Ausgangslage
Vom Freitag, 27. Mai bis Sonntag, 29. Mai 2011 findet das Altstadtfest statt. Das Fest soll in den Bereichen Klosterplatz, Fröscheweid, Ildefonsplatz, Oberer Graben sowie Teilen der Hauptgasse durchgeführt werden.
Der Veranstalter „Verein zur Belebung der Altstadt Olten“ beantragt für diesen Anlass ver¬änderte Öffnungszeiten für die Gastronomiebetriebe:
Freitag 27. Mai 17.00 – 02.00 Uhr
Samstag 28. Mai 11.00 – 01.00 Uhr
Sonntag 29. Mai 11.00 – 18.00 Uhr
Gemäss Weisung der Direktion Öffentliche Sicherheit vom 3.11.2005, Pkt 3.4 kann die Frei-nachtveranstaltung am Freitag und Samstag bis 02.00 Uhr verlängert werden. Diese Ver-längerung gilt maximal für eine Veranstaltung pro Woche und 3 Mal pro Kalenderjahr (siehe Beilage). Für dieses Jahr liegen für die Altstadt noch keine anderen Gesuche vor.
Erwägungen
- Der Stadtrat hat die Durchführung des Altstadtfestes bereits positiv beurteilt und stellt Leistungen der Stadt kostenlos zur Verfügung.
- Das Gesuch des Veranstalters entspricht im Grundsatz der Weisung der Öffentlichen Sicherheit, Bewilligungserteilung für Veranstaltungen und Anlässe, Pkt 3.4. mit dem Wortlaut: Freinachtveranstaltungen Freitag und Samstag, 24.00 –02.00 Uhr, maximal 1 Veranstaltung pro Woche und 3 Bewilligungen pro Kalenderjahr.
- Aufgrund der beantragten Öffnungszeiten können zusätzliche Lärmimmissionen auftreten.
- Der „Verein zur Belebung der Altstadt Olten“ beabsichtigt das Altstadtfest 2011 und 2012 durchzuführen und dann alle 2 Jahre wieder, wenn das Schulfest nicht stattfindet. Ein Teil des Erlöses soll den schulpflichtigen Kindern der Stadt Olten während des Schulfestes zukommen. Ein zweiter Teil wird für einen wohltätigen Zweck verwendet.
Beschluss:
1. Der Stadtrat bewilligt die beantragten Öffnungszeiten für das Altstadtfest vom 27. bis 29. Mai 2011.
Freitag 27. Mai 17.00 – 02.00 Uhr
Samstag 28. Mai 11.00 – 01.00 Uhr
Sonntag 29. Mai 11.00 – 18.00 Uhr
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.