1. Ausgangslage
Das Projekt Personenunterführung Hammer ist für die Anbindung und gelingende Entwicklung von Olten SüdWest von zentraler Bedeutung. Es liegt ein rechtsgültiger Erschliessungsplan vor. Das Vorhaben ist im Agglomerationsprogramm des Bundes (erste Generation) eingestellt. Die Erstellungskosten wurden auf rund 10 Mio. CHF grobgeschätzt.
Nach zwischenzeitlichen Diskussionen ist das Vorgehen mittlerweile vollumfänglich mit den SBB konsolidiert. Eine Vereinbarung über die Kostenfragen kann auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses abgeschlossen werden. Die SBB haben bereits klargestellt, dass eine Kostenbeteiligung ausgeschlossen sei, sie aber gegebenenfalls die Erstellung rein bahnbetrieblicher (soweit nicht durch das Kernprojekt ausgelöster) oder im weiteren Interesse der SBB liegender Projektbestandteile übernehmen werde. Mit der Grundeigentümerschaft Olten SüdWest wurde ein Beitrag über pauschal 2 Mio. CHF ausgehandelt, aber noch nicht im Rahmen der Vereinbarung über die Grundeigentümerbeiträge unterzeichnet. Ein möglicher Beitrag von Seiten des Kantons ist offen. Die drei bezeichneten Parteien sind in der Jury als Sachpreisrichter vertreten.
Die Realisierung ist zeitlich dringend. Gemäss Zeitplan kann die Erstellung frühestens in den Jahren 2014-15 erfolgen, also zwei Jahre nach dem ersten Baufeld. Mit der frühzeitigen Einführung einer Stadtbuslinie (Start Dez. 2013) kann den Anforderungen gemäss Mobilitätskonzept (dieses ist in Arbeit und soll mit der Baubewilligung für die erste Hochbauetappe verbindlich werden) entsprochen werden. Die Volksabstimmung für die Personenunterführung kann auf Stufe Vorprojekt voraussichtlich im 4. Quartal 2012 stattfinden.
2. Wettbewerbsverfahren
Der Bedarf zur Durchführung eines Projektwettbewerbs ergibt sich aus dem öffentlichen Interesse aus städtebaulicher und funktionaler Sicht sowie aus submissionsrechtlichen Gründen. Das offene Verfahren nach SIA 142 bietet sich an, weil das Feld an Ingenieurbüros mit den geforderten Eignungskriterien eng begrenzt ist. Für die Projektbereinigung ist mit einer optionalen Vertiefungsstufe (Studienauftrag ggf. an mehrere Büros) zu rechnen.
Die Baudirektion hat das Büro Planteam S, Herrn Bernhard Straub, dipl. Architekt ETH SIA, unterstützt durch Kontextplan, Herrn Reto Vescovi, Bauingenieur HTL, mit der Programmerarbeitung und Verfahrensbegleitung beauftragt.
3. Preisgericht
Fachpreisrichter:
• Walter Bieler, Ingenieur SIA, Bonaduz (Vorsitz)
• Peter Heiniger, Kantonsingenieur Solothurn
• Daniel Wentzlaff, Prof. Dipl.Ing. AADipl, Architekt BSA SIA SWB, Basel
• Pius Flury, Dipl. Architekt ETH SIA, Solothurn
• Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin FH BSLA, Meilen
• Lorenz Schmid, Stadtplaner Stadt Olten (Ersatz)
Sachpreisrichter:
• Dr. Martin Wey, Baudirektor Olten
• Christoph Gerber, SBB Projekte Bau & Architektur, Olten
• Bernhard Ruhstaller, Vertreter Investor Olten SüdWest, Zürich
• Rolf Furrer, Präsident Baukommission Olten
• Adrian Balz, Leiter Baudirektion Olten (Ersatz)
Mit der Auswahl der Sachpreisrichter wird der bauherrenseitigen Gewichtung (Bauherr: Stadt Olten, mögliche Mitfinanzierungen und Koordinationsbedarfe seitens SBB und ERO) entsprochen. Die Fachpreisrichter sind in ihren Gebieten anerkannte Fachleute, insbesondere auch der für den Vorsitz vorgesehene Ingenieur.
4. Honorierung Jurierung
Aufbauend auf den Erfahrungen vergangener Jurierungen und entsprechend früheren Regelungen wird das Honorar für die internen Sachpreisrichter, welche nicht zu 100 % in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis der Stadt Olten stehen wie folgt festgelegt:
1 Tag Jurierung pauschal Fr. 700.00
½ Tag Jurierung pauschal Fr. 350.00
5. Weiteres Vorgehen
Die Programm-Sitzung im Jury-Kreis findet am 20. September statt, die Publikation ist für den 29. September geplant. Anlässlich der Programm-Sitzung können das Programm und die Jury noch geringfügig angepasst werden.
Beschluss:
1. Das beiliegende Wettbewerbsprogramm, Entwurf vom 14. September, wird zur Ausfertigung und Ausführung durch die Jury genehmigt. Geringfügige Änderungen, namentlich auch inbezug auf die Juryzusammensetzung und die Beurteilungskriterien inkl. Gewichtung bleiben vorbehalten.
2. Folgende Preisrichter werden unter Vorbehalt von Ziffer 1 bestimmt:
Fachpreisrichter:
• Walter Bieler, Ingenieur SIA, Bonaduz (Vorsitz)
• Peter Heiniger, Kantonsingenieur Solothurn
• Daniel Wentzlaff, Prof. Dipl.Ing. AADipl, Architekt BSA SIA SWB, Basel
• Pius Flury, Dipl. Architekt ETH SIA, Solothurn
• Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin FH BSLA, Meilen
• Lorenz Schmid, Stadtplaner Stadt Olten (Ersatz)
Sachpreisrichter:
• Dr. Martin Wey, Baudirektor Olten
• Christoph Gerber, SBB Projekte Bau & Architektur, Olten
• Bernhard Ruhstaller, Vertreter Investor Olten SüdWest, Zürich
• Rolf Furrer, Präsident Baukommission Olten
• Adrian Balz, Leiter Baudirektion Olten (Ersatz)
3. Die Honorierung der internen Sachpreisrichter beträgt
1 Tag Jurierung pauschal CHF 700.00
½ Tag Jurierung pauschal CHF 350.00
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.