Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gemäss Art. 65 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament alle zwei Jahre über den Stand von überwiesenen Motionen und Postulaten Bericht zu erstatten. Dabei wird auch festgehalten, dass für überwiesene Motionen und Postulate, bei denen Massnahmen zur Durchführung eingeleitet sind oder der entsprechende Vorstoss sich als undurchführbar erweist, dem Gemeindeparlament ein begründeter Antrag auf Abschreibung zu unterbreiten ist. Diese Bestimmung legt somit fest, dass ein Vorstoss dann abgeschrieben werden kann, wenn Durchführungsmassnahmen eingeleitet oder im Gange sind und nicht zugewartet werden muss, bis die Zielvorstellung des Vorstosses erfüllt ist. Bei Massnahmen, die auf Dauer abzielen, kann der Vorstoss somit auch abgeschrieben werden, wenn diese eingeleitet sind. Selbstverständlich sind die Massnahmen auch nach Abschreibung des Vorstosses weiterzuführen.
2. Abschreibung von Parlamentarischen Vorstössen
STADTPRÄSIDIUM / FINANZEN UND INFORMATIK
Motion Christian Werner (SVP) betr. Beauftragung der GPK den Informationsfluss betr. Kaufverhandlungen Olten SüdWest zu überprüfen
Das Gemeindeparlament beauftragt die Geschäftsprüfungskommission, den Informationsfluss zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Grundeigentümerin des Areals Olten SüdWest betreffend Kaufverhandlungen über das genannte Areal zu überprüfen und das Gemeindeparlament und die Öffentlichkeit raschmöglichst über das Ergebnis zu informieren.
Dieser Vorstoss wurde am 25. Juni 2009 dringlich eingereicht und überwiesen.
Die Untersuchung hat im Anschluss stattgefunden. Am 23. Februar 2010 hat die GPK einen ausführlichen Bericht zum Thema präsentiert, der am 25. März 2010 im Parlament beraten und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Am 11. Mai folgte ein Ergänzungsbericht der GPK, der am 20. Mai 2010 im Parlament behandelt wurde.
Die Motion kann als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Luzia Stocker (SP) betr. Einsicht in Protokoll der Retraite/Entbindung des damaligen Rechtskonsulenten vom Amtsgeheimnis
Der Stadtrat wird gebeten, im Interesse einer weiteren Klärung und Wiederherstellung des Vertrauens, die weissen Flecken, die der GPK-Bericht mangels Auskunft hinterlassen hat, aufzufüllen.
- Der Stadtrat soll das Protokoll aus der Retraite vom Juli 2009 zur Einsicht dem GPK-Präsidium vorlegen; es geht nicht an, dass der Stadtrat der GPK vorschreibt, was für ihre Arbeit relevant ist und was nicht;
- Der damalige Rechtskonsulent Christian Winiger, der unter Hinweis aufs Amtsgeheimnis als einziger der GPK keine Auskunft erteilen konnte, soll vom Amtsgeheimnis entbunden und von der GPK befragt werden.
- Der Stadtrat soll darlegen, zu welchem Zeitpunkt genau und auf welche Weise der sogenannte strategische Entscheid zum Nicht-Kauf von Olten SüdWest gefällt wurde.
Der Vorstoss wurde am 25. März 2010 dringlich eingereicht und überwiesen.
In der darauf folgenden Stadtratssitzung beschloss der Stadtrat, dem GPK-Präsidenten Einblick ins Protokoll der besagten Retraite vom Juli 2009 zu geben, um die Diskussionen rund um dieses Protokoll zu beenden. Zudem beschloss er den früheren Rechtskonsulenten von seinem Amtsgeheimnis zu entbinden, so dass dieser eine Aussage machen konnte. Was die dritte Forderung des besagten Postulats betrifft, nämlich dass der Stadtrat darlegen solle, zu welchem Zeitpunkt genau und auf welche Weise der sogenannte strategische Entscheid zum Nicht-Kauf von Olten SüdWest gefällt worden sei, verwies der Stadtrat auf den zu dieser Frage erstellten Bericht der Geschäftsprüfungskommission. Die Ergebnisse aus den zusätzlichen Abklärungen stellte die GPK dem Parlament an dessen Sitzung vom 20. Mai 2010 in einem Zusatzbericht vor.
Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat der GPK betr. „Für eine bessere Führung der Stadtrats-Geschäfte“
Die Geschäftsprüfungskommission des Oltner Parlaments hat in ihrer Aufarbeitung zu den Vorgängen um ein Kaufangebot an den Stadtrat für das Areal Olten SüdWest deutliche Mängel in der Organisation und Führung der Stadtrats-Geschäfte festgestellt. Der Stadtrat wird aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten dem Parlament einen Bericht zur Kenntnisnahme zu unterbreiten, in dem er aufzeigt, mit welchen Anordnungen und Massnahmen er im Lichte des GPK-Berichtes die Organisation und Führung verbessert hat.
und
Postulat der GPK betr. „Für mehr Transparenz über Entscheide des Stadtrates“
In ihrer Aufarbeitung der Vorgänge um das Kaufangebot an den Stadtrat für Olten SüdWest hat die GPK festgestellt, dass der Stadtrat teilweise unpräzise, nicht umfassend und nicht zeitgerecht über die von ihm im Stadtrat behandelten Geschäfte sowie über seine Entscheide kommuniziert. Der Stadtrat wird aufgefordert, konkreter, umfassender und zeitgerechter als heute über die von ihm behandelten Geschäfte und über seine Entscheide öffentlich zu berichten. Zu diesem Zweck sind im Internet auf
www.olten.ch rechtzeitig die vollständigen Geschäftslisten für alle Sitzungen des Stadtrates zu publizieren. Zudem sind zeitnah nach jeder Sitzung grundsätzlich alle Entscheide des Stadtrates zu veröffentlichen. Von diesem Grundsatz darf nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn schützenswerte Informationen im Sinne der Datenschutzgesetzgebung vorliegen.
Die Vorstösse wurden am 3. März 2010 dringlich eingereicht und am 25. März 2010 überwiesen.
An der Sitzung vom 18. November 2010 legte der Stadtrat dem Parlament den geforderten Bericht vor. Darin betonte er, auf Grund des GPK-Vorstosses habe er eine Überprüfung der bestehenden Praxis im Bereich Organisation und Führung der Stadtrats-Geschäfte vorgenommen und diese als zweckmässig und zielführend beurteilt. Im Sinne einer stetigen Qualitätsverbesserung würden zudem im Laufprotokoll neu zusätzlich sämtliche Schreiben an den Stadtrat aufgeführt sowie Schreiben und Mitteilungen an eine Direktion oder Abteilung, die dem Gesamtstadtrat zur Kenntnis gebracht würden. Die rechtlichen Vorgaben würden klar eingehalten; er betrachte aber die Diskussion zu diesen Themen als Chance zu Verbesserungen. Der Stadtrat hat zudem seine Kommunikationstätigkeit in seiner neuen Zusammensetzung überprüft und neu ausgerichtet und wird diese in regelmässigen Abständen weiterhin überprüfen.
Angesichts der erfolgten Berichterstattung und der Ergebnisse der Überprüfungen können die beiden Postulate als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Rolf Braun (SP) und Mitunterzeichnende betr. Nachtbus
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, ob auf nächsten Fahrplanwechsel hin ein Nachtbuskonzept für die Region Gäu-Niederamt, als Ersatz für den gestrichenen „Nightbird“, eingeführt werden kann und in welchen Gremien er diese Forderung zielführend einbringen kann. Ebenso wird er gebeten abzuklären, ob in nützlicher Frist eine Übergangslösung realisiert werden kann.
Der Vorstoss wurde am 18. Dezember 2008 eingereicht und am 16. September 2009 überwiesen.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2010 wurde mit der NACHTwelle, initiiert vom Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu, ein Nachtbusangebot für die Bezirke Olten, Gösgen, Gäu und Thal eingeführt. Es hat sich in den ersten Monaten auf Grund der hohen Nachfrage als grosser Erfolg erwiesen. Weitere Informationen unter
www.nachtwelle.ch. Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Brigitte Kissling (SP) und Mitunterzeichnende betr. Bau von Unterständen an den Bushaltestellen
Der Stadtrat wird gebeten, den Bau von Unterständen bei den Bushaltestellen flächendeckend zu prüfen.
Der Vorstoss wurde am 27. September 2007 eingereicht und am 29. Mai 2008 überwiesen.
In der Zwischenzeit hat der Stadtrat in der Beantwortung der nachdoppelnden Interpellation Rolf Braun (SP) an der Sitzung vom 16. Dezember 2010 das für die nächsten vier Jahre geplante Bauprogramm aufgezeigt und zugesichert, dass er die notwendigen Kredite in die Budgets 2012 bis 2015 aufnehmen werde. Beim Bornblick Süd und bei der USEGO Nord wurden bereits neue Kabinen erstellt. Ausserdem wurden im Zuge der Anpassungen für die ERO die Wartekabinen USEGO Süd und Aarburgerstrasse (Gäubahnsteg) ausgetauscht. Im Neubaugebiet Bornfeld wird 2011 die Buswartekabine ebenso wie bei der Eisbahn (nur Süd) und an der Bifangstrasse (nur West) erstellt. Der Stadtrat machte in der Beantwortung aber darauf aufmerksam, dass private Liegenschaftsanstösser ihr Einverständnis geben müssten und einzelne Orte infolge fehlendem Platz erst mit allfälligen Strassenumbauten möglich würden. Auch seien die Kosten nicht ausser Acht zu lassen. Er werde sich aber dafür einsetzen, die Buswartekabinen – wo sinnvoll und möglich – schnell zu realisieren.
Angesichts der eingeleiteten Massnahmen kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Brigitte Kissling (SP) und Mitunterzeichnende betr. Photovoltaikanlagen
Der Stadtrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der sbo zu prüfen, welche städtischen Gebäude sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignen würden sowie abzuklären, welche Kosten und welchen Nutzen durch die Installation von Photovoltaikanlagen für die Stadt entstehen würden.
Der Vorstoss wurde am 29. Mai 2008 eingereicht und am 19. November 2009 überwiesen.
In seiner Beantwortung sicherte der Stadtrat zu, dass regelmässig geprüft werde, welche städtischen Gebäude sich für die Installation einer Photovoltaik- oder Wärmekollektoranlage eigneten. Laut Angaben der Energieberater kämen dafür aber nur sanierte Dächer in Frage: Werde eine Anlage auf einem nichtsanierten Dach installiert, führe dies bei einer späteren Dachsanierung zu unnötig hohen Kosten. Die Möglichkeit, Photovoltaik- oder Wärmekollektoranlagen zu installieren, wird in diesem Sinne als Teil des üblichen Sanierungsprogramms bei der Planung von Dachsanierungen abgeklärt. Seit der Behandlung des Vorstosses wurden an zwei Orten Sonnenkollektoren oder eine Photovoltaikanlage eingesetzt: beim Stadthaus und in der Badi beim Ersatz der Heizung für Duschenwasser. Weitere Anlagen befinden sich auf dem Dach der HPS und auf dem Neubau der Garderoben im Kleinholz.
Auf Grund der getroffenen Massnahmen und Regelungen kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Andreas Schibli (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Ladenstruktur
Der Stadtrat wird aufgefordert, Massnahmen aufzuzeigen, wie die Ladenstruktur in der Stadt verbessert werden kann.
Der Vorstoss wurde am 18. November 2009 als Motion eingereicht und am 16. September 2010 als Postulat überwiesen.
Bereits in der Beantwortung des Vorstosses im September 2010 wurde aufgezeigt, dass eine Regulierung der Ladenstruktur mit zonenplanerischen Festlegungen – wie dies der Postulant fordert – rechtlich und praktisch kaum umsetzbar wäre. Um dem Ziel einer lebendigen Innenstadt zu genügen, muss vielmehr dem Grundsatz der Mischnutzung nachgelebt werden, das heisst die Kernzone muss für verschiedene gewerbliche Nutzungen und für Wohnzwecke offen sein. Die Ladenstruktur folgt marktwirtschaftlichen Prinzipien und kann letztlich nur auf freiwilliger Basis beeinflusst werden. Die Initiative dazu muss vom organisierten Gewerbe und von der Wirtschaftsförderung ausgehen, beispielsweise durch laufende Gespräche mit den Grundeigentümerschaften oder durch Marketingmassnahmen zur gezielten Stärkung von bestimmten Angebotssegmenten. Die Einwohnergemeinde kann nur unterstützend wirken: Durch Massnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums kann sie Impulse zur Förderung der Standortqualität und Attraktivität der Innenstadt setzen. Sie verfolgt dieses Ziel im Rahmen des Projekts „Quartierentwicklung Olten – Strategie Innenstadt 2012“ intensiv weiter. Dabei werden auch Fragen der Funktion und Nutzung der einzelnen Stadträume und das Zusammenspiel zwischen Gebäude- und Aussenraumnutzung diskutiert.
Auf Grund der auf verschiedenen Ebenen laufenden Massnahmen kann das Postulat als im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erfüllt abgeschrieben werden.
BAUDIREKTION
Motion Caroline Wernli Amoser (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erlass der Baubewilligungskosten für Sonnenkollektoren
Der Stadtrat wird gebeten, als Fördermassnahme erneuerbarer Energien die Kosten für die Baubewilligung von Sonnenkollektoren zu erlassen, resp. zu minimieren.
Diese Motion wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 19. November 2009 überwiesen.
Seit dem 1. Januar 2010 schöpft der Stadtrat seinen Kompetenzrahmen in dieser Angelegenheit voll aus. Gestützt auf die Gebührenordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten § 37 wurden die Kosten für das Baubewilligungsverfahren von Sonnenkollektoren auf pauschal Fr. 150.00 festgesetzt. Obwohl der zeitliche Aufwand für die Behandlung der Baugesuche für Sonnenkollektoren oftmals relativ gross ist (Baugesuche werden vielmals von Laien eingereicht), belässt es der Stadtrat aufgrund der fast 2-jährigen Versuchsphase als Förderungsmassnahme für Sonnenkollektoren bei der Minimalgebühr von Fr. 150.00.
Nachdem das Begehren der Motionärin umgesetzt wird, kann der Vorstoss als erfüllt abgeschrieben werden.
Motion Caroline Wernli Amoser (SP) und Mitunterzeichnende betr. vereinfachtes Baugesuchsverfahren für Sonnenkollektoren sowie Erstellung einer Anleitung, wo und unter welchen Voraussetzungen eine solche Anlage gestattet werden kann
Der Stadtrat wird gebeten, das Baubewilligungsverfahren dahingehend zu vereinfachen, dass Sonnenkollektoren von einem vereinfachten Verfahren profitieren können. Im Speziellen braucht es die Möglichkeit einer einfacheren Eingabe. Zudem wird der Stadtrat gebeten, eine Anleitung erstellen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen, an welchen Orten eine Anlage grundsätzlich gestattet wird.
Diese Motion wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 19. November 2009 als Postulat überwiesen.
Die Baudirektion als Bewilligungsinstanz für Sonnenkollektoren hat ein Merkblatt «Baugesuch Sonnenkollektoren» (vereinfachtes Verfahren) verfasst. Dieses Merkblatt kann von Interessierten seit dem 1. Januar 2010 bei der Baudirektion bezogen werden und gibt Auskunft über die notwendigen vereinfachten Unterlagen für ein Baugesuch für Sonnenkollektoren. Zudem werden normale Sonnenkollektoranlagen gestützt auf § 8 Abs. 2 KBV seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr öffentlich publiziert. Durch diese Massnahmen wird das Baubewilligungsverfahren für Sonnenkollektoren vereinfacht und insbesondere auch verkürzt.
Nachdem das Begehren der Postulantin umgesetzt ist, kann der Vorstoss als erfüllt abgeschrieben werden.
Motion Caroline Wernli Amoser (SP) und Mitunterzeichnende betr. Schaffung von Veloparkplätzen in der Oltner Altstadt
Der Stadtrat wird gebeten, in der Altstadt – bspw. im oberen Graben und am Amthausquai gleich angrenzend ans Zielemp – sowie an weiteren geeigneten Orten (Stadtbibliothek) Veloabstellplätze einzurichten.
Diese Motion wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 19. November 2009 überwiesen.
Die Altstadt ist eine erfreulicherweise intensiv genutzte Fussgängerzone mit allgemeinem Fahrverbot. Gartenrestaurants wechseln sich ab mit schaufensteransässigen Ladengeschäften.
Velofahrende sind in der Altstadt hauptsächlich tagsüber, vorwiegend bei trockener Witterung und kurzzeitig anzutreffen. Zentrale Veloparkierungsanlagen – vor allem geeignet für Langzeitveloparkierung – sind innerhalb einer Fussgängerzone mit starker Frequenz und mit Fahrverbot nicht empfehlenswert.
Parkierungsmöglichkeiten für Velo Fahrende sollen möglichst nahe beim Zielort liegen; bei Fussgängerzonen idealerweise dezentral am Fussgängerzonen-Eingang. In der Altstadt sind auf Grund der intensiven Nutzung, den beschränkten Platzverhältnissen und aus städtebaulichen Gründen Veloabstellanlagen nicht erwünscht. Die heutige Praxis mit dezentral kurzzeitig abgestellten Velos direkt vor den Geschäften und Lokalen hat sich bewährt und zu keinen Klagen geführt.
Die von der Motionärin und den Mitunterzeichnenden vorgeschlagenen Bereiche am Fussgängerzonen-Eingang beim Zielemp und beim Oberen Graben liegen am Klosterplatz. Zentrale Veloabstellanlagen in einem städtebaulich heiklen Bereich wie dem Klosterplatz können nicht isoliert betrachtet werden und müssen in einer Gesamtbetrachtung zusammen mit der Attraktivierung des Klosterplatzes und des Amthausquais behandelt werden.
Der Amthausquai und der Klosterplatz waren Bausteine des Projektes ANDAARE. Das Gemeindeparlament hat darauf verzichtet, diese Bausteine weiterbearbeiten zu lassen. Das Anliegen wird nun innerhalb des Projektes «Innenstadt» geprüft.
Die Forderungen der Motionärin und der Mitunterzeichnenden sind erfüllt. Die Motion kann abgeschrieben werden.
Postulat Lea von Wartburg (SP) und Mitunterzeichnende betr. energetische Stadthaussanierung
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament den Bericht und Antrag zur energietechnischen Sanierung des Stadthauses vorzulegen. Das Projekt ist in den nächsten Finanzplan aufzunehmen.
Dieser Vorstoss wurde am 27. März 2008 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Oktober 2008 als Postulat überwiesen.
Gestützt auf ein strategisches Erneurungskonzept wurde im Jahr 2010 das Auswahlverfahren für die Generalplanerleistungen «Sanierung Stadthaus» im selektiven Verfahren mit einer klar definierten Leistungsausschreibung durchgeführt. Für die Präselektion sind gesamthaft 18 Bewerbungen fristgerecht eingereicht worden. Es wurden 5 Teams für die 2. Stufe ausgewählt, welche bestmöglich für das geplante Bauvorhaben geeignet sind. Das Beurteilungsgremium hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2010 alle eingereichten Projekte zur Beurteilung zugelassen. Die 5 Arbeiten wurden im November 2010 im Rahmen einer kleinen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Der Stadtrat hat im November 2010 das Team Batimo AG (Architektur, Gesamtlösung) mit der Weiterbearbeitung der Bauaufgabe beauftragt. Der notwendige Investitions-Kredit für die Projektierung wurde im Voranschlag 2011 durch das Parlament bewilligt (Kto. Nr. 090.503.010). Der Stadtrat wird voraussichtlich Ende 2011 / Anfang 2012 den notwendigen Ausführungskredit dem Parlament zuhanden des Volkes beantragen.
Angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Schritte kann der Vorstoss als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Markus Oegerli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erdgeschoss Stadthaus
Die SP Olten beauftragt den Stadtrat eine Veränderung des Erdgeschosses im Stadthaus zu prüfen.
Dieses Postulat wurde am 27. März 2008 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Oktober 2008 überwiesen.
In der vom Stadtrat verfolgten Strategie für die Innenstadt «Miteinander statt gegeneinander» kommt konzeptionell klar zum Ausdruck, dass die Kirchgasse die zentrale Achse einer verkehrsberuhigten Innenstadt sein wird, weil sie die natürliche Verlängerung der Altstadt bildet und in die neuen Entwicklungsgebiete hinausführt. Die Konradstrasse hat damit unbestrittenerweise nicht mehr die Bedeutung, wie sie im ehemaligen vom Volk abgelehnten Gestaltungskonzept hatte.
Diverse Abklärungen vom Stadtrat haben zudem ergeben, dass einerseits ein zwingender Eigenbedarf, insbesondere für publikumswirksame Nutzungen der städtischen Verwaltung, im Erdgeschoss des Stadthauses besteht und andererseits die Räume sich aufgrund fehlender Backoffice-Lokalitäten in keiner Weise für Verkaufsnutzungen eignen. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass es in Olten genügend private Kapazitäten für Verkaufslokale oder ähnliche Nutzungen gibt, welche nicht noch durch die Stadthausräumlichkeiten konkurrenziert werden sollen. Er kommt deshalb zum eindeutigen Ergebnis, dass momentan kein Veränderungsbedarf Richtung Drittnutzungen im Erdgeschoss des Stadthauses besteht.
Im Sinne der Erwägungen beantragt daher der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat abzuschreiben.
Postulat Marion Bachmann (SP) und Mitunterzeichnende betr. Schulwegsicherungskonzept
Der Stadtrat wird beauftragt, ein Schulwegsicherungskonzept für die Stadt Olten ausarbeiten zu lassen.
Dieses Postulat wurde am 9. Dezember 2003 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 7. Juli 2005 überwiesen.
Um die Verkehrssicherheit von Schülerinnen und Schülern zu verbessern, gibt es sowohl für den Fuss- als auch für den Veloverkehr verschiedene verkehrstechnische und organisatorische Massnahmen. Diese Massnahmen sind nicht ausschliesslich für den Schulverkehr sinnvoll, sondern verbessern die Sicherheit für alle Fussgänger/innen und Velofahrer/innen: alle Wege sind Schulwege.
Das ausgearbeitete Fuss- und Veloverkehrskonzept 2005 alle Gruppen von Fussgänger/innen und Velofahrer/innen. Das Einzugsgebiet der einzelnen Schulen ist gross. Daraus ergeben sich schon für Primarschülerinnen und Primarschüler lange Schulwege. In der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II (Gymnasium) durchqueren Schülerinnen und Schüler teilweise die ganze Stadt, um zu ihrem Schulhaus zu gelangen. Die Kantonsschule und die Berufsschulen werden auch von Schülerinnen und Schülern aus den umliegenden Gemeinden besucht. Das bedeutet, die Schulwegplanung muss einerseits flächenhaft über das ganze Stadtgebiet erfolgen und andererseits die Verbindungsrouten in die umliegenden Gemeinden berücksichtigen.
Auf eine Konzentration auf einige wenige Hauptschulwegrouten wurde im ausgearbeiteten Fuss- und Veloverkehrskonzept 2005 bewusst verzichtet, da dies einerseits der Art wie sich Kinder bewegen widerspricht.
Deshalb gilt ein flächenhafter Ansatz, d. h. die Schulwegsicherheit beschränkt sich nicht auf die Sanierung der sonst gefährlichen Stellen, sondern ist weiträumig gefasst.
Das überarbeitete Fuss- und Veloverkehrskonzept 2005 enthält eine Datenbank mit Massnahmenblättern mit sämtlichen Aufnahmen der Bereiche und Standorte, welche hinsichtlich Verkehrssicherheit problematisch sind. Für jede festgestellte Problemstellung wird auf die zu ergreifende Massnahme vorgeschlagen.
Die einzelnen Massnahmenblätter enthalten neben Angaben über die Beurteilung des Standortes, die Realisierungsform (z. B. Unterhalt) den Umsetzungsstand, Hinweisen für zu ergreifende Massnahmen auch Angaben über die Funktion und die Nutzer (z. B. Pendler, Schüler, Einkauf, Bewohner, Flanieren). Daraus lassen sich Massnahmenbündel wie z. B. für Schulwege herausziehen. Basisinformation wie z. B. Wohngebiete mit Tempo 30-Zonen, wichtige öffentliche Anlagen, Schulwege und Massnahmenorte sind in einem Übersichtsplan dargestellt.
Die Forderungen der Postulantin sind erfüllt. Das Postulat kann daher abgeschrieben werden.
Postulat Stefan Nünlist (FdP) und Mitunterzeichnende betr. WC-Anlagen in der Schützi
Der Stadtrat wird ersucht zu prüfen, wie weit die Schützi mit WC-Anlagen für den Fest- und Kulturbetrieb erschlossen werden könnte.
Dieses Postulat wurde am 6. September 2007 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 29. Mai 2008 überwiesen.
Im Jahre 2009 wurde das Kulturzentrum «Schützi» mit namhaften Beiträgen der Einwohnergemeinde Olten umgebaut. Dabei wurde auch eine neue WC-Anlage eingebaut, die dem normalen Betrieb des Kulturzentrum «Schützi» absolut gerecht wird.
Bei Grossanlässen (Schulfest etc.) ist es zudem bereits heute möglich, in Absprache mit den Verantwortlichen der Badi, die WC-Anlagen der Badi zu benutzen.
Die Schützenmatte liegt im Planungsperimeter des Projekts «Quartierentwicklung Olten – Strategie Innenstadt 2012». Es ist geplant, den Schlussbericht der Strategiephase vor Mitte 2012 zu verabschieden. Der Bericht wird richtungsweisende Aussagen zur Parkierungsfrage, Gestaltung und Nutzung der Schützenmatte enthalten. Die weitere Planung und Massnahmen zur Entwicklung der Schützenmatte können basierend auf dem Strategiebericht ab 2012 lanciert werden. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse sollen keine grösseren Investitionen in die Infrastruktur im Bereich Schützenmatte getätigt werden. In dieser Übergangsphase müssen gewisse Infrastrukturen, wie insbesondere WC-Anlagen bei Grossanlässen, mit mobilen Anlagen bereitgestellt werden.
Angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Schritte kann der Vorstoss als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Daniel Schneider (SP) und Mitunterzeichnende betr. Sicherheit in Olten / Erstellen eines Katasters von sicherheitskritischen Orten und Erarbeiten von Lösungen zu deren wirksamer Behebung
Der Stadtrat wird beauftragt, im Rahmen der Erhöhung der Sicherheit (subjektiver und objektiver Wahrnehmung) ein Inventar der sicherheitskritischen Orte zu erstellen und die daraus resultierenden Verbesserungsmassnahmen materiell zu quantifizieren und in einen Umsetzungsplan einfliessen zu lassen.
und
Postulat Grüne Fraktion (GO) betr. «Sicherheit in Olten»
Der Stadtrat wird beauftragt, eine umfassende Erhebung der Sicherheit in Olten zu erstellen unter Einbezug der Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik, einer Befragung der Bevölkerung zum Sicherheitsempfinden sowie der Erhebung kritischer Orte im öffentlichen und halböffentlichen Raum, und daraus folgend dem Gemeindeparlament einen Massnahmenkatalog (Bau, Planung, Soziales, Bildung, Polizei, etc.) zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit vorzulegen.
Diese Vorstösse wurden am 17. November 2004 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 18. November 2004 respektive am 8. Dezember 2005 überwiesen.
Die mit der Erhebung der sicherheitsrelevanten Orte beauftragten Planer sowie eine vom Stadtrat speziell eingesetzte Begleitgruppe haben im 2007 in sämtlichen Quartieren der Stadt Olten mit der interessierten Öffentlichkeit Begehungen durchgeführt. Die Anliegen der Bevölkerung konnten bei der Baudirektion schriftlich abgegeben und/oder an Ort und Stelle während den Begehungen entgegengenommen und diskutiert werden.
Im September 2007 wurden die Ergebnisse der Erhebung und die Massnahmen zur Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung und im Internet auf der Homepage der Stadt Olten dargestellt. Die Erhebung liegt in Berichtform vor. Darin sind die sicherheitskritischen Orte lokalisiert und beschrieben. Zudem werden die jeweiligen Massnahmentypen, der für die Verbesserung der Situation erforderliche Aufwand und die Prioritäten aufgezeigt. In speziellen Plänen sind zudem alle Konfliktpunkte selektiert und nach sozialen, gestalterischen, baulichen, verkehrlichen und pflegerischen Massnahmen typologisiert.
Generell darf gesagt werden, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum in Olten bereits ein hohes Niveau erreicht hat. Eine Vielzahl der festgestellten Mängel beeinträchtigt weniger die objektive Sicherheit der Oltner Bevölkerung als vielmehr die subjektiv empfundene Sicherheit und konnte bis heute mit einfachen organisatorischen, pflegerischen und baulichen Massnahmen behoben werden. Zudem sollen mehrere von der Öffentlichkeit vorgebrachte Anliegen im Rahmen bereits laufender Planungen einer Lösung zugeführt werden respektive sind bereits realisiert, so z. B:
- die Attraktivierung des Bahnhofeinganges Ost und der Tannwaldstrasse
- Quartierentwicklung „Strategie Innenstadt 2012“
- „ANDAARE“, Aufwertung des Aareraumes
- Bahnhofplatz West / Busbahnhof
- die oberirdisch geführten Fussgängerquerungen über Kantonsstrassen
- Leitsystem für Fussgänger/innen
- die Beleuchtung des öffentlichen Raumes
- die Reduktion der Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs mittels Einführung von Tempo-30-Zonen
- Strassensanierungen (laufend)
- ERO, Verkehrsmanagement und Umgestaltung der entlasteten Hauptverkehrsachsen
Betreffend die Kriminalität und die Verbesserung sozial heikler Räume konnte ab dem Jahre 2008 durch die vermehrte Polizeipräsenz, durch Kontrollen und Augenscheine sowie mit zusätzlichen Sicherheitspatrouillen der Securitas die Sicherheitslage massiv verbessert werden. Diese wird laufend analysiert und wenn nötig mit entsprechenden Massnahmen rasch verbessert.
Die Polizei konnte zudem Zonen festlegen, aus welchen Personen weggewiesen werden können, die sich unziemlich benehmen. Damit die Wegweisung überhaupt möglich ist, muss ein Raum vorhanden sein. Dazu wurde in den Räumen der Suchthilfe ein „Alkstübli“ eingerichtet.
Auch die Verkehrssicherheit wurde und wird unter Berücksichtigung der Erhebung verbessert. Die langsamverkehrsrelevanten Mängel sind in den Massnahmenkatalog des Fuss- und Veloverkehrskonzeptes aufgenommen worden, welches im 2009 in einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Auf dieser Basis hat der Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms rund 1.9 Mio. Franken (Gesamtkostenaufwand rund 4.8 Mio. Franken) von zugesicherten Bundesgeldern für die Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr und die Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes reserviert. Die Massnahmen sollen bis 2015 realisiert sein.
Das Thema Sicherheit im öffentlichen Raum bleibt eine Daueraufgabe. Entsprechende Fragen und Massnahmen werden regelmässig an Koordinationskonferenzen der Stadtpolizei und der Baudirektion behandelt und einer zweckmässigen Lösung zugeführt.
Angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Schritte können die Vorstösse als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Daniel Schneider (SP) und Mitunterzeichnende betr. Zweiradabstellflächen Bahnhof Ost und Bahnhof West
Der Stadtrat wird beauftragt bis zum Frühjahr 2010 östlich und westlich des Bahnhofs ausreichend feste oder temporäre Zweiradabstellplätze zur Verfügung zu stellen.
Dieser Vorstoss wurde am 18. November 2009 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 20. Mai 2010 mit 23:19 als Postulat überwiesen.
Das Gebiet rund um den Bahnhof ist Gegenstand verschiedener Planungen, so die Aufwertung Bahnhof Ost, die Neugestaltung des Bahnhofplatzes West / Busbahnhof, ANDAARE und der Gestaltungsplan SBB-Industriewerkstätte. Im Rahmen dieser Planungen wird der attraktiven Veloparkierung grosse Bedeutung beigemessen. So hat das Gemeindeparlament mit Beschluss vom 26. Januar 2011 dem Bau einer unterirdischen Veloeinstellhalle unter der Tannwaldstrasse zugestimmt; die SBB haben die Finanzierung einer gleich grossen Velostation beim Bahnhofplatz / Busbahnhof zugesichert. Und beim Gestaltungsplan SBB-Industriewerkstätte wird darauf geachtet, dass für die neuen Nutzungen genügend Veloabstellplätze vorhanden sind.
Die rund 700 Velo fassende Einstellhalle unter der Tannwaldstrasse wird voraussichtlich Mitte 2013 bezugsbereit sein. Bis dahin kann die Parkierungssituation auf der Ostseite des Bahnhofes nicht verbessert werden, insbesondere nicht im Zusammenhang mit den bevorstehenden Bauarbeiten.
Die bestehenden Veloabstellplätze beim Bahnhofplatz West können nur im Rahmen eines neuen Provisoriums erweitert werden, welches die heutige Anlage ersetzt. Die Kosten für die gesamthaft 600, bzw. für die zusätzlichen 270 Veloabstellplätze (exkl. bewachte Velostation) würden sich bei einer „Billigstvariante“ auf rund Fr. 500‘000.-. belaufen.
Der Wettbewerb für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes und Realisierung der Velostation West kann 2012 gestartet werden (die Vorbereitungsarbeiten laufen), die Bauphase kann 2015 starten. Die provisorische Erweiterung auf dem Bahnhofplatz müsste dannzumal wieder abgebrochen werden. Eine solche Investition lässt sich deshalb nicht rechtfertigen.
Die Möglichkeiten für eine kurzfristige Erweiterung der Veloabstellplätze rund um den Hauptbahnhof sind damit ausgeschöpft. Angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Schritte kann der Vorstoss als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Rolf Braun (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erhaltung der Schlittelgelegenheiten in Olten
Der Stadtrat wird ersucht, ein Verzeichnis der derzeitigen Schlittelmöglichkeiten in Olten zu erstellen und aufzulisten, welche Schlittelhänge und -strecken unverbaubar sind und welche planerisch oder mit anderen Massnahmen gesichert werden können.
Dieses Postulat wurde am 26. März 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. Dezember 2009 überwiesen.
Aktuell gibt es in Olten mehrere Orte, die von der Bevölkerung zum Schlitteln genutzt werden. So auf Waldwegen, die nicht schwarz geräumt werden, im Kleinholz, insbesondere zwischen dem Ruttiger- und Kleinholzweg, im Schöngrund oberhalb der Tellstrasse und beim Säliwald, insbesondere zwischen der Sälistrasse und dem Wildpark Mühletäli. Rechtlich sichergestellt ist alleine der auf privatem Grund liegende Schlittelhang oberhalb der Tellstrasse.
Die Frage, wo in Olten offizielle Schlittelmöglichkeiten sichergestellt werden sollen respektive können, ist von den landschaftlichen Gegebenheiten (Topographie, Hindernisse wie z.B. Bäche), von der Zonenzuweisung, von den Eigentumsverhältnissen und von den zu erwartenden Immissionen abhängig. Schlittelhänge können im Rahmen von Nutzungsplänen durch entsprechende Nutzungsbeschränkungen und ergänzende privatrechtliche Vereinbarungen sichergestellt werden. Grundsätzlich ist dabei festzuhalten, dass der private Grundeigentümer nicht gezwungen werden kann, sein Land für die Schlittelnutzung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Innerhalb der Bauzone (Siedlungsgebiet) kann aufgrund der Zonenbestimmungen und topografischen Eignung in den bereits erwähnten Gebieten oberhalb der Tellstrasse und zwischen dem Fustligweg und Säliwald, respektive zwischen Sälistrasse und Wildpark geschlittelt werden (Freihaltezone und Gestaltungsplan mit Freihaltebereich). Damit bleiben diese, auf beide Stadtseiten verteilten Schlittelmöglichkeiten planungsrechtlich gesichert. Allerdings bestehen für das Säligebiet keine privatrechtlichen Vereinbarungen. Andere Gebiete, auf welchen heute noch geschlittelt wird, können aufgrund der Zonenvorschriften vollständig überbaut werden und stehen deshalb in absehbarer Zukunft nicht mehr zum Schlitteln zu Verfügung.
Der Stadtrat nimmt mit den Grundeigentümern im Säligebiet Gespräche zur privatrechtlichen Sicherung der Schlittelmöglichkeit auf. Damit wäre auch dieser Hang langfristig gesichert.
Die Schlittelhänge sind auf beide Stadtseiten verteilt und aus den Wohnquartieren gut erreichbar. Darüber hinaus stehen verschiedene Waldwege für das Schlitteln zur Verfügung.
Der Stadtrat beurteilt das Angebot für eine Zentrumsstadt als ausreichend. Der Vorstoss kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Werner Good (SP) und Mitunterzeichnende für eine fussgängerfreundliche Stadt
Sämtliche Wege für Fussgänger/innen und die Strassenüber-Querungen bei Ampeln sollen auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich Sicherheit für ältere und behinderte Menschen (Beleuchtung, Verträglichkeit, kombinierter Benutzung durch Fussgänger/innen und Velofahrer/innen, Ampelfrequenz etc.) überprüft werden.
Dieser Vorstoss wurde am 7. Dezember 2004 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 7. Juli 2005 überwiesen.
Die Stadt Olten will den Fuss- und Veloverkehr gezielt fördern. Dazu liess der Stadtrat u.a. das Fuss- und Veloverkehrskonzept aus dem Jahre 1999 hinsichtlich Umsetzung verfeinern und bezüglich Veränderungen im städtischen Verkehrsnetz aktualisieren. Die darin behandelten Themen decken sich mit den Anliegen des Postulanten und der Mitunterzeichnenden.
Das Konzept zielt auf die flächendeckende Gewährleistung von sicheren und zusammenhängenden Verkehrsflächen für den Fuss- und Veloverkehr in Olten. Das Konzept ist als Arbeitsinstrument in Form einer Datenbank gestaltet und beinhaltet einen umfassenden Problemstellen- respektive Massnahmenkataster für den Fuss- und Veloverkehr. Die Datenbank umfasst 63 Massnahmenblätter im Teil Fussverkehr und 51 Massnahmenblätter im Teil Veloverkehr. Die einzelnen Blätter enthalten Angaben über die Benutzergruppen und Funktion (z.B. Pendler, Schüler, Bewohnerinnen, Flanieren, Einkauf), eine Standortbeurteilung, den Handlungsbedarf (z.B. Sanierung), den Umsetzungsstand und Empfehlungen zur Behebung der festgestellten Verkehrssicherheitsdefizite. Basisinformationen wie Wohngebiete mit Tempo-30-Zonen, wichtige öffentliche Gebäude und Anlagen, Schulwege und die Problemstellen sind in einem Übersichtsplan dargestellt.
Die Bevölkerung konnte sich vom 3. November bis 17. November 2009 anlässlich einer Ausstellung im Stadthaus-Foyer über das Konzept informieren und Anregungen formulieren. Die zwölf Personen und Interessengruppen, welche schriftlich eine Anregung eingereicht haben, äusserten sich grundsätzlich positiv zum vorgestellten Konzept. Im Einzelnen wurden persönliche Eindrücke und Erlebnisse als Velofahrerin oder Fussgänger geschildert und Verbesserungen zu weiteren subjektiv festgestellten Konfliktpunkten vorgeschlagen.
Das Fuss- und Veloverkehrskonzept wird bei Umbauvorhaben und laufenden Sanierungen von öffentlichen Strassen und Plätzen von den zuständigen Stellen konsequent beachtet und im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise umgesetzt.
Die Forderungen des Postulanten und der Mitunterzeichnenden sind damit erfüllt. Das Postulat kann abgeschrieben werden.
Postulat Theo Schöni (Grüne) und Mitunterzeichnende betr. einheitliche Öffnungszeiten für alle Garten- und Strassenrestaurants in der Oltner Innenstadt
Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, auf welche Weise einheitliche abendliche Öffnungszeiten für alle Restaurationsbetriebe, die ein Garten- oder Strassenrestaurant in der Oltner Innenstadt führen, ermöglicht werden können.
Dieses Postulat wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. Dezember 2009 überwiesen.
und
Motion Daniel Probst (FdP) und Huguette Meyer (SP) und Mitunterzeichnende betr. Prüfung und Anpassung der Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gastronomie- und Gewerbebetriebe/Beantwortung
Der Stadtrat wird beauftragt, die räumlichen und zeitlichen Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gastronomie- und Gewerbebetriebe zu überprüfen und im Interesse der Belebung der Innenstadt anzupassen.
Dieser Vorstoss wurde am 20. Mai 2010 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. November 2010 als Postulat überwiesen.
Im Oltner Stadtzentrum, das auf engem Raum zahlreiche Funktionen für die Stadt und die Region trägt (urbaner Mittelpunkt, Zentrum für Einkaufen und Kultur, Freizeitraum, Verkehrsraum und hochwertiger Wohnstandort), treten häufig Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungen auf. Ein wesentlicher Konflikt betrifft das Verhältnis von Nutzungen im öffentlichen Raum (Veranstaltungen und Gastronomie) mit angrenzenden Wohnnutzungen. Konkret entstehen durch den Gastronomiebetrieb im Freien, der von vielen Innenstadtbesuchenden genutzt und geschätzt wird und wichtig für die Lebendigkeit und Anziehungskraft des Stadtzentrums ist, Lärmimmissionen, die vor allem nachts das Ruhebedürfnis der Anwohnenden stören können.
Die Attraktivität des Stadtzentrums besteht in der Vielfalt der Funktionen, die dessen Einzigartigkeit ausmachen. Deshalb ist es ein Ziel des Stadtrates, die Funktionalität der Innenstadt zu stärken.
Für den Lärm von Aussenwirtschaften gelten – wie für alle ortsfesten Anlagen – das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung (LSV). Die LSV enthält indessen keine Grenzwerte oder genauen Vorschriften für den sogenannten Publikumslärm. Die Vollzugsbehörde muss sich direkt auf die Grundsätze des Umweltschutzgesetzes stützen und die zulässigen Immissionen nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung so festlegen, dass sich die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört fühlt. Lärmimmissionen aus Aussenwirtschaften können in der Praxis in der Regel nur durch zeitliche Betriebseinschränkungen beeinflusst werden.
Aus Gründen einer nachvollziehbaren und transparenten Bewilligungspraxis soll vermieden werden, dass jeder Fall einzeln entschieden werden muss. Der Stadtrat hat deshalb einen behördenverbindlichen Plan erstellt, der für einen bestimmten Bereich der Innenstadt festlegt, wo welche Öffnungszeiten für Aussenwirtschaften von Beginn bis Ende Sommerzeit gelten sollen.
Folgende Ziele standen dabei im Vordergrund:
- Klärung und Vereinfachung der bisherigen Bewilligungspraxis unter Berücksichtigung des breiten Bedürfnisses der Innenstadtbesuchenden nach Bewirtung im Freien.
- Erarbeitung eines behördenverbindlichen Plans, der für die Innenstadt parzellenscharf die zulässigen Öffnungszeiten Aussenwirtschaften festlegt.
Der sogenannte Plan über die Öffnungszeiten von Aussenwirtschaften in der Innenstadt unterteilt ein bestimmtes Gebiet der Innenstadt in drei Bereiche:
A liberale Öffnungszeiten: So – Do bis 24.00 Uhr, Fr/Sa bis 00.30 Uhr
B mässig eingeschränkte Öffnungzeiten: So – Do bis 22.00 Uhr, Fr/Sa bis 23.00 Uhr
C stärker eingeschränkte Öffnungszeiten: So – Do bis 19.00 Uhr, Fr/Sa bis 20.00 Uhr
Die Öffnungszeiten beinhalten jeweils die Bereitstellungs- und Aufräumzeiten. Die differenzierte Regelung widerspiegelt die Interessenabwägung zwischen einer lebendigen Innenstadt und dem Ruhebedürfnis der betroffenen Wohnbevölkerung.
Ausserhalb des festgelegten Perimeters gilt wie bisher die Einzelfallbeurteilung. Die Baubehörde entscheidet hier aufgrund eines Baugesuches. Bei der Beurteilung wird die Gewerbepolizei zu einer Stellungnahme eingeladen. Die Öffnungszeiten werden nach dem behördenverbindlichen Plan festgelegt. Die in den Bewilligungen festgelegten Auflagen und Bedingungen werden durch die zuständigen Instanzen der Stadtpolizei kontrolliert und durchgesetzt. Saisonale Aussenwirtschaften auf privatem Grund werden nach demselben Verfahren behandelt.
Seit Ende März 2011 wird die neue Regelung angewendet. Obschon mit dem Reglement noch keine Langzeiterfahrungen gemacht werden konnten, hat die Anwendung bisher zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Forderungen der Postulanten und Motionäre sind erfüllt. Die Vorstösse können daher abgeschrieben werden.
BILDUNG UND SPORT
Überparteiliches dringliches Postulat „Für einen starken Bildungsstandort Olten“
Der Stadtrat soll sich beim Regierungsrat unverzüglich dafür einsetzen, dass im unteren Kantonsteil die Sek-P-Schulen konzentriert und prioritär in Olten geführt werden. Im Interesse eines starken Bildungsstandortes Olten soll der Stadtrat aktiv die pädagogischen, qualitativen und finanziellen Nachteile von dezentralen Sek-P-Schulen kommunizieren.
Dieser Vorstoss wurde am 26. März 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 26. März 2009 als erheblich erklärt.
Am 8. April 2009 hat eine stadträtliche Delegation bestehend aus Stadtpräsident Ernst Zingg, Stadtrat Bildung und Sport Martin Wey und Direktionsleiter Bildung und Sport Ueli Kleiner bei der kantonal zuständigen Stelle in Solothurn (Regierungsrat Klaus Fischer, Vorsteher AVK Andreas Walter und Vorsteher ABMH Andreas Brand) die Position des Stadtrates Olten vertreten. Insbesondere thematisierte der Stadtrat die pädagogischen, qualitativen und finanziellen Nachteile von dezentralen Sek-P-Schulen. Substanzielle Zugeständnisse des Kantons im Sinne des Postulates konnten nicht erwirkt werden.
Auszüge aus der Medienmitteilung des Stadtrates vom 4. Mai 2009:
„Vergangene Woche hat der Regierungsrat neun Sek-P-Standorte im Kanton Solothurn festgelegt und dabei seinen Vorentscheid bestätigt, Sek P-Standorte auch im Gäu und im Niederamt zu führen…
Der Stadtrat Olten nimmt die Standortentscheide zähneknirschend zur Kenntnis und will auch auf der Basis der nun fest stehenden Ausgangslage den Bildungsstandort Olten weiterentwickeln. Eine zielgerichtete regionale Zusammenarbeit soll das gute und vielfältige Schulangebot in der Region Olten stärken. Und die umfassende Vernetzung auch mit dem Sek-II-Bereich (Berufsbildung und Mittelschule) soll dazu beitragen, die bevorstehenden Reformschritte erfolgreich umsetzen zu können.“
Der Standortentscheid des Regierungsrates zu den Sek-P-Standorten ist gefallen. Das Postulat kann daher abgeschrieben werden.
Postulat Lukas Derendinger (SP) betr. Konsolidierung der Internetauftritte der Oltner Schulen
Lukas Derendinger fordert den Stadtrat auf zu prüfen, wie die verschiedenen städtischen Schulen unter einer einheitlichen Domain, z. B. unter der bereits bestehenden Adresse
www.schulen-olten.ch, zusammenzuführen sind. In diesem Zusammenhang wäre auch ein einheitliches Auftreten in Sachen Email-Adressen wünschenswert.
Dieser Vorstoss wurde am 27. März 2008 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Oktober 2008 als erheblich erklärt.
Ende 2010 wurde der neu gestaltete Webauftritt der Schulen Olten unter
www.schulen.olten.ch aufgeschaltet. Alle individuellen Schulhaus-Webseiten wurden auf einem Webportal zusammengefasst, welches mit dem städtischen CMS (Content Management System) administriert wird.
Um möglichst aktuelle und korrekte Informationen zu veröffentlichen, werden schulübergreifende Informationen direkt von den Mitarbeitenden der Direktion Bildung & Sport publiziert. Standortspezifische Informationen hingegen können von einzelnen Lehrpersonen und Schulleiter/innen selber veröffentlicht werden.
Somit können alle schulischen Informationen über eine einzige Webseite aufgerufen werden und die Kontaktaufnahme via Onlineformular entschärft die individuellen Mailadressen der Schulleitungen. Diese sollten übrigens in naher Zukunft ebenfalls vereinheitlicht werden.
Da die Anliegen des Vorstosses erfüllt sind, kann das Postulat abgeschrieben werden.
Postulat Marion Bachmann (SP) „Postulat Pausenplatz Hübelischulhaus“
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Pausenplatz des Hübelischulhauses für die Bedürfnisse der SchülerInnen verbessert werden kann.
Dieser Vorstoss wurde am 7. Dezember 2005 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. November 2006 als erheblich erklärt.
und
Postulat Iris Schelbert (GO) „Postulat räumliche Vereinigung von städtischer Musikschule und Jugendmusik im Hübelischulhaus“
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie und mit welchem baulichem Aufwand im Hübeli-Schulhaus die städtische Musikschule und die Jugendmusik Olten räumlich unter einem Dach vereinigt werden können.
Dieser Vorstoss wurde am 24. Juni 2004 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 8. Dezember 2005 als erheblich erklärt.
und
Postulat Felix Wettstein (GO/JA) „Pausenplatz für das Hübeli-Schulhaus offen halten und sichern“
Der Stadtrat wird beauftragt, die Stadthausterrasse und den Zugang über die Passarelle so abzusichern, dass die Terrasse weiterhin den Schülerinnen und Schülern des Hübelischulhauses als Pausenfläche zur Verfügung steht.
Dieser Vorstoss wurde am 24. Juni 2008 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 16. September 2009 als erheblich erklärt.
Im Zusammenhang mit der Schulraumplanung auf der linken Aareseite (Entwicklungsgebiete Olten-Südwest, Kleinholz und Bornfeld) zeichnet sich ab, dass es ein neues Primarschulhaus braucht. Die Strategie der Direktion BISPO bezieht die Aufhebung des Schulstandortes Hübeli mit ein. Zu begründen ist dies mit dem erheblichen Sanierungsbedarf, der Raumknappheit (fehlende Gruppenräume und Raumreserven für weitere Angebote), der fehlenden Turnhalle und der unbefriedigenden Pausenplatzsituation. Aus diesen Gründen lohnen sich Investitionen ins Hübeli-Schulhaus und dessen Pausenplatz im durch die Postulanten geforderten Ausmass nicht.
Die attraktive Lage des Hübeli-Schulhauses lässt verschiedene Nutzungsmöglichkeiten nach der Aufhebung des Schulstandortes als denkbar erscheinen. Allerdings haben Beurteilungen der Akustik und der Schallisolation ergeben, dass sich das Hübeli nicht als Standort für die Musikschule und die Jugendmusik eignet.
Da die Ziele der Postulate aus strategischen Gründen nicht mehr weiterverfolgt werden, können die Vorstösse abgeschrieben werden.
Postulat Iris Schelbert (GO/JA) „Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze den spielenden Kindern und Jugendlichen“
Der Stadtrat stellt die Schulhaus-, Turn- und Pausenplätze (Hübeli, Säli, Bifang, Bannfeld und Frohheim) den Kindern und Jugendlichen täglich bis 22.00 h für Spiele aller Art zur Verfügung.
Dieser Vorstoss wurde am 22. März 2007 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 13. Dezember 2007 als erheblich erklärt.
Im Zusammenhang mit einer Anwohnerbeschwerde um den Spiel- und Pausenplatz Bifang hat der Stadtrat im April 2011 mit aller Deutlichkeit zu verstehen gegeben, dass er die Anliegen des Postulates als wichtig erachtet. In Abwägung der Rechte von Anwohnern und Spielplatzbenützern hat er sich klar dafür ausgesprochen, dass der Spielplatz den Benützern im Sinne des Postulates zur Verfügung steht. Das entstehende Benützungsreglement für den Spielplatz Bifang definiert die tägliche Benützungsdauer folgendermassen: Sommerhalbjahr bis 22.00 Uhr, Winterhalbjahr bis 19.00 Uhr.
Die Zielsetzungen des Vorstosses sind erfüllt, deshalb kann das Postulat abgeschrieben werden.
Postulat André Köstli und Mitunterzeichnende „Für eine erweiterte Sicherheit an Oltner Schulen“
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, was es kosten würde, in allen Oltner Schulen ein Sicherheitssystem zu installieren, welches Kinder und Jugendliche vor einem eventuellen Amoklauf schützen würde.
Dieser Vorstoss wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. Dezember 2009 als erheblich erklärt.
Die Sicherheitsvorkehrungen an den Oltner Schulen sind auf einem guten Stand. So haben im Januar 2011 alle Schulleitungen an einer Schulung durch die Kantonspolizei Solothurn teilgenommen.
Beschreibung der Schulung:
„Nun hat die Polizei in enger Zusammenarbeit mit dem Departement für Bildung und Kultur und unter Mitarbeit von Fachkräften aus der Schule ein umfassendes Konzept für Notfälle an Schulen ausgearbeitet.
Schwerpunkt des gut 200 Seiten starken Konzepts ist die Früherkennung und Vermeidung von Krisen. Es enthält nebst wertvollen Hinweisen zum Krisen- und Notfallmanagement aber auch Anleitungen zum richtigen Verhalten im Ereignisfall und zum Umgang mit Betroffenen. Ergänzt ist das Konzept mit Checklisten, Musterschreiben und Ratgebern. Dabei konzentriert sich das Konzept nicht ausschliesslich auf Amoktaten: Auch Drohungen, Entführungen, Unfälle oder extremistische Taten können Notfälle für eine Schule darstellen und plötzlich auftreten. Dann ist es wichtig, richtig zu reagieren. Wer die notwendigen Vorbereitungen getroffen hat, kann eine Krise besser meistern oder sie gar nicht erst entstehen lassen.“
In Zusammenarbeit mit der Baudirektion, der Feuerwehr und der Fachstelle für Arbeitssicherheit sind die Flucht- und Rettungspläne in den Schuleinheiten aktualisiert worden. Die praktische Anwendung wird in obligatorischen Weiterbildungskursen für Lehrpersonen thematisiert.
Die im Vorstoss aufgeworfenen Fragen sind geklärt, deshalb kann das Postulat abgeschrieben werden.
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Postulat Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Bettelverbot endlich wirksam und konsequent umsetzen
Der Stadtrat wird aufgefordert, das Bettelverbot (Art. 20 Abs. 1 Polizeireglement) endlich wirksam und konsequent umzusetzen und dafür zu sorgen, dass bestraft wird, wer in Olten bettelt oder wer Personen und insbesondere von ihm oder ihr abhängige Kinder zu betteln schickt.
Dieses Postulat wurde am 18. September 2008 eingereicht und am 16. September 2009 überwiesen.
Seit Januar 2008 werden Bettelnde gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Kantonspolizei mit einer schriftlichen Wegweisungs- oder Fernhalteverfügung von der Stadtpolizei abgearbeitet.
Die Stadtpolizei verfolgt seit nun mehr zwei Jahren folgende Vorgehensweise:
- Früherkennung / Prävention durch polizeiliche Fusspatrouillen an den neuralgischen Punkten im öffentlichen Raum;
- Präventiver Einsatz von Securitas-Sicherheitspatrouillen, insbesondere im Bereich Bahnhof – Springbrunnen – Ländiweg – Wildsau – Holzbrücke, um die Bettelnden frühzeitig zu erkennen (Aufklärungs- und Präventionselemente);
- Enge Zusammenarbeit und klare Kompetenzenregelung im Bereich Bahnhof mit der Polizei Kanton Solothurn und der Transportpolizei (ehemals Bahnpolizei);
- Institutionalisierte Koordinationsplattform genannt Sicherheitszirkel mit allen Partnerorganisationen (Polizei, SBB, GWK, Transportpolizei, BOGG), welche einen Bezug zum Bereich Bahnhof haben;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Absprachen (Delegation von Kompetenzen) mit den Betreibern von privaten Parkhäusern und Liegenschaften, welche durch ihre Lage Bettelnde immer wieder anziehen.
Diese verstärkten Präventionsmassnahmen, Kontrollen, Absprachen und Kompetenzregelungen gegen Bettelnde im öffentlichen Raum haben zu einer merklichen Beruhigung im Bereich Holzbrücke – Ländiweg – Springbrunnen geführt. Im Jahr 2010 wurden 17 bettelnde Personen festgestellt und weggewiesen. Dieses Sicherheits-Netzwerk wird weiter ausgebaut und institutionalisiert. Zudem wird die Stadtpolizei weiterhin rigoros und nachhaltig gegen jeden festgestellten Bettelnden auf Stadtboden vorgehen.
Im Sinne der genannten Gründe kann das Postulat abgeschrieben werden.
SOZIALES
Postulat Caroline Wernli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Warteraum vor dem Sozialamt
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Wartesituation der Klienten und Klientinnen des Sozial- und Vormundschaftsamtes in Olten in Zukunft unter Wahrung einer minimalsten Privatsphäre gelöst werden kann.
Dieses Postulat wurde am 28. Mai 2009 eingereicht und am 19. November 2009 überwiesen.
Die im Postulat beschriebenen Anliegen werden in die Planung der Stadtverwaltung aufgenommen. Im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungsarbeiten des Stadthauses und den damit allenfalls verbundenen hausinternen Umorganisationen werden Möglichkeiten geprüft, einen den Verhältnissen angepassten Warteraum zu realisieren.
Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.
3. Berichterstattung bezüglich Vorstössen, die noch hängig sind
STADTPRÄSIDIUM / FINANZEN UND INFORMATIK
Motion GPK „Für auftragsorientierte Kompetenzen der GPK“
Soll die Geschäftsprüfungskommission ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und die Kontrolle sowie die Büroaufsicht über die gesamte Verwaltung und die Verwaltungstätigkeiten ausüben können, muss sie mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Im Rahmen der Aufarbeitung von Olten SüdWest wurde festgestellt, dass die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der GPK nur ungenügend geregelt sind. Der Stadtrat wird deshalb aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche auftragsorientiert die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der GPK regelt.
und
Motion Christian Werner und Marc Winistörfer (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Ausbau der Aufsichtsinstrumente
Der Stadtrat wird beauftragt, die Gemeindeordnung dergestalt zu ändern, dass dem Gemeindeparlament für die Wahrnehmung seiner Aufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung angemessene Mittel zu Verfügung stehen. Insbesondere soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es der GPK erlaubt, künftig umfassende Abklärung gegenüber allen involvierten Stellen zu tätigen. Der Entwurf ist dem Gemeindeparlament vorzulegen.
Die beiden Motionen wurden am 25. März 2010 eingereicht und am 27. Januar 2011 überwiesen.
In der Zwischenzeit hat das Parlament der Bildung einer Spezialkommission – zusammengesetzt aus sieben Vertreterinnen und Vertretern aus GPK, Parlamentsbüro und Stadtrat sowie Rechtskonsulent und Stadtschreiber als Beisitzern – zugestimmt und die entsprechenden Personen gewählt. Eine allfällige Änderung der Gemeindeordnung soll mit weitergehendem Änderungsbedarf zeitlich koordiniert werden.
Motion Daniel Dähler (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Neubau Kunstmuseum und Erweiterung Naturmuseum mit städtischer, kantonaler und privater Unterstützung
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Bericht und Antrag zum Neubau des Kunstmuseums sowie Erweiterung des Naturmuseums vorzulegen, so dass diese spätestens 2016 bezogen werden können.
und
Postulat Rudolf Moor (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. „Attraktivere Innenstadt: Für eine rasche Realisierung des Museenneubaus“
Der Stadtrat wird gebeten, zu prüfen, wie der geplante Neubau des Kunstmuseums und die Erweiterung des Naturmuseums nach der Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten“ rasch vorangetrieben und umgesetzt werden kann.
Die beiden Vorstösse wurden am 24. Juni 2010 eingereicht und am 17. November 2010 überwiesen
Um angesichts teilweise divergierender Meinungen eine gemeinsame politische Basis für das weitere Vorgehen – insbesondere für den durchzuführenden Wettbewerb – zu erhalten, wurden Anfang Jahr die Museenkommission und die Kommission für Stadtentwicklung u.a. zu den Fragen des Standorts und des Perimeters befragt. Die Museenkommission legte an ihrer Sitzung vom 4. Januar 2011 folgende ihr wichtig erscheinende und zu berücksichtigende 10 Punkte fest:
- Erhaltung der 3 Museen mit Neubau für das Kunstmuseum, ev. mit Raum zur gemein¬samen Nutzung
- Standort im Perimeter Munzingerplatz
- Freihaltung einer bestimmten Fläche des Munzingerplatzes und Erhaltung des Platzcha-rakters
- Vorantreiben des Projektes
- Risikobeurteilung hinsichtlich Volksabstimmung; gemeinsame Basisfindung ohne Mög¬lichkeit, mutige Lösungen zu verbauen
- Kostenfrage und Finanzierung; Nettokosten für die Stadt sind möglichst tief zu halten
- Suche privater Investoren und Mäzene
- Randbedingungen für Wettbewerb möglichst offen halten und nicht zu sehr einschrän¬ken
- Mitberücksichtigung der heutigen Nutzung des Kunstmuseums im Wettbewerb; Diskus¬sion auf Basis des vorhandenen Raumprogramms der 3 Museen
- Verkauf Liegenschaft Kunstmuseum; aber auch Prüfung eines Einbezugs des Kunstmuseums und der Liegenschaft Kirchgasse 4.
Diese Liste wurde in der Folge der Kommission für Stadtentwicklung vorgelegt, die sich nach kontroverser Diskussion mit 4:3 Stimmen gegen eine Mantelnutzung und mit 3:3 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gegen den Einbezug des Hübelischulhauses in den Wettbewerbsperimeter aussprach. Die Option eines Einbezugs der Liegenschaft Kirchgasse 4 hat sich in der Zwischenzeit vermutlich zerschlagen, da die bisherige Eigentümerin die Liegenschaft trotz des angemeldeten Kaufinteresses der Stadt Olten an einen Dritten verkaufte. Angesichts der Komplexität der Fragestellungen und der Berührungspunkte mit andern Fragestellungen in der Innenstadt (z.B. Nutzung und Dimension des Munzingerplatzes, Verkehrsbefreiung Kirchgasse, Nutzung Kirchplatz) wurde die Museensanierung in die Projektorganisation für die Fortsetzung des Projektes Innenstadt Olten unter der Führung der Stadtplanung aufgenommen. Es ist vorgesehen, 2012/13 einen Gesamtwettbewerb Museen/
Munzingerplatz durchzuführen.
Postulat der GPK betr. „Für bessere Kommunikation des Stadtrates und der Verwaltung“
In ihrer Aufarbeitung der Vorgänge um das Kaufangebot an den Stadtrat für SüdWest hat die GPK festgestellt, dass keine direktionsübergreifende und keine einheitliche Regelung besteht, wie externe Korrespondenzen entgegenzunehmen, deren Empfang zu bestätigen, diese zu behandeln, wie und innert welcher Frist diese zu beantworten sowie wie die Antworten zu dokumentieren und zu archivieren sind. Der Stadtrat wird aufgefordert, für sich selber und für die Verwaltung verbindliche Regeln für die Behandlung von externer Korrespondenz zu definieren und diese Regeln auch konsequent anzuwenden beziehungsweise durchzusetzen. Das Gemeindeparlament ist innert sechs Monaten nach Überweisung des Postulates über die getroffenen Massnahmen zu informieren.
Der Vorstoss wurde am 3. März 2010 eingereicht und am 25. März 2010 überwiesen.
Der Stadtrat hat dem Gemeindeparlament am 18. November 2010 den geforderten Bericht vorgelegt. Darin wurde ausgeführt, im Bereich der Behandlung externer Kompetenz bestünden in den einzelnen Direktionen sehr wohl Regelungen, etwa über das Handling von Empfangsbestätigungen oder über die Fristen für Beantwortungen. Zudem lege das Archivreglement (SRO 116) im Detail die Fragen der Archivierung fest. Mit Ausnahme des Archivwesens seien diese Vorgaben aber derzeit noch nicht für die gesamte Verwaltung einheitlich und zentral geregelt. In diesem Sinne bestehe auch nicht eine „durchgehende“ Geschäftskontrolle, die beispielsweise ein Nachverfolgen von zentral bei der Stadtkanzlei eingegangener Korrespondenz nach deren Zuweisung an eine einzelne Direktion erlauben würde. Die Direktion Stadtpräsidium habe daher bereits Ende 2009 – unabhängig vom Thema Olten SüdWest – in Zusammenarbeit mit der Direktion Finanzen und Informatik ein umfassendes Projekt mit dem Titel „Records Management“ eingeleitet, mit dem nicht nur das Korrespondenzwesen, zu dem im Übrigen auch der immer umfangreicher werdende Mail-Verkehr gehört, sondern der gesamte Lebenszyklus von Unterlagen und Dossiers, vom Eingang bzw. von der Erstellung bis zum Langzeitarchiv, sowohl digital wie auch in Papierform, erfasst und neu geregelt werden soll. Eingebaut werden soll nach Möglichkeit auch die Gelegenheit, im Sinne eines effektiven und effizienten Projektmanagements laufende Projekte und deren Stand auf einfache, ressourcenschonende Weise abzubilden.
Das Projekt wurde in der Zwischenzeit auf Grund neuer Erkenntnisse neu ausgerichtet und auch ausgeweitet: Erstens wurde festgestellt, dass die Organisation Stadtverwaltung – insbesondere bezüglich Prozessorientierung – noch nicht den Zustand erreich hat, der eine Weiterführung des Projekts wie geplant (Systementscheid und Beschaffung Dokumentenmanagementsystem im Jahr 2011) erlaubt; zweitens gibt es noch kein System, das die Spannweite von der Entstehung eines Dossiers bis zur Langzeitarchivierung so zufriedenstellend abdeckt, dass die ursprünglich vorgesehene Ausschreibung derzeit Sinn machen würde. Mit Stadtratsentscheid vom 28. März 2011 wurde daher ein umfassender, mehrjähriger Prozess eingeleitet, dessen zweite Phase nun abgeschlossen werden konnte. Diese beinhaltete u.a. eine Ist-Grobaufnahme der heute bestehenden Grundlagen (Registraturpläne, Dossierstrukturen, Informationsmanagement, Verantwortlichkeiten und Hauptprozesse in den Direktionen) im Bereich papierbezogene und elektronische Geschäftsverwaltung, die Konsolidierung der Zielsetzungen für die gesamte Stadtverwaltung, eine übergeordnete Records-Management-Policy (strategische Vorgaben und Zielsetzungen) des Stadtrates für die elektronische Geschäftsverwaltung und Langzeitarchivierung, eine Analyse der wichtigsten Primär-Prozesse je Direktion und die Definition der Grundsätze für den verwaltungsweit einheitlichen Registraturplan. In der nächsten Phase wird es u.a. um den Aufbau und die Implementierung eines einheitlichen, verwaltungsweiten HRM-2 konformen Registraturplanes, die Definition der Kernprozesse je Direktion und/oder Dienststelle, die Festlegung der Dossierstrukturen für die unstrukturierten Informationen, die Festlegung von Berechtigungsrollen für den späteren Zugriff auf die digitalen Informationen, die Definition der notwendigen Metadaten je Dossier (z.B. die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Autor, Version, Erstellungsdatum), den Einbezug von digitalen Signaturen für die beweistaugliche Aufbewahrung von digitalen Verwaltungsinformationen usw. gehen
Postulat Daniel Dähler (FdP) und Mitunterzeichnende betr. klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2025
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Verwaltungstätigkeiten zu organisieren sind, dass sie ab dem Jahre 2025 klimaneutral ausgeführt werden können. Dem Gemeindeparlament sind bis Ende 2010 ein Bericht mit Szenarien, einer Empfehlung und ein Umsetzungsplan mit Massnahmen vorzulegen.
Das Postulat wurde am 21. Januar 2010 eingereicht und am 27. Januar 2011 überwiesen.
Folgende Strategien und Planungen tragen dazu bei, den Ausstoss von Treibhausgasen der Stadtverwaltung zu reduzieren:
• Gebäudestrategie (SR-Beschluss vom 21. April 2008), welche sich am SIA-Effizienzpfad Energie orientiert, mit dem Ziel, bis ins Jahr 2050 die stadteigenen Liegenschaften kompatibel mit der fossilen 2000-Watt-Gesellschaft zu sanieren.
• Energieplanung: Diese befindet sich zurzeit in Arbeit. Die von der Arbeitsgruppe diskutierten Zielsetzungen, welche sich ebenfalls an der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft orientieren, müssen im Rahmen einer Vernehmlassung diskutiert und vom Stadtrat genehmigt werden. Für die Umsetzung der Energieplanung im Bereich der stadteigenen Gebäude werden Kredite im Finanz- und Investitionsplan 2012-2018 beantragt.
• Sofortmassnahmen Energie: Dämmungen im Hübeli, Frohheim und Bifangschulhaus, welche sich an der Gebäudestrategie orientieren, sind in den Jahren 2009-2011 umgesetzt worden.
Daneben befinden sich Projekte zur Förderung der Photovoltaik in Bearbeitung.
Für das Budget 2012 ist vorgesehen, einen Betrag für die Ausarbeitung des im Postulat geforderten Massnahmenplans „klimaneutrale Stadtverwaltung“ aufzunehmen. Dabei wird es darum gehen, die unterschiedlichen Zielsysteme und Zeithorizonte von Energiestadt, 2000-Watt-Gesellschaft, Klimabündnis, Energieplanung und klimaneutraler Stadtverwaltung darzustellen und den Stellenwert der klimaneutralen Stadtverwaltung zu definieren.
Zudem wird im Rahmen des 2. Reaudits Energiestadt, welches im