Inhalt
Sekundarstufe I, Klassenlehrerstunde/Genehmigung und Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 2. Mai 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Aufgaben und Pflichten der Klassenlehrpersonen sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Sie werden künftig durch die noch zentralere Rolle der Klassenlehrperson in der Sekundarstufe I und mit der Einführung der speziellen Förderung weiter zunehmen.
Die wesentlichen Arbeitsgebiete sind: Teambildung und Klassenklima gezielt steuern und das Wohl der Klasse und des einzelnen Kindes im Auge behalten; Führen der Schülerdossiers mit den Leistungs- und Persönlichkeitsbeurteilungen; Schülerinnen und Schüler über Leitbild, Jahresprogramm, Schulregeln und das Zusammenleben und –arbeiten in der Schule informieren; Erstellen der Zeugnisse und Quartalsberichte sowie deren Besprechung; Vorbereiten und Durchführen der standardmässigen Schüler-Eltern-Gespräche sowie der Gespräche bei Schwierigkeiten; standardisierte Beurteilungen für abnehmende Schulen und Betriebe erarbeiten; Referenzauskünfte erteilen; Rücksprachen mit Fachlehrpersonen halten und deren Einsatz an der eigenen Klasse inhaltlich planen und koordinieren; Schul- und Informationsanlässe planen, begleiten und durchführen (Elternabende, Klassenlager, Projektwochen, Exkursionen); Informationsaustausch und Kontakte mit Fachstellen (Schularzt, Schulzahnarzt, SPD, AVK, Juga, Jupo, VB, SSA, KJPD) halten und an entsprechenden Gesprächen teilnehmen; Administration der schriftlichen Schüler- und Elterninformationen.
2. Erwägungen
1. Der grösste Teil der Aufgaben der Klassenlehrperson ist ausserhalb des Unterrichtens zu leisten. Aktuelle Arbeitszeitmodelle zeigen auf, dass 85% (1660 h) der Jahresarbeitszeit (1950 h) für Unterricht und Erziehung (inkl. Vor- und Nachbereitung) und maximal 15% (290 h) für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts aufzuwenden sind. Letztere umfassen im Wesentlichen die Elternarbeit, die Schülerberatung, die vielfältigen Gemeinschaftsaufgaben an der Schule (Konferenzen, Zusammenarbeit in Stufen, Fachgruppen, Unterrichtsteams, Qualitätsmanagement, kollektive Weiterbildung, Schulanlässe, die individuelle Weiterbildung und Administration). Bei einem jährlichen Aufwand der Klassenlehrperson von 160-180 Stunden (interne Arbeitszeiterfassung 2007) pro Klasse verbleibt für die restlichen oben erwähnten Aufgaben zu wenig Arbeitszeit – es ist mit Überzeiten der Klassenlehrpersonen zu rechnen.
2. Die Klassenlehrpersonen an der neuen Sekundarstufe 1 erhalten für diese Aufgabe 1 Jahreslektion (ca. 69 h) Arbeitszeit. Sie wird Klassenlehrerstunde genannt. Diese ist Bestandteil des Voll- oder Teilpensums der Lehrperson. Die Klassenlehrpersonen führen eine Arbeitszeitkontrolle, welche im Rahmen der periodischen Mitarbeitergespräche besprochen wird.
3. Die Einführung der Klassenlehrerstunde erfolgt einlaufend und vorerst auf drei Schuljahre befristet (2011-2014). Bei geplanten 7 Klassen pro Jahrgang sind es voraussichtlich 21 nicht subventionierte Lektionen. Im Gegenzug entfallen im gleichen Zeitraum die bisherigen nicht subventionierten 18.5-19.5 Klassenstunden.
3. Finanzielle Auswirkungen
2011-2014 werden gegenüber der heutigen Situation 0.5 - 2.5 Lektionen zusätzlich unterrichtet. Dies bedeutet, dass Personalkosten in der Höhe von CHF 2‘700.- bis CHF 13‘500 zu erwarten sind. Die Finanzierung soll für die Maximalvariante (2.5 Lektionen) gesichert werden, damit nicht
kurzfristig ein Nachtragkredit erforderlich ist.
Daher ist für das Jahr 2011 ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 5‘700.- erforderlich. Die im Jahr 2012 erforderlichen Kosten werden im Budget 2012 aufgenommen.
4. Stellungnahme Querdienstleister: Personaldienst, Rechtsdienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling
Die Querdienstleister waren bei der Entstehung des Berichts und Antrages einbezogen.Ihre Stellungnahme wurde im vorliegenden Antrag eingearbeitet.
Beschluss:
1. Das beschriebene Vorgehen wird genehmigt.
2. Ein Nachtragskredit zu Gunsten der Laufenden Rechnung 2011 wird wie folgt bewilligt:
CHF 4’700.- zu Gunsten von Konto 212.302.00 (Besoldungen)
CHF 1‘000.- zu Gunsten von Konto 212.395.00 (Verrechnete Sozialleistungen)
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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