Zusammenfassung
Mit der geplanten Fassadensanierung des Traktes 3 nimmt die Energiestadt Olten ihre Vorbildfunktion bei der Sanierung von Gebäuden war. Dies gilt sowohl für den energetischen wie auch den konservatorischen denkmalpflegerischen Bereich. Gleichzeitig mit der Fassadensanierung werden auch die letzten potenziellen Gefährdungen durch schwach gebundene Asbestvorkommen beseitigt.
Der Stadtrat beantragt für die Fassadensanierung des Gemeinschaftstraktes einen Kredit von Fr. 3'050'000.00.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
- Ausgangslage
Das Gemeindeparlament der Stadt Olten hat am 19. November 2009 den Baukredit für die Sanierung Fassade der Schultrakte Säli 1 und Säli 2 genehmigt. Auf Anfrage der Geschäftsprüfungskommission und diverser Fraktionen hat der Stadtrat im Rahmen der Parlamentsdebatte versichert, dass der Trakt 3 (Gemeinschaftstrakt) spätestens 2012 auch saniert werden soll. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag löst der Stadtrat sein Versprechen ein.
Das Sälischulhaus an der Engelbergstrasse 60 bis 64 in Olten wurde 1964 bis 1968 von den Oltner Architekten Alfons Barth und Hans Zaugg erbaut. Als Mehrstufenschulhaus umfasst die Anlage drei klar voneinander abgegrenzte Baukörper (zwei Klassentrakte, ein Gemeinschaftstrakt mit Hauswirtschaftsschule, Turnhallen und Lernschwimmbecken), die rechtwinklig zueinander angeordnet auf 3 terrassenartigen Ebenen verschiedene Aussenräume ausscheiden. Die in Stahlskelettbauweise mit Vorhangfassaden ausgeführten Baukuben bestechen durch eine modular angelegte Raumorganisation mit flexibel gehaltenen Grundrissen. Prägend sind am Aussenbau die Rasterfassaden aus Glas mit Aluminiumprofilen.
Das Sälischulhaus gehört mit den Schulhäusern in Rothrist (1957–1961), Aarau (1959–1964) und Frauenfeld (1962–1968) zu den bekanntesten realisierten Bauten von Barth und Zaugg, die zur sogenannten «Solothurner-Schule» gezählt werden. Es ist ein für das Architektenduo charakteristischer Bau dieser Zeit und zeichnet sich durch eine streng geometrische Formgebung, modulare Koordination und einen hohen Grad an Flexibilität und Variabilität aus.
Die Schulhausanlage ist weitgehend in seiner ursprünglichen Form erhalten und somit als schützenswert einzustufen. Der Regierungsrat hat deshalb am 29. Juni 2010 das Sälischulhaus unter kantonalen Denkmalschutz gestellt und in das Verzeichnis der geschützten historischen Kulturdenkmäler des Kantons Solothurn eingetragen.
Das geplante Terminprogramm für die Sanierung der Trakte 1 und 2 konnte nicht ganz eingehalten werden. Da während der Sondierarbeiten für die neue Fassade völlig unerwartet
schwach gebundene Asbestvorkommen (Spritzasbest) entdeckt wurden, gab es kleinere zeitliche Verzögerungen. Die Sanierung des Traktes 2 konnte Ende Herbstferien 2010 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Sanierung des Traktes 1 erfolgt in Absprache mit den Verantwortlichen der Direktion Bildung und Sport in der ersten Jahreshälfte 2012. Einerseits wird durch diese Verschiebung um ein halbes Jahr die Renovationszeit verkürzt (mehr Sommer- als Winterzeit) und andererseits fällt die Sanierung des Trakt 1 zeitlich nicht mit den zahlreichen Neuerungen (Spezielle Förderung, Altersgem. Lernen, Frühfremdsprache) der Primarschule zusammen.
Die geplante Sanierung des Traktes 3 soll ab Anfang Juni 2012 erfolgen und nach den Herbstferien 2012 abgeschlossen sein.
2. Fassadenbeschreibung
Die Fassadenkonstruktion des Gemeinschaftstraktes (Trakt 3) wird gleich ausgeführt wie die Schultrakte 1 und 2. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den konservatorischen Umgang mit der hochwertigen Bausubstanz gelegt, ohne die energetischen Aspekte zu vernachlässigen. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen auf, dass die sanierte Fassade (Trakt 2) und die ursprüngliche Fassade (Trakt 1) ästhetisch genau gleich aussehen.
Trakt 1 ursprüngliche Fassade Trakt 2 sanierte Fassade
3. Energetische Aspekte
Neben der Verbesserung der Behaglichkeit, durch die guten Wärmedämmwerte und der verbesserten Luftdichtigkeit einer neuen Fassadenverglasung kann eine erhebliche Reduktion des Heizenergiebedarfes erzielt werden. Die geplante Dachsanierung und die Deckendämmungen in den unbeheizten Räumen der Untergeschosse ermöglichen weitere energetische Verbesserungen. Die geplanten Massnahmen halten die strengen Zielwerte der Gebäudestrategie der Stadt Olten ein. Mit der Sanierung können ca. 64 % oder 420'000 kWh Heizenergie gegenüber dem aktuellen Verbrauch eingespart werden. Dies entspricht einer Menge Heizöl von ca. 40'000 bis 45'000 Litern pro Jahr.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Einmalige Kosten: Kostenvoranschlag
Die Kostenermittlung erfolgte grossmehrheitlich auf Grund von Unternehmerofferten.
Sämtliche geplanten Arbeiten wurden gemäss dem Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) ausgeschrieben und sind vergabereif. Der nachfolgende Kostenvoranschlag enthält keine Landkosten und keine Bauzinsen.
Kostenvoranschlag
(inkl. MwSt / Preisstand 01.04.2011 Zürcher Baukostenindex 114.0 Punkte / Basis 01.04.2005).
BKP Bezeichnung Betrag
21 Rohbau 1 1'600'000
22 Rohbau 2 445'000
23 Elektro- und Brandmeldeanlagen 410'000
24 Heizungs- und Lüftungsanlagen 55'000
27 Ausbau 1 65'500
28 Ausbau 2 150'000
29 Honorare 100'000
52 Muster, Modelle, Vervielfältigungen, Dokumentation 20'000
53 Versicherungen 5'000
56 Übrige Baunebenkosten 10'000
58 Übergangskosten für Rückstellungen und Reserven 190'000
Total Franken 3'050'000
4.2 Zu bewilligender Kredit
Zu bewilligender Kredit zu Lasten Konto-Nr. 293.503.039 Fr. 3'050'000.00
Vom Kanton oder Bund sind Beiträge von ca. Fr. 300‘00.00 zu erwarten. Die definitiven Zusagen (Regierungsratsbeschlüsse etc.) erfolgen aber erst im Jahr 2012 nach dem Inkrafttreten der Kreditbeschlüsse.
Die Kosten sind im Investitions- und Finanzplan der Stadt Olten vorgesehen.
5. Organisation / Zuständigkeiten / Termine
Die Baudirektion ist als Baufachorgan für die Ausführung der Fassadensanierung zuständig und vertritt in dieser Eigenschaft die Einwohnergemeinde Olten. Die Projektleitung für die Realisierungsphase obliegt dem Hochbauamt. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch die Baudirektion. Vorbehalten bleibt die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 17 Geschäftsordnung des Stadtrats (Aufräge mit einer Kostenfolge von mehr als Fr. 200'00.00).
Die Fassadensanierung des Trakt. 3 ist ab Anfang Juni bis Mitte Oktober 2012 geplant.
Gleichzeitig mit der Fassadensanierung erfolgt die durch das Parlament bereits bewilligte Asbestsanierung. Dadurch werden die letzten potenziellen Gefährdungen der Benutzerinnen und Benutzer des Trakt 3 der Sälischulanlage beseitigt
6. Schlussbemerkungen
Die Fassadensanierung des Trakt 3 Sälischulhaus stellt wiederum ein wichtiges energiepolitisches Signal dar und die Energiestadt Olten bekennt sich einmal mehr zu einer nachhaltigen Strategie und zum aktiven Klimaschutz.
Neben der gestalterischen, funktionellen, technischen und finanziellen Optimierung ist auch die Nachhaltigkeit bei diesem Projekt besonders berücksichtigt. Mit der hochisolierten Fassade wird ein minimaler Energieverbrauch erreicht; dies im Einklang mit der bestehenden Bausubstanz.
Der Stadtrat ist überzeugt, mit der vorliegenden Fassadensanierung eine nachhaltige Lösung zu präsentieren und empfiehlt dem Gemeindeparlamt, den Kredit zu genehmigen.
Beschlussesantrag:
I.
- Der Baukredit im Betrage von Fr. 3'050'000.00 wird zugunsten der Investitionsrechnung Konto-Nr. 293.503.039 bewilligt.
- Eine allfällige Bauteuerung nach dem Züricher Baukostenindex vom 1. April 2011, Stand 114.0 Punkte / Basis 01.04.2005, gilt als mitbewilligt.
- Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I. 1. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.