Inhalt
Sozialregion Olten, Stellenplanung/Anwendung des kantonalen Stellenschlüssels
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 15. September 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Das Gemeindeparlament nahm an seiner Sitzung vom 28. Mai 2009 mit 37:0 Stimmen bei drei Enthaltungen die Stellenplanung der Sozialregion Olten gemäss kantonalen Vorgaben nach Sozialgesetz und Sozialverordnung zur Kenntnis. Mit 22:17 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Beschlussesantrag gestrichen, dem Stadtrat die Befugnis zu erteilen, über Stellen der Sozialregion innerhalb des kantonal vorgegebenen Stellenplans zu entscheiden. Durch aktuelle Fallzahlen und Stellenschlüssel vorgegebene zusätzliche Stellen sind somit weiterhin in der Kompetenz des Gemeindeparlamentes zu bewilligen.
Der Kanton veröffentlicht jeweils im Juni des laufenden Jahres die verbindlichen Fallzahlen per Ende Vorjahr. Auf Grund dieser Fallzahlen werden die für die Fallführung zählenden Stellen gerechnet und geplant. Der Stellenplan wird entsprechend angepasst. Die Fallzahlen der Sozialregion Olten haben vom 31.12.2008 bis zum 31.12.2010 um 138 Fälle von 1490 auf 1628 zugenommen. Gemäss kantonalem Stellenschlüssel (100 Fällen werden 1.25 Stellen zugeordnet) entspricht dies einem zusätzlichen Bedarf von 1.73 Stellen.
Zwei Mitarbeitende der Sozialregion sind krankheitshalber ganz ausgefallen. Bei einer Mitarbeitenden (50%) läuft die Lohnfortzahlungspflicht per Ende Februar 2012 aus. Der Anstellungsvertrag wird danach einvernehmlich aufgehoben oder die Stelle gekündigt. Die zweite krankheitshalber ganz ausgefallene Mitarbeiterin erreicht am 10. Januar 2013 das Pensionierungsalter von 64 Jahren. Die beiden Pensen sind unbefristet. Als Ersatz für die krankheitshalber ausgefallenen Mitarbeitenden werden beim Stadtrat in dessen Kompetenz be-fristete Stellen beantragt, die danach durch die frei werdenden unbefristeten Pensen abgelöst werden. Insgesamt handelt es sich hier um 1 Stelle. Damit das Parlament eine Gesamtschau hat, wird dies in diesem Bericht und Antrag entsprechend aufgeführt.
2. Erwägungen
Der Kanton Solothurn hat einen Lastenausgleich unter den Einwohnergemeinden für die Verwaltungskosten der Sozialregionen eingeführt. Diese fallen in den Lastenausgleich, wenn die Sozialregion die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die vom Regierungsrat festgelegten quantitativen, qualitativen, personellen und wirtschaftlichen Anforderungen der Leistungserbringung erfüllt (§ 55 Abs. 4 Ziff. 1 SG).
Der Kanton legt im Sozialgesetz einen Stellenschlüssel fest. Auf 100 Dossiers werden 100% Fachmitarbeit und 25% Administrativarbeit angerechnet, insgesamt somit 125% Fach- und Administrativarbeit. Dies entspricht einer vollen „Stelle“ nach Sozialgesetz. Die Abgeltung erfolgt pro anerkanntes Dossier mit einer Pauschalen von 1’500 Franken. Werden Stellen nicht besetzt, werden die Pauschalen gekürzt oder gestrichen (§ 38 und 39 SG).
Die Aufstellung mit den Zahlen per 31.12.2008 ergab das folgende Bild:
Dossierzahlen per 31.12.08
(gemäss Rundschreiben ASO vom 30.06.2009)
Dossier Stellen SH F-AS Total SH Total VB
Olten 1098 13.73 651 84 735 363
Trimbach 324 4.05 188 29 217 107
Winznau 55 0.69 30 8 38 17
Hauenstein-Ifenthal 7 0.09 1 0 1 6
Wisen 6 0.08 3 0 3 3
ZS Trimbach 392 4.90 222 37 259 133
Sozialregion Olten 1490 18.63 873 121 994 496
Legende: SH Sozialhilfe; F-AS Flüchtlinge und Asyl, VB vormundschaftliche Mandate
Die Aufstellung mit den Zahlen per 31.12.10 ergibt folgendes Bild:
Dossierzahlen per 31.12.10
gemäss Rundschreiben ASO vom 28.06.2011
Dossier Stellen SH F-AS Total SH Total VB
Olten 1144 14.30 689 74 763 381
Trimbach 414 5.18 258 23 281 133
Winznau 61 0.76 38 6 44 17
Hauenstein-Ifenthal 2 0.03 0 0 0 2
Wisen 7 0.09 4 0 4 3
ZS Trimbach 484 6.05 300 29 329 155
Sozialregion Olten 1628 20.35 989 103 1092 536
Legende: SH Sozialhilfe; F-AS Flüchtlinge und Asyl, VB vormundschaftliche Mandate
Die Gegenüberstellung der Dossierzahlen per 31.12.2010 und per 31.12.2008 zeigt folgende Zunahme der Fallzahlen:
Zunahme 31.12.08 - 31.12.10
Dossier Stellen
31.12.2008 1490 18.63
31.12.2010 1628 20.35
Sozialregion Olten 138 1.73
Die Zahl der für den Stellenschlüssel anrechenbaren Fälle hat in zwei Jahren um 138 zugenommen. Dies entspricht 1.73 Stellen.
Die Gegenüberstellung der heutigen Ressourcen (inklusive befristete Stellen) und der benötigten Ressourcen gemäss Stellenschlüssel ergibt folgendes Bild:
Ressourcen (Dossierzahlen 31.12.10)
Soll Toleranz 10% Ist Abweichung
Olten 14.30 12.87 12.60 -0.27
Zweigstelle 6.05 5.45 5.30 -0.15
Sozialregion Olten 20.35 18.32 17.90 -0.42
Wird der bestehende Stellenplan inklusive der befristeten Stellen beibehalten und werden sämtliche befristeten Stellen in unbefristete umgewandelt, bleibt ein Rückstand von 0.42 Stellen gegenüber dem um 10% verringerten Soll gemäss kantonalem Stellenschlüssel. Insgesamt sind die Befristungen von 2.7 Stellen aufzuheben. Eine Stelle wird in den Monaten Januar und Februar (0.5 Stellen Pensionierung, 0.5 Stellen Auflösung Vertrag/Kündigung nach Krankheit) zur Wiederbesetzung frei. Der Stadtrat beschliesst für diese Stellen in eigener Kompetenz die Wiederbesetzung. Die restlichen 1.7 Stellen sind vom Gemeindeparlament zu bewilligen. Die befristeten Stellen werden dadurch abgelöst.
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Je 100 anrechenbaren Fällen entsprechen 100 Stellen-% Sozialarbeit und 25 Stellen-% Sachbearbeitung. Dafür wird ein Beitrag von 150'000 Franken geleistet. Für die Sozialregion entstehen somit keine zusätzlichen Lohnkosten, wenn eine Stelle besetzt wird. Es werden aber auch keine Lohnkosten eingespart, wenn eine Stelle nicht besetzt wird, da ein Lastenausgleichsbeitrag in derselben Höhe wegfällt.
4. Realisierung
Die zusätzlichen 1.7 Stellen werden in geeigneter Form wieder besetzt. Ebenso die vorerst befristeten 1.0 Stellen als Ersatz für die beiden kranken Mitarbeitenden. Dem Bericht und Antrag liegt ein Stellenplan per 01.01.2012 bei. Der Umfang ist gegeben, Änderungen im Detail (Verschiebung von Stellen-%) bleiben vorbehalten. Der Einsatz der neuen Mitarbeitenden soll in der ganzen Sozialregion erfolgen können. Die Verträge werden entsprechend ausgestellt.
5. Ausblick
Die aktuelle Entwicklung (Abnahme) der Anzahl arbeitsloser und stellensuchender Personen lässt hoffen, dass - mit der üblichen Verzögerung von ca. 1 – 2 Jahren - erstmals eine Entlastung in Bezug auf die Fallzahlen eintreffen könnte. Da in diesem Jahr auf Grund der Änderungen der Gesetzgebung im Bereich der Arbeitslosenversicherung eine grosse Anzahl arbeitsloser Menschen ausgesteuert worden ist, prognostizieren wir für die nächsten zwei Jahre eine Stabilisierung der Fallzahlen. Der hohe Frankenkurs und die damit verbundenen Risiken für den Werkplatz Schweiz und die Entwicklungen in der EU sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.
6. Stellungnahmen
Die Vormundschaftsbehörde und Sozialkommission der Sozialregion Olten erachtet das geplante Vorgehen auf Grund der gesetzlichen Vorschriften als zwingend und aus fachlicher Sicht als notwendig und wichtig.
Beschlussesantrag:
1. Das Gemeindeparlament nimmt die Stellenplanung der Sozialregion Olten gemäss kantonalen Vorgaben nach Sozialgesetz und Sozialverordnung zur Kenntnis.
2. 1.7 unbefristete Stellen (Sachbearbeitung LK 10/11 oder Sozialarbeit LK 19 nach Bedarf der Sozialregion) werden bewilligt.
3. Zugunsten des Kontos SR 584.301.00 werden die (Brutto-) Kredite von Fr. 170‘000.-- bewilligt.
4.Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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