Inhalt
Schulzahnklinik, Schaffung befristete 70%-Stelle/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. August 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die aktuelle Leiterin der Schulzahnklinik wird Ende Schuljahr 2011/2012 pensioniert. Aus diesem Grund wird der künftige Betrieb der Schulzahnklinik überprüft. Es ist damit aus heutiger Sicht nicht klar, wie der Betrieb ab dem Schuljahr 2012/2013 weiter laufen wird. Deshalb kann die bestehende Lehrstelle als Zahnmedizinische Assistentin nicht wieder ausgeschrieben werden.
2. Erwägungen
Die aktuelle Lernende wird die Lehre diesen Sommer abschliessen. Daher wird eine Arbeitslücke entstehen, welche durch eine befristete Anstellung einer Zahnmedizinischen Assistentin zu 70% gedeckt werden muss. Die Anstellung erfolgt vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012.
3. Finanzielle Konsequenzen
Die Lernende verdiente bisher CHF 17‘700.-. Gemäss Stellenplan der Stadt Olten ist die Stelle in Lohnklasse 8 eingestuft. Damit beträgt der neue Lohn CHF 40‘300.- brutto / Jahr (70%-Anstellung). Es entstehen hiermit zusätzliche Besoldungskosten in der Höhe von CHF 22‘600.- pro Jahr. Davon entfallen CHF 9‘500.- auf das laufende Jahr. Gleichzeitig entstehen zu Lasten der laufenden Rechnung zusätzliche Sozialkosten in der Höhe von CHF 1‘900.-. Diese beiden Beträge müssen über einen Nachtragskredit finanziert werden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Schaffung einer befristeten 70%-Stelle für eine zahnmedizinische Assistentin per 01.08.2011 bis 31.07.2012 zu (Einstufung Lohnklasse 8).
2. Es werden folgende Nachtragskredite zu Gunsten der laufenden Rechnung genehmigt:
a) Konto Besoldungen 461.301.00: CHF 9‘500.-
b) Konto Verrechnete Sozialleistungen 461.395.00: CHF 1‘900.-
Total: CHF 11‘400.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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