Inhalt
Ali Karadas/Ersatzabgabe für nicht erstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. September 2011
- Beschreibung
- Ali Karadas, 4665 Oftringen, beabsichtigt gemäss Baugesuch Nr. 2011/136, den Einbau einer zusätzlichen Wohnung (1. OG), Neuhardstrasse 27, GB Olten Nr. 700.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die zusätzlich geplante Wohnung im 1. Obergeschoss erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung den Ausweis von einem zusätzlichen Autoabstellplatz.
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf den Baugrundstück GB Olten Nr. 700 kein zusätzlicher Autoabstellplatz ausgewiesen werden. Somit ist der geforderte Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Neuhardstrasse 27 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernrandzone. Die Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6‘000.00. (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den vorgesehenen Wohnungseinbau im 1. Obergeschoss, Neuhardstrasse 27, GB Olten Nr. 700, gemäss Baugesuch Nr. 2011/136, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nicht erstellten Autoab¬stellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwi¬schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und den Eigentümern von GB Olten Nr. 700, Ali Karadas, Oberfeldstrasse 10, 4665 Oftringen und Hasan Bal, Quellenstrasse 15, 5242 Birr, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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