Inhalt
Senioren-Kunsthandwerkausstellung 2011/Gebührenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 21. März 2011
- Beschreibung
- Die Pro Senectute Kanton Solothurn, Fachstelle für Altersfragen Olten-Gösgen, stellt wie in den Vorjahren das Gesuch um einen Gebührenerlass für das Festmaterial, die Planwände, die Benützung der Eingangshalle, des Foyers und der Stadthausküche für die Senio¬ren-Kunsthandwerkausstellung der IG „aktives alter Olten“ vom 24./25. Novem¬ber 2011
Stellungnahme zum Gesuch:
Die Senioren-Kunsthandwerkausstellung wird schon seit einigen Jahren durchgeführt. Die Baudirektion hat bisher jedes Jahr die Gebühren erlassen. Die Kunsthandwerkausstellung bietet Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, die in der Freizeit hergestellten Bastel- und Handwerksarbeiten sowie Kunstgegenstände gegen ein bescheidenes Entgelt an die interessierte Bevölkerung zu verkaufen. Wohl wird ein geringer Erlös „erwirtschaftet“, mit welchem jedoch grösstenteils die Materialkosten gedeckt werden können. Daneben gibt die Kunsthandwerkausstellung die Möglichkeit zum Gespräch und Gedankenaustausch mit den Kunden und Kundinnen und darf darüber hinaus sicherlich als erfüllende Freizeitbe¬schäftigung unserer älteren Mitmenschen bezeichnet werden. Zudem gewinnt das Wieder¬sehen unter den Ausstellenden selbst immer mehr an Bedeutung. Darüber hinaus wird das Selbstwertgefühl der Seniorinnen und Senioren mit der Möglichkeit, ihre Kunstwerke präsentieren und verkaufen zu können, unterstützt. In den letzten Jahren konnte sich die IG an einem speziellen Stand mit Informationsmaterial vorstellen. Diese Information stösst nach wie vor auf reges Interesse. Aus vorerwähnten Gründen soll dem Gesuch wiederum entsprochen werden.
Beschluss:
1. Die Gebühren für die Vermietung des Festmaterials, der Planwände die Benützung der Eingangshalle, des Foyers und der Stadthausküche für den Anlass vom 24/25. November 2011 werden der IG „aktives alter Olten“, c/o Pro Senectute Kanton Solothurn, Fachstelle für Altersfragen Olten-Gösgen, Martin-Distelistrasse 2, 4600 Olten, erlassen.
2. Die Gebühren von maximal Fr. 2'000.-- werden dem Konto Nr. 012.365.03 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
3. Die Direktionen Stadtpräsidium und Bau werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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