Inhalt
Seelicht AG, Zug/Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 14. November 2011
- Beschreibung
- Die Seelicht AG, c/o Philipp Andermatt, Zug, beabsichtigen gemäss Baugesuch Nr. 2011/149, den Umbau mit einer Umnutzung (Ladenlokal zu Kinosaal) an der Unterführungsstrasse 49, GB Olten Nr. 1340.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Der geplante Umbau / Umnutzung (Ladenlokal zu Kinosaal) erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung den Ausweis von einem zusätzlichen Autoabstellplatz.
Die Liegenschaft Unterführungsstrasse 49 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6‘000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den vorgesehenen Umbau mit einer Umnutzung (Ladenlokal zu Kinosaal) an der Unterführungsstrasse 49, GB Olten Nr. 1340, gemäss Baugesuch Nr. 2011/149, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird zwi¬schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 1340, Seelicht AG, c/o Philipp Andermatt, Gartenstrasse 4, 6300 Zug, abzu¬schliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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