Inhalt
Schulsozialarbeit, befristete 85-Stellenprozente/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. August 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Momentan ist eine Stelle in der Schulsozialarbeit mit einem 85%-Pensum nicht besetzt. Da die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit innerhalb der Direktion Bildung und Sport unbestritten ist, soll die Stelle umgehend auf der Basis einer Interimslösung besetzt werden.
2. Erwägungen
Die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit wird von allen Stellen innerhalb der Direktion anerkannt. Insbesondere braucht es in den Kernbereichen „niederschwelliges Angebot für Lernende und Lehrpersonen vor Ort“ und „Fallbetreuungen in Zusammenarbeit mit Partnern im Schul- und Sozialbereich“ möglichst ab sofort eine kompetente Übergangslösung.
Die Interimslösung ist vorerst für 6 Monate vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch den zeitlichen Druck möchte die Direktion Bildung und Sport den Support von Vermittlungsagenturen in Anspruch nehmen. Je nach Verlauf des Verfahrens entstehen dadurch – neben den regulären Lohnkosten - Kosten für die Vermittlungsprovision. Im vorliegenden Fall bedeutet dies einen Aufwand von CHF 8‘300.- (CHF 7‘020.50 Brutto-Monatslohn + CHF 585.05 Anteil 13. Monatslohn + CHF 608.45 8% MWST). Hierfür ist ein Nachtragskredit notwendig.
Die regulären Lohnkosten für die Stellvertretung sind budgetiert.
Beschluss:
1. Das beschriebene Vorgehen wird genehmigt.
2. Ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 8’300.- zu Gunsten von Konto 219.318.02 wird genehmigt.
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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