Inhalt
Verkehrsmassnahme, Blaue Zone mit Parkzeitbeschränkung, Anwohnerbevorzugung Meisenhardweg-Friedhof Meisenhard/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 20. Juni 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 16. Februar 1995 hat das Gemeindeparlament die Einführung der „Blauen Zone“ mit Anwohnerbevorzugung, aufgeteilt in 5 Sektoren, beschlossen. Die Blaue Zone wurde seither auf Wunsch der Anwohnenden in mehreren Sektoren ausgedehnt.
Als Besonderheit gelten die Parkplätze am Meisenhardweg und der Parkplatz des Friedhofs Meisenhard, welche als Rote Zone mit Parkzeitbeschränkung „max. 15 Stunden“ markiert und signalisiert sind.
2. Situation
Auf der rechten Aareseite sind unterdessen, von einigen wenigen Ausnahmen im Sektor 5 abgesehen, fast sämtliche Parkplätze mit Parkzeitbeschränkungen (Blaue Zone oder entsprechende Bewirtschaftung) belegt. Dies führt dazu, dass die Parkplätze am Meisenhardweg und der Parkplatz Friedhof Meisenhard vor allem durch Pendler belegt werden, welche ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz abstellen und zum Bahnhof resp. in die Innenstadt wollen. Durch die Beschränkung der Roten Zone auf 15 Stunden ist dies legal und fast nicht kontrollierbar.
3. Problematik
Durch das Dauerparkieren der Pendler haben die Anwohnenden, aber vor allem auch die Besucher des Friedhofs oft nur wenige Parkplätze zur Verfügung. Dies führt vor allem bei Abdankungen regelmässig zu Engpässen.
4. Waldheim
Den Anwohnenden des Waldheims soll der genannte Parkraum mittels Anwohnerbevorzugung weiterhin unbeschränkt zur Verfügung stehen. Dies entspricht den Abmachungen mit den Anwohnenden des Waldheims im Jahre 2007.
5. Erwägungen
Um das Dauerparkieren von Nichtanwohnenden zu verhindern und gleichzeitig den Friedhofbesuchern und Trauergästen genügend Parkraum zur Verfügung zu stellen, erachtet die Stadtpolizei die Umwandlung der Roten Zone als sinnvoll. Die Parkplätze am Meisenhardweg und der Parkplatz des Friedhofs sollen in den Anwohnersektor 4 integriert werden. Somit können die Anwohnenden mit Anwohnerparkkarte Sektor 4 unbeschränkt parkieren. Um den Besuchenden und Trauergästen genügend Parkzeit zu gewähren, soll die Blaue Zone mit dem Zusatz „max. 4 Stunden“ ergänzt werden.
Den Anwohnenden des Quartiers Waldheim kann auf Antrag eine Parkkarte für den Sektor 4 ausgestellt werden.
Dem vorliegenden Antrag wurde an der Koordinations-Konferenz Baudirektion / Stadtpolizei vom 23.02.2011 einstimmig zugestimmt.
6. Stellungnahme der Querschnittdienstleitenden
Keine Bemerkungen
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr sowie Art. 107 der Signalisationsverordnung und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 8. März 1994 mit Inkrafttreten am 1. Juli 1994 wird folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
1. Die „Rote Zone“ mit Parkzeitbeschränkung „max. 15 Stunden“ im Bereich Meisenhardweg / Parkplatz Friedhof Meisenhard wird aufgehoben.
2. Die „Blaue Zone“ mit Anwohnerbevorzugung (Sektor 4) und Zusatz „max. 4 Stunden mit Parkscheibe“ wird um den Bereich Meisenhardweg / Parkplatz Friedhof Meisenhard erweitert.
3. Die Signalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2, SSV).
4. Gegen diese Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
5. Der Beschluss des Stadtrates tritt, unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen, nach Ablauf der Beschwerdefrist und mit Verfügung der Stadtpolizei in Kraft.
6. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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