Inhalt
Stadtpolizei - Teilzeitarbeit Polizistin/Freigabe zur Wiederbesetzung der freiwerdenden Stellenprozente
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 22. August 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage / Erwägungen
Eine Polizistin hat ein Gesuch eingereicht, dass sie nach ihrem 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub als Polizistin im 50 %-Teilzeitarbeitsverhältnis ihren Dienst bei der Stadtpolizei Olten wieder aufnehmen kann.
Aus betrieblichen und polizeitechnischen Gründen ist es möglich, dass die Mitarbeiterin mit dem beantragten Teilzeitpensum bei der Stadtpolizei arbeiten kann. Sie wird weiterhin die Fachverantwortung Prävention innehaben.
Dem Stadtrat wird deshalb beantragt, ihr nach dem Mutterschaftsurlaub die 50 %-Teilzeitarbeit zu ermöglichen.
Aufgrund dieser Pensenreduktion wird eine 50%-Stelle zur Wiederbesetzung frei. Zur Wahrung der Kontinuität, Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Gewährleistung des Sicherheitsbedürfnisses der Einwohnenden von Olten ist es unumgänglich, diese Stelle möglichst schnell wieder zu besetzen.
Dem Stadtrat wird beantragt, die offenen 50 Stellenprozente zur Wiederbesetzung freizugeben.
Beschluss:
1. Eine Polizistin wird nach dem Mutterschaftsurlaub per 19.9.2011 im 50 %-Teilzeitpensum angestellt.
2. Die vakanten 50 Stellenprozente einer/s Polizeibeamten bzw. –beamtin bei der Stadtpolizei Olten wird per sofort zur Wiederbesetzung freigegeben.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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