Das Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2011 die 50%-Stelle eines bzw. einer Integrationsbeauftragten definitiv genehmigt. In der Folge soll nun die Neuzuordnung der Stelle in die Stabsabteilung Stadtentwicklung als Teil der Direktion Präsidium in der Geschäftsordnung des Stadtrates nachvollzogen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
An seiner Sitzung vom 19. Mai 2011 hat das Gemeindeparlament dem Antrag des Stadtrates zugestimmt, die Befristung der Stelle einer bzw. eines Integrationsbeauftragten aufzuheben und die 50%-Stelle definitiv zu genehmigen. Im Bericht und Antrag des Stadtrates wurde angekündigt, dass im Zuge der Besetzung der neu geschaffenen Stelle Leitung Stadtentwicklung die Fachstelle Integration von der Sozialdirektion in die Direktion Präsidium wechselt: Die als Stabsabteilung der Direktion Präsidium angegliederte Stadtentwicklung, direkt unterstellt dem Stadtpräsidenten bzw. der Stadtpräsidentin, wird die Querschnitts-Bereiche Stadt- und Quartierentwicklung, Integrationsförderung und Umwelt/Energie/Mobilität umfassen. Die Zuordnung der Integration zur Stadtentwicklung entspricht der Organisation beispielsweise der Städte Zürich und Winterthur. Die Erfahrungen mit dem Projekt Chance Olten Ost der letzten gut zwei Jahre belegen insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Stadtteil- bzw. Quartierentwicklung und Integration sehr deutlich und beweisen, dass die enge Zusammenarbeit der jeweils Verantwortlichen der beiden Bereichen zu guten Ergebnissen führt.
Nachdem die Stelle der bzw. des Integrationsbeauftragten nun definitiv bewilligt ist, soll die Neuzuteilung reglementarisch vollzogen werden. Dazu ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (SRO 122) erforderlich, die in der Kompetenz des Gemeindeparlaments liegt. Der Aufgabenbereich wird dabei neu von der Sozialdirektion zur Direktion Präsidium verschoben. Entsprechend wechselt auch die Zuordnung der Kommission für Integration. In Art. 28 wird gleichzeitig die neue Benennung der zugeordneten Kommission nämlich Sozialkommission der Sozialregion Olten, eingefügt.
Der Stadtrat beantragt daher folgende Änderungen:
alt neu
Art. 26 Direktion Präsidium
1 Die Direktion Präsidium ist zuständig für die Stadtentwicklung, das Kulturwesen und die zentralen Dienste.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Stadtentwicklung
b. Kulturwesen
c. Stadtkanzlei
d. Kommunikation
e. Personaldienst
f. Rechtsdienst
g. Umwelt
h. Öffentlicher Verkehr
i. Wirtschaft
3 Der Direktion Präsidium sind folgende ständigen Kommissionen zugeordnet:
- Kommission für die Gleichstellung von Frau und
Mann
- Kommission für Stadtentwicklung
- Kulturförderungskommission
- Museenkommission
- Beanstandungskommission (administrativ).
Art. 26 Direktion Präsidium
1 Die Direktion Präsidium ist zuständig für die Stadtentwicklung, das Kulturwesen und die zentralen Dienste.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Stadtentwicklung
b. Kulturwesen
c. Stadtkanzlei
d. Kommunikation
e. Personaldienst
f. Rechtsdienst
g. Umwelt
h. Integration
i. Öffentlicher Verkehr
j. Wirtschaft
3 Der Direktion Präsidium sind folgende ständigen Kommissionen zugeordnet:
- Kommission für die Gleichstellung von Frau und
Mann
- Kommission für Stadtentwicklung
- Kulturförderungskommission
- Museenkommission
- Kommission für Integration
- Beanstandungskommission (administrativ).
Art. 28 Direktion Soziales
1 Die Direktion Soziales ist zuständig für die soziale Wohlfahrt und Integration.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Sozialhilfe
b. Vormundschaft
c. Betagtenpflege
d. Integration
e. Asylwesen
f. Gesundheitswesen
g. Sozialversicherungen
3 Der Direktion Soziales sind folgende ständigen Kommissionen zugeordnet:
- Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen
- Kommission für Integration
- Vormundschafts- und Sozialhilfekommission.
Art. 28 Direktion Soziales
1 Die Direktion Soziales ist zuständig für die soziale Wohlfahrt.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Sozialhilfe
b. Vormundschaft
c. Betagtenpflege
d. Asylwesen
e. Gesundheitswesen
f. Sozialversicherungen
3 Der Direktion Soziales sind folgende ständigen Kommissionen zugeordnet:
- Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen
- Sozialkommission der Sozialregion Olten.
Eine Umfrage bei den übrigen Direktionen ergab ferner den Bedarf, auch bei der Direktion Öffentliche Sicherheit eine Korrektur vorzunehmen, nämlich neu die Zuordnung der Regionale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzkommission aufzunehmen:
Alt neu
Art. 27 Direktion Öffentliche Sicherheit
1 Die Direktion Öffentliche Sicherheit ist zuständig für Sicherheit und Schutz der Bevölkerung.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Polizei
b. Feuerwehr
c. Zivilschutz
d. Regionaler Führungsstab
e. Quartieramt
f. Einwohnerdienste
g. Koordination Grossanlässe
3 Der Direktion Öffentliche Sicherheit ist folgende ständige Kommission zugeordnet:
- Kommission für Öffentliche Sicherheit.
Art. 27 Direktion Öffentliche Sicherheit
1 Die Direktion Öffentliche Sicherheit ist zuständig für Sicherheit und Schutz der Bevölkerung.
2 Ihr sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a. Polizei
b. Feuerwehr
c. Zivilschutz
d. Regionaler Führungsstab
e. Quartieramt
f. Einwohnerdienste
g. Koordination Grossanlässe
3 Der Direktion Öffentliche Sicherheit sind folgende ständige Kommissionen zugeordnet:
- Kommission für Öffentliche Sicherheit
- Regionale Bevölkerungsschutz- und
Zivilschutzkommission
Beschlussesantrag:
1. Die Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten (Art. 26 bis 28) wird genehmigt und per 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.