Inhalt
Sportpark AG/Leistungsvereinbarung/Rahmenkontrakt
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. April 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit dem Gemeinderatsbeschuss vom 20. Mai 2010 sowie der Volksabstimmung über denselben Inhalt vom 26. September 2010 wurden Investitionen zur Sanierung und Erneuerung der Eishalle in der Höhe von CHF 12.1 Mio. genehmigt. Der Grossteil dieser Investitionen dient zur Sicherstellung der heutigen Sicherheits- und Betriebsstandards. Der grösste Anteil im Umfang von rund CHF 5.5 Mio. wird für die Erstellung des Annex-Baus aufgewendet, welcher mit dem Restaurant zum Herzstück der gesamten Sportanlage Kleinholz werden soll. Ebenso wurden Betriebsbeiträge in unveränderter Höhe von CHF 750‘000.- je Saison bewilligt. In diesem Zusammenhang wurde die Direktion Bildung und Sport zur Erarbeitung und zur Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit der Sportpark Olten AG verpflichtet. Diese liegt nun vor (siehe Beilage).
2. Erwägungen / Finanzielle Auswirkungen
Die Leistungsvereinbarung wird für die Jahre 2011 bis 2014 abgeschlossen.
Die Stadt entgilt die Leistungen der Sportpark AG für das Jahr 2011 mit CHF 750‘000.-. Die Beiträge für die Jahre 2012 bis 2014 werden aufgrund des Erfolges der vorangehenden Saison bestimmt. Als „Faustregel“ gilt, dass der jährliche Betriebsbeitrag um die Hälfte des Reingewinnes des vorangehenden Geschäftsjahres reduziert wird. Die jährlichen Betriebsbeiträge ab dem Jahr 2011 werden vom Stadtrat jeweils im Oktober des Vorjahres genehmigt. Die Betriebsbeiträge können in der Summe während den Jahren 2011 bis 2014 CHF 3 Mio. nicht übersteigen.
Die jährlichen Betriebsbeiträge beinhalten Vereinssubventionen in der Höhe von CHF 360‘000.-. Die Verteilung der Subventionen an die Oltner Sportvereine bestimmt die Stadt. Die Sportpark AG reduziert jeweils die Mieteisrechnung der Vereine um den von der Stadt bestimmten Subventionsbeitrag.
Die quantitative sowie qualitative Leistungserbringung wird mittels Kennzahlen sichergestellt, welche die Sportpark AG im Rahmen der Erfüllung der Leistungsvereinbarung ausweisen muss.
Die Betriebsbeiträge für das Jahr 2011 sind budgetiert.
3. Stellungnahme Querdienstleister: Personaldienst, Rechtsdienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling
Die Querdienstleister waren bei der Entstehung des Berichts und Antrages einbezogen. Sie nahmen wie folgt Stellung:
„Wir empfehlen unter Ziffer 1 "Ausgangslage" aus Transparenzgründen ganz kurz den Inhalt des GR-Beschlusses zu umschreiben. Beim Beschluss handelt es sich unseres Erachtens um eine Genehmigung und nicht um eine Kenntnisnahme.“
Die Stellungnahme wurde im vorliegenden Antrag eingearbeitet.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die beiliegende Leistungsvereinbarung zwischen der Sportpark Olten AG und der Einwohnergemeinde Olten.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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