Inhalt
Gestaltungskommission Olten SüdWest, Vertretung der Baukommission/Entschädigung für Sitzungsteilnahmen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juli 2011
- Beschreibung
- Mit Beschluss des Stadtrates vom 25. Oktober 2010 (Prot.-Nr. 284) wurden die stimmberechtigten Mitglieder der Gestaltungskommission Olten SüdWest ernannt und deren Entschädigungen geregelt. Darüber hinaus wurde der Vertrag mit der Grundeigentümerschaft zur hälftigen Teilung der Kosten genehmigt. Die nicht stimmberechtigten Mitglieder der Gestaltungskommission wurden durch das vorberatende Gremium gemeinsam mit der Grundeigentümerschaft, aber ohne formellen Beschluss des Stadtrates bestimmt. Die Entschädigung der Vertretung der Baukommission wurde unter Punkt 3 der Erwägungen protokollarisch festgehalten.
Die Gestaltungskommission hat ihre Arbeit am 1. Dezember 2010 aufgenommen. Seither wurden regelmässig ganztägige Sitzungen durchgeführt. Die Rolle und Funktion der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission hat sich für die Qualitätssicherung als äusserst wertvoll erwiesen. Für die Kontinuität in der Zusammenarbeit, den wechselseitigen Informationsfluss und als Vertrauen bildende Massnahme hat sich auch die laufende Teilnahme einer Vertretung der Baukommission bewährt.
In der Praxis hat sich die Entschädigungspraxis für die Vertretung der Baukommission als nicht gangbar herausgestellt, weil die Sitzungen der Gestaltungskommission stets an ganzen, ausnahmsweise an halben Arbeitstagen stattfinden. In der Konsequenz ist eine spezielle Regelung der Entschädigungsfrage zwingende Voraussetzung für die Mitwirkung der Baukommission innerhalb der Gestaltungskommission. Die Vertretung der Baukommission nimmt in der Gestaltungskommission auch eine Beratungsfunktion wahr. Die Zuordnung ist daher nicht eindeutig. Jedenfalls steht die Entschädigung für Leistungen an Sitzungen der Gestaltungskommission und nicht an Kommissionssitzungen zur Diskussion. Mit der Grundeigentümerschaft wurde deshalb eine Entschädigung im Rahmen des Kostenteiler für die Mitglieder der Gestaltungskommission vereinbart. Für die Höhe der Entschädigung wird ein Mittelweg gewählt: Pauschal 700.00 respektive 350.00 CHF inkl. Spesen für ganztägige respektive halbtägige Sitzungen (der Expertenansatz im Vergleich: 1‘500.00 respektive 750.00 CHF pro ganz- respektive halbtägige Sitzung zuzüglich maximal 500 CHF für Mehrwertsteuer und Spesen).
Der Beschluss des Stadtrates vom 25. Oktober 2010 wird nicht revidiert, zumal die Entschädigung des Präsidenten der Baukommission nicht Beschlusspunkt war.
Beschluss:
1. In die Gestaltungskommission Olten SüdWest werden als nicht stimmberechtigte Mitglieder gewählt:
Leopold Bachmann, Grundeigentümerschaft, Rüschlikon
Rolf Furrer, Präsident Baukommission
Rudolf Bieri, Stv. Chef Amt für Raumplanung, Solothurn
Lorenz Schmid, Leiter Stadtplanung
2. Die Amtsdauer endet am 31. Dezember 2012. Wiederwahlen respektive Neuwahlen erfolgen koordiniert mit den Wahlterminen für die stimmberechtigten Mitglieder der Gestaltungskommission.
3. Dem Delegierten respektive der Delegierten der Baukommission wird für die Teilnahme an Kommissions- und Jurysitzungen der Gestaltungskommission Olten SüdWest eine pauschale Entschädigung von 700.00 CHF respektive 350.00 CHF inklusive Spesen für ganztägige respektive halbtägige Sitzungen entrichtet. Die Ansätze gelten rückwirkend ab 1. Dezember 2010. Die Spesenentschädigung für ordentliche Sitzungen der Baukommission ist nicht anwendbar.
4. Die Finanzierung erfolgt analog dem Kostenteiler für die Gestaltungskommission Olten SüdWest je hälftig durch die Stadt und die Grundeigentümerschaft über die Laufende Rechnung (Konto 790.318.01) respektive ab 2012 über den in der Finanzplanung für die Entwicklung Olten SüdWest beantragten Investitionskredit.
5. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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