Inhalt
Friedhof Meisenhard, Grabfeld XIII (Erdbestattungsgräber)/Aufhebung per 31.01.2012
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 16. Mai 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage
Für das Grabfeld XIIIim westlichen Teil des Friedhofes Meisenhard, Grab-Nr. 4750 (1978) bis Grab-Nr. 4889 (1981), ist die Grabesruhe von 30 Jahren am 25. März 2011 abgelaufen. Das Grabfeld soll anschliessend verebnet und die Fläche im Frühjahr 2012 neu angesät werden. Damit die Angehörigen rechtzeitig auf die Räumung aufmerksam gemacht werden können, ist die Aufhebung auf den 31. Januar 2012 anzuordnen.
Erwägungen
Aufgrund des in der Ausgangslage dargelegten Sachverhalts beantragt die Direktion Öffentliche Sicherheit dem Stadtrat, das Grabfeld III im westlichen Teil des Friedhofes Meisenhard per 31. Januar 2012 aufzuheben.
Stellungnahme Querschnittsdienstleistende
Die Querschnittsdienstleistenden wurden im Bericht und Antrag mit einbezogen.
Beschluss:
1. Das Grabfeld XIII auf dem Friedhof Meisenhard wird per 31. Januar 2012 aufgehoben.
2. Nach Ablauf der Räumungsfrist, d.h. ab 1. Februar 2012, ist das Tiefbauamt der Baudirektion für die Verebnung und Begrünung des aufgehobenen Grabfeldes zuständig.
3. Dem Bestattungsamt werden, mit Rücksprache der involvierten Bereiche, folgende Aufträge erteilt:
3.1 Bei den Eingängen zum Grabfeld XIII sind ab sofort Hinweistafeln über die Aufhebung anzubringen.
3.2 Am Freitag, 23. September 2011 und Freitag, 21. Oktober 2011 ist die Aufhebung des Grabfeldes XIII in der Tagespresse (OT und Stadtanzeiger) mit dem Hinweis zu publizieren, dass die Angehörigen bis am 31. Januar 2012 Gelegenheit haben, Grabdenkmäler und Pflanzen abzuholen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumte Gräber werden durch die Organe der Friedhofverwaltung aufgehoben.
3.3 Jegliches Abholen von Gegenständen ist dem Friedhofpersonal zu melden unter Tel. 062/296 53 13.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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