Inhalt
Werkhof, Festmaterialmiete/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 5. September 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 9./10. September 2011 findet auf der Alten Brücke der traditionelle Kunstmarkt statt. Gestützt auf die eingegangene Bestellung werden durch den Werkhof 16 Marktstände, 48 Einzeltische sowie 3 Abfallfässer und Stehtische geliefert und aufgestellt. Die Mietkosten und Transportkosten dafür betragen:
Materialmiete total Fr. 1'250.00
Transportkosten Fr. 100.00
Total Fr. 1'350.00
Die Organisatoren Kunstmarkt auf der Alten Brücke, Christof und Iris Schelbert-Widmer, stellten am 5. August 2011 ein Gesuch um Erlass dieser Kosten.
Stellungnahme Baudirektion und Querschnittsdienstleister
Die Baudirektion befürwortet den Erlass der verrechneten Kosten in Höhe von Fr. 1'350.00. Die Stellungnahme der QDL liegt dem Bericht und Antrag bei.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 13 Abs 2 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Miet- und Transportkosten für den Kunstmarkt 2011 in Höhe von Fr. 1'350.00 werden erlassen und dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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