Inhalt
Direktion Bildung und Sport, vakante Stelle ICT-Koordinatorin/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Mai 2011
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit der Vereinbarung vom 27. April 2011 regeln die Direktion Bildung und Sport und eine ICT-Koordinatorin für die Primarschule, die Modalitäten der Auflösung des Anstellungsverhältnisses. Sie will nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzer treten und wird deshalb ihre Stelle bei der Direktion Bildung und Sport per Ende des Mutterschaftsurlaubes kündigen.
Erwägungen
Die Stelle eines ICT-Koordinators / einer ICT-Koordinatorin muss weiterhin mit einer ausgewiesenen Fachkraft besetzt werden, damit die bestehenden Aufgaben erfüllt werden können.
Die Anstellung des neuen Stelleninhabers / der neuen Stelleninhaberin geschieht während des Mutterschaftsurlaubes befristet als Stellvertretung. Stellenantritt: 1. August 2011.
Nach dem Austritt wird die Stelle mit einem Pensum von 30 – 50% bis Ende Schuljahr 2011/2012 befristet weitergeführt. Im Zuge einer generellen Überprüfung der Stellendotation im Bereich der ict-Koordination (aktuell 2 Pensen à 50%) beim Austritt des Stelleninhabers der Sek I per 31. Juli 2012 wird die Direktion Bildung und Sport über die Weiterführung der ICT-Stellen entscheiden.
Stellungnahmen von Finanzverwaltung, Controlling, Rechtsdienst und Personaldienst:
Die Auflösungsvereinbarung und die Stellenausschreibung wurden zusammen mit der Leiterin des Personaldienstes erarbeitet.
Die QDL haben die Direktion auf ein mögliches Risiko der Doppelbesetzung hingewiesen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Auflösungsvereinbarung zwischen der Direktion BISPO und einer ICT-Koordinatorin zur Kenntnis.
2. Er genehmigt das beschriebene Vorgehen.
3. Der Stadtrat stimmt der befristeten Wiederbesetzung der Stelle ICT-Koordinatorin per 1. August 2011 zu, Einstufung wie bisher Lohnklasse 20, Pensum 30-50%.
4. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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