Inhalt
Direktion Bildung und Sport/Nachtragskredite 2010
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. April 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Laufe des Jahres 2009 entschied sich die Direktion Bildung und Sport nach dem Prinzip von „Zero based budgeting“ zu budgetieren. Dies wurde im Budget 2010 entsprechend umgesetzt. Dies bedeutete, dass nur Aufwendungen budgetiert wurden, welche bereits Mitte 2009 vorhersehbar waren. Es ging dabei darum transparent vorzugehen. Dieses Vorgehen wurde allseits, insbesondere von der GPK, geschätzt.
Gleichzeitig wurden die Kontenstrukturen sowie der Budgetierungsprozess den Gegebenheiten der geleiteten Schulen angepasst. Dies bedeutete, dass die Schulleitungen vermehrt Verantwortung bei der Budgetierung sowie bei der Budgetkontrolle übernehmen mussten.
2. Begründung der Budgetüberschreitungen im Jahr 2010
Alle Beträge sind in CHF angegeben.
200 Kindergarten Budget 2010 Überzug in %
200.302.00 Besoldungen 1'528'528 44'852 2.93
Die Überschreitung wurde hauptsächlich durch zwei nicht vorhersehbare Mutterschaftsurlaube verursacht.
201 Sprachheilklassen Budget 2010 Überzug in %
201.302.00 Besoldungen 764'900 28'038 3.67
201.310.01 Inserate 0 3'639
201.318.03 Schülertransporte 200'000 104'688 52.34
201.318.05 Drittleistungen 0 12'921
Bei der Funktion 201 handelt es sich um einen Durchlaufposten: Sämtliche Überschreitungen werden pauschal vom AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten) übernommen.
210 Primarschule Budget 2010 Überzug in %
210.302.00 Besoldungen 5'259'650 486'193 9.24
Der Kostenüberzug setzt sich wie folgt zusammen:
Neue Lektionen spezielle Förderung 80'000
Gehalt freigestellte Lehrperson 125'000
Neue Teamteachinglektionen (Vorgabe AVK) 50'000
Neue Informatiklektionen (Vorgabe AVK) 50'000
Zwei zusätzliche Klassen (pädagogische Gründe) 100'000
Neue Entlastungslektionen heilpädagogische Ausbildung 10'000
Neue Entlastungslektionen SL 10'000
Unvorhergesehene Kosten Mutterschaft, Krankheit und Unfall 60'000
210.310.01 Schulmaterial, Lehrmittel 225'400 10'620 4.71
Diese Kostenüberschreitung wurde hauptsächlich durch die Beschaffung des Deutschlehrmittels „Die Sprachstarken“ verursacht. Um auch bei grösseren Klassen genügend Material zur Verfügung zu haben, bestellten die Lehrpersonen sinnvollerweise eine gewisse Reserve um ein Stück weiter beschulen zu können. Dieser Umstand wurde bei der Planung zu wenig berücksichtigt.
213 Bezirksschule Budget 2010 Überzug in %
213.302.00 Besoldungen 1'654'500 49'401 2.99
Der Betrag wurde zu tief budgetiert.
213.361.01 Schulgelder an Kanton 824'400 270'250 32.78
Die Anzahl der Kantonsschüler stieg unerwartet stark an. Der Betrag wurde zu tief budgetiert. Da auf derselben Position der Funktion Primarschule CHF 102‘800.- zu viel budgetiert wurde, betrugen die Mehrkosten für die steigende Anzahl Oltner Kantonsschüler lediglich CHF 167‘450.-.
215 Werken Budget 2010 Überzug in %
215.302.00 Besoldungen 1'057'100 67'686 6.40
Eine Lehrperson war während fast des ganzen Kalenderjahres aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben.
216 Hauswirtschaftsschule Budget 2010 Überzug in %
216.302.00 Besoldungen 334'600 14'134 4.22
Überdurchschnittlich viele Lehrpersonen waren Aufgrund von Unfällen und Krankheiten arbeitsunfähig geschrieben.
217 Musikschule inkl. Jugendmusik Budget 2010 Überzug in %
217.302.00 Besoldungen 1'599'200 157'807 9.87
Überdurchschnittlich viele Lehrpersonen waren Aufgrund von Mutterschaft, Unfällen und Krankheiten arbeitsunfähig geschrieben. Zudem erfreut sich das Angebot der Musikschule zunehmender Beliebtheit, was sich direkt auf die Pensen und somit die Lohnkosten der Musikschule auswirkt.
219.318.01 Telefongebühren 2'500 1'612 64.47
Per Stadtratsbeschluss wurde Mitte April entschieden, dass die Schulleitungen sowie einige weitere Mitarbeitende der Direktion Bildung und Sport Kommunikationsspesen erhalten. Hierfür wurde kein Nachtragskredit beantragt.
228 Heilpädagogische Sonderschule HPS Budget 2010 Überzug in %
228.301.00 Besoldungen 237'300 36'494 15.38
228.302.00 Besoldungen 4'571'000 383'426 8.39
228.318.01 Sachversicherungen 9'900 2'124 21.46
228.318.03 Schülertransporte 330'000 44'823 13.58
228.322.01 Zinsaufwand 176'900 3'812 2.16
Bei der Funktion 228 handelt es sich um einen Durchlaufposten: Sämtliche Überschreitungen werden pauschal vom AVK (Amt für Volksschule und Kindergarten) übernommen.
295 Allgemeine Schulkosten Budget 2010 Überzug in %
295.302.01 Begabtenförderung Lehrkräfte 42'000 15'257 36.33
Der Betrag wurde zu tief budgetiert.
348 Freiwilliger Schulsport Budget 2010 Überzug in %
348.302.03 Besoldungen nebenamtliches Personal 76'200 24'642 32.34
Richtigerweise wird die Entschädigung des neuen Leiters Schulsport (vier Lektionen) neu auf diesem Konto verbucht. Zudem erfreut sich das Angebot des freiwilligen Schulsportes zunehmender Beliebtheit, was das Angebot von zusätzlichen Kursen erfordert, was wiederum zu zusätzlichen Lohnkosten führt. Diesen zusätzlichen Kosten stehen steigende Erträge durch zusätzliche Jugend- und Sportgelder in der Höhe von CHF 8‘500.- gegenüber.
461 Schulzahnpflege Budget 2010 Überzug in %
461.315.01 Unterhalt Mobiliar, Einrichtungen 4'000 4'225 105.62
Am 17-jährigen Behandlungsstuhl sowie an der Absauganlage mussten mehr Reparaturen als vorgesehen vorgenommen werden.
461.317.01 Spesenentschädigungen 5'000 1'548 30.96
Die Mitarbeitenden der Schulzahnklinik besuchten mehr Weiterbildungsveranstaltungen als im Zeitpunkt der Budgetierung vorgesehen. Es war nicht vorhersehbar, welche Kurse im Jahr 2010 angeboten wurden.
542 Kinderkrippen, Kinderhorte Budget 2010 Überzug in %
542.365.02 Betriebsbeitr. nach Leistungserfüllung 740'000 198'481 26.82
Der Kostenüberzug auf dieser Position hat zwei Gründe:
a) Überzug aus der regulären Abrechnung der Subventionen 2010 (CHF 58‘519.-)
b) Überzug durch die Umstellung auf periodengerechte Verbuchung (CHF 139‘962.-)
a) Überzug aus der regulären Abrechnung der Subventionen 2010
Die Auszahlung an die Betreiber der Kindertagesstätten erfolgte aufgrund einer Formel, welche Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Juni 2006 war. Die Höhe der Auszahlungen erfolgt im Wesentlichen aufgrund des Auslastungsgrades der Kindertagesstätten. Dieser ist dank der verbesserten konjunkturellen Lage im vergangenen Jahr bei den meisten Kindertagesstätten angestiegen. Da die in der festgelegten Formel definierten betrieblichen Fixkosten relativ tief sind, wirkt sich der Anstieg des Auslastungsgrades überproportional auf die Höhe der Subventionen aus. Die Einnahmen der Kindertagesstätten, welche per Definition direkt von Subventionen in Abzug gebracht werden, stiegen nur unterproportional an. Dies könnte beispielsweise durch die Zunahme von Einkommensschwachen Kundinnen und Kunden begründet sein. Der so genannte Normkostensatz wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 23. November 2009 um 5% erhöht. Dies erschwerte zusätzlich die Budgetierung.
b) Überzug durch die Umstellung auf periodengerechte Verbuchung
Bisher wurden die letzten Subventionszahlungen des Vorjahres im April zu Lasten der laufenden Rechnung des neuen Jahres verbucht. Dies erschwerte die Budgetierung dieser Aufwandsposition sowie die Transparenz dieser Subventionen, da sich jeweils ein Kostenanstieg erst ein Jahr später in der laufenden Rechnung auswirkte. Aus diesem Grund hat sich die Direktion Bildung und Sport entschieden, sämtliche Subventionszahlungen des Jahres 2010 ebenfalls in der Rechnung 2010 zu verbuchen. Dies führt einmalig zu einem entsprechenden Kostenüberschuss.
3. Stellungnahme Querdienstleister: Personaldienst, Rechtsdienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling
Die Querdienstleister waren bei der Entstehung des Berichts und Antrages einbezogen. Sie unterstützen das vorgeschlagene Vorgehen. Die Rückmeldung lautete wie folgt:
Wir empfehlen, bei der Budgetierung die durchschnittliche Entwicklung der einzelnen Positionen stärker einzubeziehen und allenfalls eine grössere „Sicherheitsmarge“ als bisher einzuberechnen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt von den vorgenannten Kostenüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2010 Kenntnis.
2. Es werden folgende Nachtragskredite bewilligt:
a) Zu Gunsten des Kontos 200.302.00: CHF 44‘900.-
b) Zu Gunsten des Kontos 201.302.00: CHF 28‘100.-
c) Zu Gunsten des Kontos 201.310.01: CHF 3‘700.-
d) Zu Gunsten des Kontos 201.318.03: CHF 104‘700.-
e) Zu Gunsten des Kontos 201.318.05: CHF 13‘000.-
f) Zu Gunsten des Kontos 210.302.00: CHF 486‘200.-
g) Zu Gunsten des Kontos 210.310.01: CHF 10‘700.-
h) Zu Gunsten des Kontos 213.302.00: CHF 49‘500.-
i) Zu Gunsten des Kontos 213.361.01: CHF 270‘300.-
j) Zu Gunsten des Kontos 215.302.00: CHF 67‘700.-
k) Zu Gunsten des Kontos 216.302.00: CHF 14‘200.-
l) Zu Gunsten des Kontos 217.302.00: CHF 157‘900.-
m) Zu Gunsten des Kontos 219.318.01: CHF 1‘700.-
n) Zu Gunsten des Kontos 228.301.00: CHF 36‘500.-
o) Zu Gunsten des Kontos 228.302.00: CHF 383‘500.-
p) Zu Gunsten des Kontos 228.318.01: CHF 2‘200.-
q) Zu Gunsten des Kontos 228.318.03: CHF 44‘900.-
r) Zu Gunsten des Kontos 228.322.01: CHF 3‘900.-
s) Zu Gunsten des Kontos 295.302.01: CHF 15‘300.-
t) Zu Gunsten des Kontos 348.302.03: CHF 24‘700.-
u) Zu Gunsten des Kontos 461.315.01: CHF 4‘300.-
v) Zu Gunsten des Kontos 461.317.01: CHF 1‘600.-
w) Zu Gunsten des Kontos 542.365.02: CHF 198‘500.-
Sämtliche Nachtragskredite betragen CHF 1‘968‘000.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
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