). Beide Varianten werden im obersten Teil mit einem Betonkragen abgeschlossen, welcher zurückverankert wird und die Stabilität der Anlage längerfristig gewährleistet. An diesem Betonkragen werden ebenfalls die Schwimmpontons befestigt, wie dies bereits heute erstellt ist.
Durch den Rückstau der Aare aus dem Wehr Winznau in diesem Bereich sieht man von der Unterkonstruktion unterhalb des Betonkragens nur maximal 50 cm. Bei Normalwasserstand sind es in der Regel sogar nur 20 – 30 cm.
Beide Varianten wurden dem Kanton als Subventionsanfrage zugestellt. Der Kanton wird an die Sanierung dieser Anlage keine Beiträge leisten. Er begründet dies mit dem als künstlich geltenden Einbau und dem Vorstehen der Anlage als Wasserhindernis, welches aus seiner Sicht eher nicht aufrecht zu erhalten ist.
Der Ruderclub als eigentlicher Inhaber des Rechts der Baute in der Gewässerparzelle ist auf die Anlegestelle zur Ausübung seines Sports angewiesen. Das Clubhaus und die Anlegestelle sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und sollen erhalten bleiben. Da sich der Ruderclub diese Sanierungskosten nicht leisten kann, ist er selbstverständlich bereit, eine gewisse Öffentlichkeit zuzulassen. Das Erstellen eines durchgehenden Fussweges entlang der Aare ist aus seiner Sicht sicherlich kein Problem. Haftungsfragen und Sicherheitsvorkehrungen müssten dannzumal genauer und schriftlich geregelt werden.
Kostenschätzung ± 20 %/Sieber Cassina + Partner Olten:
Rühlwand mit Betonausfachung:
Baukosten ca. Fr. 520'000.00
Ungenauigkeit (+ 20 %) ca. Fr. 104'000.00
Honorar ca. Fr. 90'000.00
Mehrwertsteuer (8 %) ca. Fr. 56'000.00
Total ca. Fr. 770'000.00
Weiteres Vorgehen / Projektauslösung
Die kantonalen Fachstellen und die Stadt Olten werden die Projekte weiter verfeinern und die Gespräche mit den privaten Grundeigentümern führen. Die Bauausschreibung soll zeitlich so gestaltet werden, dass im Winter 2011/2012 bei tiefem Wasserstand die Arbeiten ausgeführt werden können.
Die starken Schäden an den Uferverbauungen an der Aare im Siedlungsgebiet wären sodann behoben. Die Schäden der 2. Priorität werden im Zusammenhang mit anderen Projekten laufend untersucht und saniert. Die Schäden, welche nicht im Zusammenhang mit bewilligten Projekten saniert werden, sollen in ca. 4 Jahren als weitere Etappe zur Sanierung gelangen.
Beschluss:
I.
1. Das Projekt "Sanierungen Uferverbauungen der Aare im Siedlungsgebiet der Stadt Olten" (1. Priorität, 2011/ 2012) und der zugehörige Brutto-Kredit von Fr. 908'000.00 zu Gunsten Konto Nr. 620.501.034 wird genehmigt (inkl. bereits bewilligter Kredit von Fr. 200'000.00, Budget 2010).
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffer I/1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.