1. Ausgangslage
Die Stimmberechtigten der Stadt Olten haben am 19. April 2009 der personellen Erweiterung der Stadtpolizei um 4 Stellen für Polizeibeamte definitiv und 2 Stellen für polizeiliche Zivilangestellte befristet für drei Jahre, mit einer Zustimmung von über 80% entsprochen. Dadurch konnte dem wachsenden Sicherheitsbedarf der Oltner Bevölkerung begegnet werden.
Am 1. August 2009 wurden die Stelle polizeilicher Zivilangestellte/r Technischer Dienst und am 1. September 2009 die Stelle polizeiliche Zivilangestellte/r Schalter/Administration besetzt.
Durch diese personelle Massnahme konnten sich gut ausgebildete Polizeikräfte konzentrierter und intensiver auf ihre effektiven Polizeiaufgaben fokussieren.
Es ist ein zentrales Anliegen der Direktion Öffentliche Sicherheit und des Kommandos der Stadtpolizei, dass beide Arbeitnehmenden frühzeitig über das weitere Vorgehen betreffend befristete Arbeitsstellen informiert werden können. Aus diesem Grund wird die Umwandlung in definitive Stellen mit Wirksamkeit per 1. August 2012 bzw. per 1. September 2012 mit dem Budget 2012 beantragt.
2. Analysen und Anforderungen
2.1 Reorganisation der Stadtpolizei
Das Projekt „Stadtpolizei Olten 2011“ wurde am 1. Februar 2011 in den operativen Betrieb überführt. Dabei wurde neben dem Leistungsauftrag und den Tätigkeitsfeldern auch das Organisationsmodell überprüft und politisch legitimiert. Die Funktion der polizeilichen Zivilangestellten Schalter und Administration ist dem Bereichsleiter Logistik unterstellt. Die Funktion des polizeilichen Zivilangestellten Technischer Dienst ist der Bereichsleiterin Verkehr unterstellt. Diese Unterstellung wurden explizit so gewählt, weil daraus für die Organisation am wenigsten Friktionen und Schnittstellen generiert werden. In der Phase des Projektes wurde auch immer wieder überprüft, welche Aufgaben die Stadtpolizei auch in Zukunft noch ausführen und welche sie abgeben soll. Aus folgenden Gründen haben das Projektteam und damit schlussendlich auch der Projektausschuss auf einen Abbau der Dienstleistungen der Stadtpolizei zum heutigen Zeitpunkt verzichtet:
- Generierung von neuen direktionsübergreifenden Schnittstellen (z.B. mit dem Werkhof)
- Abgabe der Fachkompetenz
- Schaffen von neuen Stellen in anderen Direktionen
- Outsourcing (Fremdvergabe) von Dienstleistungen sind sehr kostenintensiv
- Effizienz und Effektivität fraglich, da zum Beispiel der ganze Prozess „Vergabe von öffentlichem Grund“ bei der Stadtpolizei ist. Vom Antrag über die Verfügung bis zur Signalisation. Dabei ist auch die interne Schnittstellenpflege eine andauernde Aufgabe.
Abbildung: Kommandostruktur der Stadtpolizei Olten mit der Einbettung der polizeilichen Zivilangestellten (eigene Darstellung)
2.2 Aufgabengebiete Polizeiliche/r Zivilangestellte/r Technischer Dienst
Der polizeiliche Zivilangestellte Technischer Dienst wurde in der ABAKABA Abklärungen in die Lohnklasse 9 eingestuft. Diese Einstufung wurde durch die neu erstellte Funktionsbeschreibung im Zuge des Projektes Stadtpolizei Olten 2011 verifiziert und bestätigt. Die Führungsverantwortung obliegt der Bereichsleiterin Verkehr. Die Fachverantwortung obliegt dem Fachverantwortlichen Technischer Dienst.
Diese ausgearbeitete Funktionsbeschreibung entspricht den ausgewiesenen Bedürfnissen der Stadtpolizei. Durch diese personelle Massnahme können Polizisten/Polizistinnen in ihren zugewiesenen und angestammten Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden.
2.3 Aufgabengebiete Polizeiliche/r Zivilangestellte/r Schalter / Administration
Die polizeiliche Zivilangestellte Schalter/Administration wurde in der ABAKABA Abklärungen in die Lohnklasse 10 eingestuft. Diese Einstufung wurde durch die neu erstellte Funktionsbeschreibung im Zuge des Projektes Stadtpolizei Olten 2011 verifiziert und bestätigt. Die Führungs- und Fachverantwortung obliegt dem Bereichsleiter Logistik.
Die Änderungen im Anforderungsprofil sind die geforderte Ausbildung und die Berufserfahrung. Die anderen Merkmale wurden gleich definiert wie beim polizeilichen Zivilangestellten Technischer Dienst.
Diese ausgearbeitete Funktionsbeschreibung entspricht den ausgewiesenen Bedürfnissen der Stadtpolizei. Durch diese personelle Massnahme können Polizisten/Polizistinnen in ihren zugewiesenen und angestammten Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden.
2.4 Mehrwert der Stellen für die Sicherheit
Der Mehrwert beider befristeten Stellen kann ganz einfach auf den Punkt gebracht werden. Die ausgewiesenen Kernaufgabengebiete beider Funktionen bleiben der Stadtpolizei weiterhin erhalten und müssen sonst wieder von ausgebildeten und uniformierten Polizisten ausgeführt werden. Dieser Einsatz in einem nicht polizeispezifischen und nicht frontorientierten Aufgabengebiet ist eine Verschwendung von teuren personellen Polizeiressourcen, welche sich besser in den Tätigkeitsfeldern Grundversorgung und Prävention einsetzen liessen. Daraus resultiert eine zwangsläufige Präsenzverminderung im öffentlichen Raum. Die Schlussfolgerung ist ein Abbau der subjektiven und objektiven Sicherheit der Stadt Olten.
Die Entlastung der Polizisten/Polizistinnen und Polizeiassistenten/Polizeiassistentinnen durch polizeiliche Zivilangestellte kann zahlenmässig wie folgt ausgewiesen werden:
Soll-Arbeitszeit städtisches Personal 2112 Stunden
abzüglich Ferien (4 Wochen) ./.168 Stunden
Arbeitszeit netto 1944 Stunden
2 polizeiliche Zivilangestellte / Jahr 3888 Stunden
Diese geleisteten Arbeitsstunden generieren der Stadtpolizei und somit den Menschen in Olten folgende zusätzliche Präsenz durch Polizeikräfte im öffentlichen Raum:
Doppelt besetzte Patrouille Lokale Sicherheit (9 h/Tag) an 216 Tagen
oder doppelt besetzte Nachtpatrouille Lokale Sicherheit (10 h/Tag) an 194 Tagen
oder Verkehrsinstruktion (8.5 h/Tag) an 457 Tagen
oder Kontrolle Ruhender Verkehr (8.5 h/Tag) an 457 Tagen
Die Nichtüberführung beider befristeten Stellen in unbefristete hätte unweigerlich einen Rückgang der Patrouillentätigkeit und somit den Abbau / den Verzicht des gewünschten und gehobenen objektiven und subjektiven Sicherheitsstandards in der Stadt Olten zur Folge.
2.5 Kostenvergleich Zivilangestellte/r gegenüber Polizeibeamt(inn)en
Die Sicherstellung der definierten Kernaufgaben durch polizeilichen Zivilangestellte gegenüber Polizeibeamten wirkt sich auch finanziell aus. Die Berechnungen haben ergeben, dass die durchschnittlichen Lohnkosten eines Polizisten rund CHF 13‘000 höher ausfallen als bei einem polizeilichen Zivilangestellten.
2.6 Vergleich mit anderen Polizeikorps
Die Tendenz, nicht polizeispezifische Aufgaben an Zivilangestellte zu delegieren, nimmt in der heutigen Zeit bei allen Polizeikorps immer mehr zu. Die ausgebildeten Polizeikräfte sind zu teuer für die Bewältigung von solchen administrativen und technischen Aufgaben. Die Polizei Kanton Solothurn, Stadtpolizei Baden, Gemeindepolizei Wettingen, Regionalpolizei Spreitenbach, Stadtpolizei Schlieren, Stadtpolizei Illnau-Effretikon, Stadtpolizei Uster usw. setzen polizeiliche Verwaltungsangestellte im Schalterbereich erfolgreich ein. Zusätzlich wird der technische Dienst, aber auch die Ticketautomatenleerung bei verschiedenen Polizeikorps (z. B. Stadtpolizei Solothurn, Baden) durch polizeiliche Zivilangestellte ausgeführt.
3. Erwägungen
Die frontorientierte und damit bürgernahe Neuausrichtung der Stadtpolizei mit einer erhöhten Präsenz im öffentlichen Raum hat sich bewährt und muss laufend gepflegt werden.
Für eine zweckmässige funktionierende Sicherstellung der Organisation, d.h. für die:
- Sicherstellung einer optimalen und geforderten Polizei-Präsenz im öffentlichen Raum;
- Beibehaltung des subjektiven, aber auch objektiven Sicherheitsstandards in der Stadt Olten;
- Sicherstellung der bisherigen Qualität und Quantität in der Bearbeitung des Tagesgeschäftes (Schalterdienst, technischer Dienst);
- Aufrechterhaltung der an Kunden, internen und externen Amtsstellen erbrachten Dienstleistungen (z.B. Berichte, Anzeigen, Meldungen, Auskünfte);
- Sicherstellung einer gewünschten Kontinuität und Konstanz im Schalter- und Telefondienst / Technischen Dienst;
- Umsetzung des neuen Dienstplanes und damit einer während 24 Stunden lückenlosen Dienstabdeckung;
- Umsetzung der neuen Organisation der Stadtpolizei und des Konzeptes der künftigen Quartierpolizei,
und aus den im Abschnitt 2 genannten Gründen und Zahlen sind für die gesamte Stadtpolizei die zwei polizeilichen Zivilangestellten erforderlich.
Damit die Kontinuität und das erarbeitete Know-how der Stellen polizeiliche/r Zivilangestellte/r Schalter / Administration und technischer Dienst weiterhin genutzt werden können, soll das bestehende Arbeitsverhältnis mit den bisherigen Stelleninhabenden weitergeführt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Jahresgehalt 2011 für die 100%-Stelle polizeiliche/r Zivilangestellte/r Schalter / Administration, Lohnklasse 10, beträgt CHF 69‘562.00 inkl. 13. Monatsgehalt, zuzüglich Sozialleistungen.
Das Jahresgehalt 2011 für die 100%-Stelle polizeiliche/r Zivilangestellte/r Technischer Dienst, Lohnklasse 9, beträgt CHF 78‘589.00 inkl. 13. Monatsgehalt, zuzüglich Sozialleistungen.
5. Stellungnahme Sicherheitskommission
Die Sicherheitskommission hat sich an ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2011 einstimmig für die defintive Stellenbewilligung der zwei polizeilichen Zivilangestellten ausgesprochen.
Beschluss:
I.
1. Die 100%-Stelle Polizeiliche/r Zivilangestellte/r Technischer Dienst, Lohnklasse 9 wird ab dem 1. August 2012 unbefristet bewilligt.
2. Die 100%-Stelle Polizeiliche/r Zivilangestellte/r Schalter/Administration, Lohnklasse 10 wird ab dem 1. September 2012 unbefristet bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.