Inhalt
Postulat SP-Fraktion betr. Verkürzung der Bauzeiten beim Tiefbau/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 24. März 2011
- Beschreibung
- Die Fraktion der SP Olten hat am 8. September 2010 ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Verkürzung der Bauzeiten beim Tiefbau
Der Stadtrat wird gebeten, zu prüfen, wie die Bauzeiten bei Baustellen im Tiefbau im öffentlichen Bereich durch entsprechende Planung, durch Vorgaben in den Submissionen und Anreize an die Unternehmer verkürzt werden können.
Begründung:
Baustellen werden von den Bewohnern als Störungen, Quellen von Lärm und Schmutz und im Bereich von Strassen als Behinderungen wahrgenommen. Entsprechend besteht aus Sicht der Bevölkerung der Anspruch, dass die Bauzeiten so kurz wie möglich gehalten werden. Es entsteht teilweise der Eindruck, dass dieses Anliegen auch bei Projekten der Stadt Olten zu wenig ernst genommen wird. Auf der Baustelle an der Sälistrasse (Kreisel – Maienstrasse) sind beispielsweise immer nur wenige Leute im Einsatz und während der Sommerferien ruhten die Arbeiten während Wochen vollständig.
Um den berechtigten Anliegen der Anwohner nach kurzen Bauzeiten gerecht zu werden, soll der Stadtrat prüfen, wie durch entsprechende Vorgaben an die Planer, bei den Submissionen und durch Anreize an die Unternehmer eine deutliche Verkürzung der Bauzeiten erreicht werden kann, ohne dass dadurch allzu grosse Mehrkosten entstehen.
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Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Vorbemerkungen
Durch die bestehende Koordination aller Werkleitungsbauten und Strassensanierungen ist eine Rationalisierung der Bauabläufe bereits heute im Wesentlichen gewährleistet. Schon vor mehr als 15 Jahren haben die Städtischen Betriebe Olten und das Tiefbauamt Baurationalisierungsmassnahmen zum Zweck der Verkürzung von Bauzeiten eingeführt und passen sie ständig den neuen Begebenheiten an.
Allerdings sind nicht alle theoretischen Möglichkeiten zweckmässig, bezahlbar oder zulässig. So können zum Beispiel Werkleitungen, die ein rationelles Arbeiten behindern, nicht einfach stillgelegt werden. Auch können Gesamtarbeitsverträge der Baubranche nicht aufgehoben werden. Ebenso bleibt der Autoverkehr trotz einer Baustelle bestehen.
Diese unabänderlichen Rahmenbedingungen führen zu Vorkommnissen, über welche die Postulanten Auskunft wünschen und letztlich eine Verbesserung anstreben.
Bei einer Gesamtsanierung einer bestehenden Strasse werden wenn immer möglich folgende Werkleitungen koordiniert:
Schmutzwasserleitungen
Regenwasserleitungen
Leitungen der a.en (Wasser, Gas, Elektrischer Kabelblock)
Telefonleitungen
Fernsehleitungen
Private Hausanschlussleitungen aller Arten
Die verschiedenen Leitungen (Anzahl 6 bis 7) werden im Grundriss nebeneinander verlegt, wobei normierte Mindestabstände einzuhalten sind. Die vorhandene Strassenbreite und falls vorhanden der Trottoirbereich wird meist vollständig durch die oben erwähnten Werkleitungen belegt. Somit wird bei der Bauausführung der gesamte öffentliche Bereich längsseits mit Leitungshauptgräben und quer mit entsprechenden Hauszuleitungen durchzogen. Ein Teil der Strasse dient nach wie vor dem Verkehr (Fussgänger, Fahrzeuge).
Fazit:
Es bestehen enge Platzverhältnisse, welche das Arbeiten vieler Personen und Maschinen nicht erlaubt. Die Tagesarbeitszeit ist im Sommer auf 9 Std. begrenzt. Das objektspezifische Wissen des Baustellenchefs (Polier) ist gross und kann nicht ohne Weiteres an einen anderen Polier weiter gegeben werden.
Bereits jetzt wird vom beauftragten Ingenieurbüro verlangt, eine sorgfältige Planung und Projektierung über das Bauvorhaben vorzusehen.
Folgende Massnahmen mit entsprechenden Vor- und Nachteilen können zu einer Verkürzung der Bauzeit beitragen:
Massnahme A
Detailprojektierungen, vorgängiges Erkennen von Problempunkten und entsprechende Lösungserarbeitung; detektivisches Erkunden der privaten Hausanschlussleitungen
Vorteil:
Vermeidung von Bauverzögerungen; Kostenabklärungen der Anstösser
Nachteil:
Grösserer Arbeitsaufwand des Ingenieurs, erhöhter Entschädigungsanspruch
Bei der Submission wird bereits heute bei den Zuschlagskriterien das Bauprogramm bzw. eine kurze Bauzeit berücksichtigt und bewertet.
Massnahme B
Höhere Punktebewertung des Bauprogrammes betreffend Bauzeit
Vorteil:
Bessere Berücksichtigung einer kurzen Bauzeit
Nachteil:
Vermehrte Vergabe an Unternehmer, welche nicht das preisgünstigste Angebot einge¬reicht haben.
Massnahme C
Festlegung des Endtermins; bei Nichteinhaltung zahlt der Unternehmer Konventionalstrafe
Vorteil:
Einhaltung der vorgegebenen Bauzeit
Nachteil:
Bei Nichteinhaltung des Endtermins durch z.B. unvorhergesehene Arbeiten der privaten Anstösser, zeitintensive Erschwernisse, Schlechtwetterperioden etc. Auseinander¬setzungen mit dem Unternehmer
Durch die meist engen Platzverhältnisse sind Produktionssteigerungen durch den Unternehmer ausgereizt. Der Unternehmer wird nach Einheitspreisen in m3, m2 oder Tonnen bezahlt, er hat daher kein Interesse an einer langen Bauzeit (Zeit wird nicht bezahlt).
Mögliche Massnahme D
Vollsperrung des Strassenbereiches
Vorteil:
Maximal einsetzbare Kapazität des Unternehmers mit Maschinen und mehreren Arbeitsgruppen; massive Bauzeitverkürzung
Nachteil:
Zugänglichkeit der Anwohner ist nicht gewährleistet; Verlagerung des Durchgangsverkehrs in die umliegenden Quartier; allfällige Verlegung der Buslinie mit Schaffung von Ersatzhaltestellen; allfällige Aufhebung von Parkplätzen zur Durchfahrtsicherstellung bei der Verkehrsumleitungsführung
Mögliche Massnahme E
Verbot der Baustelleneinstellung infolge (Sommer-)Ferien der Bauarbeiter
Vorteil:
Bauzeitverkürzung von 2 Wochen (Sommerferien)
Nachteil:
Einarbeitung eines neuen Poliers und Bauführers auf der Baustelle; allfällige Falschinterpretationen durch fehlende Vorinformationen mit daraus entstehenden Baufehlern sind nicht auszuschliessen. Ein neuer Polier kann von der Unternehmung gar nicht zur Verfügung gestellt werden, da alle eine Baustelle haben.
Bemerkung:
In der heutigen Zeit haben auch die Bauarbeiter einen Anspruch, ihre Ferien im Sommer einzuziehen. Den typischen Saisonier von früher gibt es nicht mehr. Im Gesamtarbeitsvertrag sind Arbeitszeit, Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit sowie Freitage und Ferienbezüge klar geregelt und können durch die Bauherrschaft nicht beliebig verändert werden.
Auch sollte den Unternehmern das wirtschaftliche Funktionieren ihres Betriebes nicht durch unnötige Massnahmen verunmöglicht werden. Das volkswirtschaftliche Interesse ist ebenso zu beachten wie der Wunsch nach kurzen, zwingend notwendigen Baumassnahmen.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und im Sinne der bereits praktizierten Baurationalisierungsmassnahmen und als ständige Herausforderung im Einzelfall als erledigt abzuschreiben.
Zugehörige Objekte
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