Inhalt
Onac-Kiybar Bilal und Huri/Ersatzabgabe für fünf nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juli 2011
- Beschreibung
- Bilal und Huri Onac-Kybar, Talstrasse 8, 5103 Wildegg, beabsichtigen gemäss Baugesuch Nr. 2010/068, die Umnutzung des bestehenden Gastrobetriebes ohne Sitzplätze zu einem Restaurationsbetrieb mit Sitzplätzen (24) an der Käppelistrasse 2, GB Olten Nr. 2978.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung (Restaurationsbetrieb mit 24 Sitzplätzen) erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung den Ausweis von fünf zusätzlichen Autoabstellplätzen.
Die Liegenschaft Käppelistrasse 2 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der dreigeschossigen Mischzone. Die Ersatzabgabe für fünf nicht erstellte Autoabstellplätze beträgt (5 x Fr. 3‘000.00) Fr. 15'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für die Umnutzung des bestehenden Gastrobetriebes ohne Sitzplätze zu einem Restaurationsbetrieb mit 24 Sitzplätzen, Käppelistrasse 2, GB Olten Nr. 2978, gemäss Baugesuch Nr. 2010/068, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für die fünf nicht erstellten Autoabstellplätze eine Ersatzabgabe von Fr. 15'000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und dem Eigentümer von GB Olten Nr. 2978, Bilal und Huri Onac-Kiybar, Talstrasse 8, 5103 Wildegg, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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