Inhalt
Teilzonen und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften Rest. "Aareblick"/Freigabe zur Planauflage/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 30. Mai 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage
Das Areal des Restaurants «Aareblick» umfasst die beiden Grundstücke GB Olten Nr. 5916 (kommunale Uferschutzzone) und GB Boningen Nr. 573 (Landwirtschaftszone) mit einer Gesamtfläche von 4901 m2. Auf Gemeindegebiet von Olten befinden sich 39 Parkplätze und ein Teil des Restaurantbetriebes. Auf Gemeindegebiet von Boningen befinden sich der Rest des Restaurantbetriebes, 6 Parkplätze sowie die Ökonomiegebäude und Ställe des zugehörigen Landwirtschaftsbetriebes. Die Grundeigentümerin möchte die nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäude für restaurantnahe Nutzung umbauen.
Um den Weiterbestand dieses beliebten Ausflugsrestaurants mit einem in der Landschaft verträglichen Umbau zu gewährleisten, sollen – in Absprache mit dem Kanton – die beiden Grundstücke in einem Teilzonenplan und einem Gestaltungsplan zusammengefasst werden.
Projekt
Die baulichen Interventionen betreffen die Landwirtschaftsgebäude, welche sich alle auf dem Gemeindegebiet von Boningen befinden. Diese Gebäude können für restaurantnahe Nutzung umgebaut oder ersetzt werden. Denkbar sind auch günstige Übernachtungsmöglichkeiten für Velo Fahrende, liegt der Betrieb doch an einer viel benutzten, nationalen Veloroute. Der Parkplatz und das Restaurantgebäude auf Oltner Stadtgebiet werden entsprechend ihrem heutigen Stand rechtskräftig planerisch festgehalten. Flächenmässige Erweiterungen oder zusätzliche Bauten und Anlagen sind nicht zugelassen. Die Erschliessung der Anlage erfolgt wie bisher von der Kantonsstrasse über Gemeindegebiet von Boningen.
Vorprüfung
Der Vorliegende Nutzungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen erarbeitet. Die von den kantonalen Fachstellen und die von der Stadt Olten mit Schreiben vom 9. November 2010 vorgeschlagenen Ergänzung der Sonderbauvorschriften sind in die Auflageversion eingeflossen. Damit beurteilt das kantonale Amt für Raumplanung den Zonen- und Gestaltungsplan Restaurant Aareblick im Schreiben vom 16. März 2011 als zweckmässig und stimmt der vorliegenden Nutzungsplanung zu.
Fazit
Mit dem Teilzonen- und Gestaltungsplan Restaurant Aareblick wird eine erwünschte betriebliche und funktionale Erweiterung des heutigen Restaurantbetriebes ermöglicht. Die gewässernahe Lage des Betriebes in der Uferschutzzone verlangt nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Nutzungsabsichten. Durch die Beschränkung von zurückhaltenden Interventionen von Bauten und Anlagen, die Festlegung von Bauverbotszonen und naturnahen Gestaltungsvorgaben konnten die Vorgaben des Natur- und Gewässerschutzes angemessen berücksichtigt und der Weiterbestand des Betriebes in zeitgemässem Rahmen ermöglicht werden. Die baulichen Interventionen betreffen ausschliesslich das Gemeindegebiet von Boningen.
Beschluss:
- Der Zonenplan und der Gestaltungsplan «Restaurant Aareblick» mit den Sonderbauvorschriften werden zur Planauflage freigegeben.
- Die öffentliche Auflage wird mit derjenigen in Boningen zeitlich abgestimmt.
- Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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