Inhalt
MIO Messe in Olten, Sondernutzung von öffentlichem Grund/Gebührenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 22. August 2011
- Beschreibung
- Über das Wochenende vom Samstag, 1. Oktober bis Montag, 3. Oktober 2011 gelangt die 66. Ausgabe der MIO Messe in Olten zur Durchführung. Dieser traditionsreiche Anlass wird jeweils durch den Quartierverein rechtes Aareufer durchgeführt. Der durch die Messe beanspruchte öffentliche Grund (ca. 700 Laufmeter) wurde bis zum Jahr 1995 gratis zur Verfügung gestellt. Die Stadtpolizei als Bewilligungsinstanz erhob vom Veranstalter lediglich eine Bewilligungsgebühr von CHF 120.00.
Nach dem Inkrafttreten der revidierten Gebührenordnung per 1. Juli 1996 stellte sich für die Stadtpolizei die Frage, ob in Zukunft im Sinne eines angestammten Gewohnheitsrechts dem Organisator der MIO weiterhin lediglich eine Bewilligungsgebühr in der bisherigen Höhe verlangt werden soll, oder ob künftig, aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung anderer Aussteller, Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund erhoben werden sollten.
Dazu stellte der Stadtrat nach eingehender Beratung fest, dass für den durch die Veranstalter der MIO beanspruchten öffentlichen Grund eine Gebühr in der Höhe von CHF 14'700.00 erhoben werden müsste. Angesichts der Tatsache, dass Feste und Anlässe fast ausnahmslos auf der linken Stadtseite stattfinden und es sich bei der MIO um den einzigen grösseren Anlass für den bevölkerungsreicheren rechten Stadtteil handelt und der Erhalt und die Beibehaltung des beachtlichen Niveaus dieser Messe ein echtes Anliegen des Stadtrates darstellt, beschloss dieser am 26. August 1996, Akten-Nr. 37/5, Prot.-Nr. 318, diesen kulturellen Grossanlass zu unterstützen und die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund zu erlassen. Im gleichen Protokoll wird festgehalten, dass der Erlass dieser Gebühren alljährlich neu zu beurteilen ist.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund anlässlich der MIO Messe in Olten zu.
2. Die Gebühr für die MIO 2011 in der Höhe von CHF 14’700.00 wird erlassen. Dieser Betrag ist dem Konto 012.365, Dispositionskredit Stadtrat, zu belasten.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt
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