1. Ausgangslage
Am 17. Dezember 2010 konnte – nicht zuletzt dank intensiver Bemühungen von Seiten der Stadt Olten – mit der Nachtwelle auch in der Region Olten-Gösgen-Gäu ein Nachtbusangebot eingeführt werden. Damit wurde auch einer politischen Forderung (Postulat Rolf Braun vom 7. September 2009) im Oltner Parlament Genüge getan. Umgesetzt wurde das Vorhaben vom Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu zusammen mit den Busbetreibern; finanziert wird es durch 40 regionale Gemeinden sowie die Aare Energie AG a.en als Sponsor. Die Einführung wurde vorerst auf drei Jahre begrenzt.
Der Stadtrat hatte in der Vernehmlassung vom Mai 2010 das Projekt und die Realisierung eines Nachtbusangebots als klares Bedürfnis der Kundinnen und Kunden, zu denen nicht nur junge Menschen gehörten, bezeichnet und erklärt, es sei zwingend notwendig, dass der Nachtbus auf Dezember 2010 eingeführt werde. Der Erfolg gibt ihm Recht: Schon am ersten Wochenende konnte die Nachtwelle rund 700 Fahrgäste sicher nach Hause bringen; im ersten Vierteljahr bis Ende März 2011 waren es bereits 7661 Fahrgäste, darunter auch sehr viele Personen zwischen 30 und 60 Jahren, die den Bus teilweise auch als Transportmittel zur Arbeit benützten. Vom Start am 17. Dezember 2010 bis Ende Juli 2011 wurden an 32 Wochenenden 16‘380 Fahrgäste transportiert.
2. Finanzielle Auswirkungen
Mit Datum vom 27. Juli 2011 stellt der Busbetrieb BOGG der Stadt Olten Rechnung für folgenden Gemeindebeitrag für das 1. Betriebsjahr 2010/2011:
- Anteil an der Nachtwelle Niederamt: CHF 14‘185.00
- Anteil an der Nachtwelle Gäu: CHF 9‘716.00
- 8% MwSt: CHF 1‘912.10
Total: CHF 25‘813.10
Die entsprechenden Kosten waren im Zeitpunkt der Budgetierung für das Jahr 2011 nicht voraussehbar, weshalb ein Nachtragskredit zu Gunsten Konto 650.364.02 Nachtwelle, Gemeindebeitrag in der Höhe des genannten Betrags erforderlich ist.
Beschluss:
1. Für den Gemeindebeitrag Nachtwelle für das 1. Betriebsjahr Fahrplanperiode 2010/2011 wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 25‘813.10 zu Gunsten Konto 650.364.02 genehmigt.
2. Die Direktionen Präsidium und Finanzen und Informatik werden mit dem Vollzug beauftragt.