Inhalt
Kleinholz, Altlastensanierung/Kreditgenehmigung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. März 2011
- Beschreibung
- Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Zusammenfassung
Das Gebiet Kleinholz soll nach Jahren des Stillstands überbaut und entwickelt werden. Das Areal stand bislang im Eigentum der Bürgergemeinde Olten. Eine kommerzielle Investorin hat das Areal zwischenzeitlich übernommen und ist bereit, dieses etappen¬weise gemäss bestehendem Gestaltungsplan zu überbauen.
Das Areal Kleinholz soll baureif gemacht werden. Mit der neuen Grundeigentümerin sind deshalb - unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das Parlament - zwei Verein¬barungen über die Kostentragung der Erschliessungsanlagen und Altlastensanierung abgeschlossen worden.
Das Areal Kleinholz ist durch den früheren Schiessbetrieb sowie eine Deponie mit Siedlungsabfällen aus den 30er- und 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts altlastenbelastet.
Für die Entsorgung der belasteten Standorte und Altlasten will sich die Stadt Olten mit pauschal 2.6 Mio. Franken beteiligen. Dies im Sinne einer umfassenden Bereinigung und Attraktivierung des Entwicklungsgebietes.
Die Erschliessungsfragen des Areals Kleinholz werden in einem eigenen Bericht und Antrag behandelt.
Ausgangslage
Der vom Regierungsrat am 19. September 2006 mit RRB 1713 genehmigte Gestaltungsplan Kleinholz soll umgesetzt werden. Der Investor reichte bereits Baugesuche für die erste Etappe ein.
Namentlich aus wirtschaftlichen Überlegungen ist die Stadt Olten interessiert, die langjährigen Anliegen nach mehr Wohnraum zu erfüllen.
Erwägungen
Um eine möglichst einfache und rationelle Erschliessung des Gebietes Kleinholz zu erreichen, wurden zwei Vereinbarungen mit dem neuen Grundeigentümer ausgehandelt und vom Stadtrat am 28. Februar 2011 (Prot.-Nr. 50, Akten-Nr. 3/3) genehmigt. Die Vereinbarungen regeln im Detail die Erschliessungskosten (Perimeterbeitrag) und die Altlastensanierung. Es soll nun ein Gesamtkredit gesprochen werden, damit die schrittweise Überbauung des Gebietes längerfristig gesichert ist.
Im Folgenden werden die verschiedenen Punkte zur Altlastensanierung kurz dargelegt:
Altlastensanierung Kleinholz
Im Gebiet Kleinholz sind diverse belastete Standorte und Altlasten vorhanden. Einerseits handelt es sich dabei um den Kugelfang, Scheibenstand und Überschussbereich einer Schiessanlage, die zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Betrieb war und dem allgemeinen Schiesswesen diente. Andererseits um die so genannte „Lettgrube“, eine Deponie, in welche über Jahre hinweg Siedlungsabfälle der Stadt verbracht wurden. Zurzeit müssen jedoch nicht alle Verschmutzungen saniert werden, ein Teil kann – unter dem Vorbehalt neuerer Erkenntnisse – im Boden belassen werden (gemäss Verfügungen des Bau- und Justizdepartementes BJD vom 31. Juli 2009). Entsprechende Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sind sistiert.
Zwingend saniert werden muss der Kugelfang der alten Schiessanlage. Die Sanierungskosten, die die Stadt Olten gemäss BJD übernehmen muss, werden auf rund Fr. 600'000.00 geschätzt.
Die Deponie „Lettgrube“ ist im Altlastenregister verzeichnet, muss aber derzeit nicht zwingend saniert werden. Nichts desto trotz macht es aus verschiedenen Gründen Sinn, die dort eingebrachten Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ohne die Sanierung dieses belasteten Standortes ist die Umsetzung des Gestaltungsplans schwer möglich. Selbst wenn für die künftigen Bewohner durch die Deponie - nach heutigem Wissensstand - keine direkte Gefährdung besteht, ist jedoch davon auszugehen, dass die Attraktivität als Wohnlage stark eingeschränkt wird. Die Entwicklung dieses Areals würde gehindert, wovon letztlich auch die Investorin ausgeht. Es ist deshalb ein Bestreben der Investorin, das ganze Gebiet Kleinholz grösstmöglich zu sanieren.
Zwischen der neuen Grundeigentümerin, der Bürgergemeinde Olten, und der Stadt Olten wurde in Anbetracht dieser Sachlage vereinbart, dass die Stadt Olten pauschal Fr. 2'000'000.00 zur Sanierung der Deponie „Lettgrube“ beisteuert. Unabhängige Kostenschätzungen für die gesamthaft anfallenden Aufwendungen der Sanierung der belasteten Standorte und Altlasten gehen vom 2- bis 3-fachen des Beitrages der Stadt Olten aus.
Bezahlt werden die vorgenannten Beträge der Stadt Olten im Übrigen erst, wenn die zuständigen kantonalen Stellen die ordnungsgemässe Sanierung der belasteten Standorte jeweils bestätigt hat. Die Finanzierung erfolgt über mehrere Jahre und ist im Finanz- und Dringlichkeitsplan bereits vorgesehen.
Durch vorgenannte pauschale Abgeltung übernimmt die Einwohnergemeinde teilweise auch Verpflichtungen der Bürgergemeinde aus der Altlastenfrage. Zum Ausgleich dieser Entlassung aus den Sanierungspflichten hat sich die Bürgergemeinde der Stadt Olten gegenüber der Einwohnergemeinde dazu verpflichtet, eine Parzelle im Halte von ca. 15'000 m2 in der Zone für öffentliche Bauten (auf der sich derzeit das "Trainings-Fussballfeld" Kleinholz befindet) zu übertragen. Diese Parzelle dient der Einwohnergemeinde gleichsam als Reserve, um die allenfalls notwendigen öffentlichen Anlagen im Entwicklungsgebiet Kleinholz dereinst sicherstellen zu können.
Abschliessend ist hervorzuheben, dass die Einwohnergemeinde mit der pauschalen Abgeltung aus sämtlichen Sanierungspflichten für die bezeichneten Standorte entlassen wird. Das Risiko allfälliger Mehrkosten bei der Sanierung trägt einzig und alleine die Investorin.
Die Sanierungspflicht der 300 m-Schiessanlage war und bleibt bei der Stadt Olten. Sie wurde nur der Vollständigkeit halber in die Vereinbarung und Pläne aufgenommen und ist nicht Teil der vorliegenden Vorlage.
Stellungnahmen
Die Stabsstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen und deren Bemerkungen sind in die Vorlage eingeflossen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Kredit von pauschal Fr. 2'600'000.00 (inkl. MwSt) zur Sanierung der belasteten Standorte und Altlasten wird zu Gunsten Konto Nr. 942.501.004 bewilligt.
2. Der Stadtrat darf den Kredit erst freigeben, wenn die im Bericht erwähnte Vereinbarung "Kleinholz Altlastensanierung" unterzeichnet und im Grundbuch eingetragen ist.
3.Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffer I./1. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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