Inhalt
SBB Betriebszentrale, Plangenehmigungsverfahren/Stellungnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 20. Juni 2011
- Beschreibung
- Das Bundesamt für Verkehr hat den Kanton und die Stadt Olten mit Schreiben vom 14. April 2011 zur Stellungnahme betreffend das Plangenehmigungsverfahren zum Bau der Betriebszentrale Olten im SBB-Areal Industriewerkstätten (Bahnhof Nord) eingeladen. Das Plangenehmigungsverfahren wird in die Teilprojekte „Baufeldfreimachung und Baugrube“ und „Bau (Hochbau und Gebäudetechnik)“ gegliedert. Für die Stellungnahmen wurden zwei getrennte Fristen gegeben. Aufgrund der sachlichen Gebundenheit werden beide Teilprojekte mit derselben Stellungnahme beantwortet.
Die Bewilligung der Betriebszentrale im Plangenehmigung führt zur verfahrensmässigen Entkoppelung des Vorhabens aus dem Perimeter der bestehenden Kernzone mit Gestaltungsplanpflicht. Die Unterstellung unter das eisenbahnrechtliche Verfahren ist verfahrensrechtlich korrekt und sachlich unproblematisch. Am 18. April 2011 wurden die Fachkommissionen und Fraktionspräsidien über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Die unmittelbaren Reaktionen und protokollarisch festgehaltenen Rückmeldungen der Fachkommissionen sind positiv.
Die Erarbeitung des Gestaltungsplans für das IW-Areal erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt und in Koordination mit dem Projekt „neuer Bahnhofplatz“. Die Fachstellen äussern keine wesentlichen Vorbehalte gegen das Projekt Betriebszentrale. Die Arealentwicklung (und mithin die Betriebszentrale als ihr erster Baustein) ist ein Schlüsselvorhaben für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der Stadt Olten.
Beschluss:
1. Dem Entwurf der Baudirektion für die Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren SBB Betriebszentrale Olten wird zugestimmt.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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