- Ausgangslage
Im Rahmen der Zusammenführung der Direktionen Bau I und Bau II im Jahre 2005 wurde durch Herr Dr. Kobi, J. M. Kobi und Partner, eine Situationsanalyse und zusätzlich ein Benchmarking mit den Städten Solothurn, Grenchen, Aarau, Baden und Liestal durchgeführt. Das damalige Benchmarking hat aufgezeigt, dass das Bauinspektorat in Olten im Vergleich mit den anderen Städten deutlich unterdotiert ist. Es wurde deshalb beschlossen, dass das Stadtplanungsamt 50 Stellenprozente für das Hochbauamt im Bereich Bauinspektorat zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich um qualifizierte Aufgaben wie die Behandlung und Beurteilung grösserer und städtebaulich relevanter Baugesuche und Beratung von Bau-herren.
2. Heutiger Zustand
a) Anzahl Baugesuche
Die Anzahl der eingereichten Baugesuche zeigt seit 2009 ein exponentielles Wachstum. Auf Grund der laufenden grösseren Planungen (Olten SüdWest / Kleinholz / Bornfeld / Panoramastrasse etc.) ist ein Ende des Wachstums vorderhand nicht anzunehmen respektive abzusehen. Es gilt hier auch anzumerken, dass die Komplexität der Baugesuche auf Grund immer neuer Vorschriften in den letzten Jahren stark gestiegen ist.
b) Siedlungseinheiten
Mit der Genehmigung der neuen Ortsplanung durch den Regierungsrat am 1. Juli 2008 (RRB Nr. 1222) ist auch der Ortsbildschutz (Siedlungseinheiten) in Rechtskraft erwachsen. Es war dem Stadtrat als Planungsbehörde immer bewusst, dass es mehr Stellenprozente im Bereich des Bauinspektorates bedingt, damit die avisierten Ziele im Bereich der Siedlungseinheiten erreicht werden können. Die letzten 2 ½ Jahre Erfahrung haben aufgezeigt, dass der zusätzlich anfallende Aufwand (intensive Bauberatung und Bauunterstützung der Bauherrschaften) für die Siedlungseinheiten ca. 50 Stellenprozente bedingt.
3. Erwägungen
Investitionsentscheidungen sollten nicht von der Baubewilligungsdauer abhängig gemacht werden, sondern von der langfristigen Standortqualität der Gemeinden. Es liegt aber natürlich im Interesse der Bauherrschaft, möglichst rasch eine rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten, insbesondere auch wegen der Finanzierungskosten. Zudem bringt ein positiver Entscheid auch Planungssicherheit für den Investor. In der politischen Diskussion, auch in der Stadt Olten, ist die Dauer der Baubewilligungsverfahren ein Dauerbrenner. In einer von der Zürcher Beratungsfirma Wüst und Partner durchgeführten Studie (Untersuchungszeitdauer 1994 bis 2007) wurde die Oltner Baubehörde als effizienteste Gemeinde in der Deutschschweiz herausgefunden.
Auf Grund der geschilderten Ausgangslage und dem heutigen Zustand muss wohl keine teure Betriebsanalyse der Baudirektion resp. des Bauinspektorates durchgeführt werden, um herauszufinden, dass das Bauinspektorat personell deutlich unterdotiert ist und die entsprechenden Bewilligungsverfahren in Olten nicht mehr so effizient über die Bühne gehen, wie sie in der Untersuchung von Wüst und Partner Ende 2008 öffentlich publiziert wurden.
Damit die Kontinuität bei der Dauer der Baubewilligungsverfahren und damit die Realisierungshilfe weiterhin gewährleistet werden kann, beantragt die Baudirektion vorerst eine befristete Stelle «Bauinspektor/Bauinspektorin» Lohnklasse 19 zu schaffen. Die befristete Stelle soll für den Zeitraum von 2 Jahren geschaffen werden. Dieser Zeitraum von 2 Jahren ist zwingend notwendig, um einerseits den/die neue Mitarbeiter/in kompetent in sein/ihr neues Aufgabengebiet, welches es in der Privatwirtschaft nicht gibt, einzuarbeiten und andererseits eine/n möglichst qualifizierte Mitarbeiter/in zu gewinnen.
Die Schaffung der auf 2 Jahre befristeten Stelle ist frühestens per 1. August 2011 möglich.
4. Wirtschaftlichkeit
Für die Schaffung der neuen befristeten Stelle «Bauinspektor/Bauinspektorin» in der Lohnklasse 19 ist für das Jahr 2011 (max. 5 Monate) ein Nachtragskredit von Fr. 45‘800.-- zu Gunsten Konto Nr. 026.301.00 Besoldungen, und Fr. 9‘000.-- zu Gunsten Konto Nr. 026.395.00 Sozialleistungen notwendig. Für die Jahre 2012 und 2013 werden die notwendigen Kredite im Budget aufgenommen.
5. Umsetzung
Der/die befristet angestellte Bauinspektor/in soll direkt der bisherigen Bauinspektorin unterstellt werden. Damit ist einerseits eine kompetente Einarbeitung und andererseits eine optimale Arbeitsverteilung gewährleistet. Die auf 2 Jahr befristete Führung soll mit einer Zulage von Fr. 250.-- pro Monat (pro Jahr Fr. 3‘000.--) abgegolten werden.
Der Arbeitsplatz der befristeten Stelle ist im Büro 707 geplant. Das notwendige Mobiliar soll aus Restbeständen der Stadtverwaltung zusammengestellt werden. Somit muss lediglich die notwendige EDV-Infrastruktur neu bereitgestellt werden.
Dem Stadtrat ist bis spätestens Ende Oktober 2012 eine Vollzugsmeldung und das weitere Vorgehen vorzulegen.
Beschlüsse:
- Die Schaffung einer auf 2 Jahre befristete Stelle (100 %) frühestens per 1. August 2011 für die Abteilung Bauinspektorat, in Lohnklasse 19, wird bewilligt.
- Der erforderliche Nachtragskredit von Fr. 45‘800.-- zu Gunsten Konto Nr. 026.301.00 und Fr. 9‘000.-- zu Gunsten Konto Nr. 026.395.00 wird bewilligt.
- Die für das Jahr 2012 und 2013 notwendigen Kredite werden in den jeweiligen Budgets berücksichtigt.
- Für die Führungsaufgabe erhält die bisherige Bauinspektorin eine Funktionszulage von Fr. 250.— pro Monat. Ein entsprechender Nachtragskredit von max. Fr. 1‘250.— für das laufende Jahr zu Gunsten Konto 026.395.00 wird bewilligt. Die für das Jahr 2012 und 2013 notwendigen Kredite werden in den jeweiligen Budgets berücksichtigt.
- Die Baudirektion wird beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens Ende Oktober 2012 einen Bericht über den Vollzug und das weitere Vorgehen vorzulegen.
- Die Baudirektion und der Personaldienst werden mit dem Vollzug beauftragt