1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 28. Februar 2011 hat der Stadtrat die Teilnahme der Schule Olten am Schulversuch Spezielle Förderung 2011 – 2014 genehmigt. Auf dieser Basis kann sich die Schule nun auf diesen wegweisenden und umfassenden Veränderungsprozess einlassen. Die Debatte im Gemeindeparlament vom 27. Januar 2011 hat die Bedeutung der Speziellen Förderung gerade in Olten herausgestellt. Die Projektphase der Vorbereitung auf die Umstellung wurde mit dem Echogruppen-Workshop vom 23. März 2011 abgeschlossen und die Projektarbeit dazu wurde evaluiert. Für die nun folgende Phase des Schulversuchs braucht es für die Schule Olten eine neue, angepasste Projektorganisation.
2. Erwägungen
Mit der Umstellung zur Speziellen Förderung unternimmt die Schule Olten einen sehr wichtigen Entwicklungsschritt. Dieser eröffnet interessante Perspektiven, indem sich die Schule Olten im Schlüsselbereich guter Schulen, dem Umgang mit Vielfalt, weiterentwickeln sowie spezifische und zukunftsweisende Kompetenzen aufbauen kann.
Auf der anderen Seite ist die Umstellung zur Speziellen Förderung verbunden mit erhöhten Ansprüchen an die Lehrpersonen und neuen Aufgaben für die Schulleitungen. Im administrativen Bereich der Schuldienste wird es zusätzliche Flexibilität brauchen, um die Veränderungen zu bewältigen.
Aus der abgeschlossenen Projektphase haben wir unsere Lehren gezogen und möchten uns nun mit einer angepassten Projektorganisation neu aufstellen. Wir haben die wichtigsten Themen definiert und die Projektbeschriebe dazu erarbeitet. Die Bearbeitung dieser Themen ist für das Gelingen der Speziellen Förderung entscheidend.
3. Finanzielle Auswirkungen
In der Projektorganisation werden 6 Teilprojektgruppen eingesetzt. Grundsätzlich bleiben diese Gruppen während der dreijährigen Versuchsphase aktiv. Für die Projektgruppenarbeit wird an die Mitglieder der Projektgruppen eine Pauschalentschädigung von CHF 400.- (da mehr als ein Schuljahr) bis Ende Schuljahr 2011/2012 ausgerichtet. Für die folgenden Schuljahre beträgt die Entschädigung CHF 350.-. Diese Pauschalentschädigungen erhalten nur Lehrpersonen der Stadt Olten. Vertreter der Verwaltung (z.B. Schulsozialarbeit) sowie externer Organisationen (z.B. Arkadis) erhalten keine Entschädigung.
Zudem braucht es für externe Unterstützung und Besuche an Referenzschulen finanzielle Mittel. Bei der externen Unterstützung handelt es sich um ausgewiesene und erfahrene Experten, welche die Projektgruppen punktuell begleiten. Da in den Schulen Olten die Spezielle Förderung neu eingeführt wird, konnte das spezifische Know-How noch nicht aufgebaut werden. Die Arbeitsgruppen sind in der Gestaltung der Teilprojekte innerhalb des Projektauftrages frei. Deshalb können noch keine Offerten von externen Beratern eingeholt werden.
Damit Olten nicht dieselben Fehler macht wie andere Gemeinden, sind Besuche bei anderen Schulen geplant. Diese Besuche verursachen Reise- und Verpflegungsspesen, eventuell müssen die Besuchsschulen für ihre Aufwendungen entschädigt werden Da heute noch unklar ist, welches die besten Referenzschulen sind, können diese Kosten noch nicht genau quantifiziert werden.
Damit sämtliche Lehrpersonen in die aktuelle Entwicklung der Speziellen Förderung einbezogen werden können, müssen diese zu Workshops und Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Hierzu müssen Referenten, Räumlichkeiten (z.B. die Schützi) und Apéros finanziert werden.
a) Pauschalentschädigung
Schuljahr 2011/2012 (Konto Besoldungen 219.301.00):
CHF 400.- x 6 Mitglieder x 6 Gruppen CHF 14‘400.- (pro Jahr)
Da die Entschädigungen monatlich ausbezahlt werden, ist ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 6000.- (CHF 14‘400.- / 12 x 5) erforderlich. Der restliche Betrag wird im Budget 2012 berücksichtigt.
Für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 (Konto Besoldungen 219.301.00):
CHF 350.- x 6 Mitglieder x 6 Gruppen CHF 12‘600.- (pro Jahr)
Dieser Betrag wird in den Budgets der Jahre 2012, 2013 und 2014 (nur teilweise) berücksichtigt.
b) Externe Unterstützung, Besuche Referenzschulen (Konto Drittaufträge 219.318.02)
CHF 1500.- pro Schuljahr x 6 Gruppen CHF 9‘000.- (pro Jahr)
Die Kosten für das Schuljahr 2011/2012 fallen bereits in diesem Jahr an. Hierfür ist ein Nachtragskredit notwendig. Die Kosten für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 werden in den Budgets 2012 und 2013 berücksichtigt.
c) Anlässe, Workshops (Konto Beiträge an Veranstaltungen 295.317.01)
CHF 6000.- pauschal pro Schuljahr
Die Kosten für das Schuljahr 2011/2012 fallen bereits in diesem Jahr an. Hierfür ist ein Nachtragskredit notwendig. Die Kosten für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 werden in den Budgets 2012 und 2013 berücksichtigt.
Demzufolge fallen über die drei kommenden Schuljahre folgende Kosten an:
- Pauschalentschädigungen CHF 39‘600.-
- Externe Unterstützung CHF 27‘000.-
- Anlässe Workshops CHF 18‘000.-
Total CHF 84‘600.-
Beschluss:
1. Das beschriebene Vorgehen wird genehmigt.
2. Es werden folgende Nachtragskredite zu Gunsten der laufenden Rechnung genehmigt:
a) Konto Besoldungen 219.301.00 CHF 6‘000.-
b) Konto Drittaufträge 219.318.02 CHF 9‘000.-
c) Konto Beiträge an Veranstaltungen 295.317.01 CHF 6‘000.-
Total CHF 21‘000.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.