Inhalt
Kleinholz, Erschliessung 2. Etappe/Kreditgenehmigung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. März 2011
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Zusammenfassung
Das Entwicklungsgebiet Kleinholz soll baureif gemacht werden. Das Areal stand bislang im Eigentum der Bürgergemeinde Olten. Eine kommerzielle Investorin hat das Areal zwischenzeitlich käuflich erworben und ist bereit, dieses etappenweise gemäss bestehendem Gestaltungsplan zu überbauen.
Mit der neuen Grundeigentümerin ist von der Stadt Olten - unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das Parlament - eine Vereinbarung über die Kostentragung der Erschliessungsanlagen abgeschlossen worden. Die Vereinbarung orientiert sich im Wesentlichen an der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung (GBV).
Zur Finanzierung der städtischen Erschliessungsanlagen (Strassen und Kanalisationen) ist im fraglichen Gebiet ein Gesamtkredit von rund 6,3 Mio. Franken brutto notwendig. Der Grossteil der Kosten wird der Grundeigentümerin gemäss den Regelungen der GBV wieder verrechnet. Der Stadt Olten verbleiben rund 2.2 Mio. Franken netto als Kostenanteil, insbesondere aufgrund der notwendigen Basis¬erschliessungen.
Das Areal Kleinholz ist zudem durch den früheren Schiessbetrieb sowie eine alte Deponie mit Siedlungsabfällen altlastenbelastet. Die Altlastenfragen werden in einem separaten Bericht und Antrag behandelt. Die Verwirklichung der Erschliessungs¬anlagen ist grundsätzlich losgelöst hiervon möglich.
Ausgangslage
Der vom Regierungsrat am 19. September 2006 mit RRB 1713 genehmigte Gestaltungsplan Kleinholz soll nun umgesetzt werden. Der Investor reichte bereits Baugesuche für die erste Etappe ein.
Namentlich aus wirtschaftlichen Überlegungen ist die Stadt Olten interessiert, die langjährigen Anliegen nach mehr Wohnraum zu erfüllen.
Erwägungen
Um eine möglichst einfache und rationelle Erschliessung des Gebietes Kleinholz zu erreichen, wurden zwei Vereinbarungen mit dem neuen Grundeigentümer ausgehandelt und vom Stadtrat am 28. Februar 2011 (Prot.-Nr. 50, Akten-Nr. 3/3) genehmigt. Die Vereinbarungen regeln insbesondere die Abgeltung der Erschliessungskosten (Perimeterbeiträge). Da die zu erschliessenden Grundstücke allesamt im Eigentum derselben Gesellschaft liegen, kann auf dem Vereinbarungsweg auf ein aufwändiges Beitragsverfahren (mit Planauflage) verzichtet werden. Am Umfang der Beitragspflicht der Betroffenen ändert dies nichts; diese ist gesetzlich vorgegeben. Diese Vorgehensweise ist in solchen Fällen gängige Praxis.
Im Folgenden werden die verschiedenen Punkte zur Erschliessung kurz dargelegt:
Die Stadt Olten erstellt die öffentlichen Strassen und Kanalisationen (Meteor- und Schmutzwasser) auf ihre Kosten. Die Baukosten werden danach - praxisgemäss -im Sinne der Grundeigentümerbeitragsverordnung der Grundeigentümerin in Rechnung gestellt. Der Grossteil dieser Kosten wird somit zeitverzögert der Stadt Olten wieder zurückvergütet. Der Stadt Olten verbleiben die Aufwendungen für die Basiserschliessungen.
Im Weiteren sollen jeweils die Erschliessungsanlagen gebaut werden, die der Investor für die etappenweise Überbauung benötigt. Ausnahmen hiervon sind die Anlagen der "Schützenstrasse", "Lehmgrubenstrasse" und der "Ahornallee", welche vorgezogen werden, da sie der Erschliessung des ganzen Gebietes dienen.
Finanzierung
Die Grundeigentümerin hat bei Neuerschliessungen den überwiegenden Teil der Erschliessungskosten zu bezahlen. Die Einwohnergemeinde bevorschusst die Kosten der Neuerschliessung.
Mit der Grundeigentümerin ist vereinbart, die Erschliessungskosten an die Stadt Olten zu überweisen, wenn die erforderlichen Erschliessungsarbeiten ausgeführt sind. Die massgebenden Kosten, die die Grundeigentümerin zu bezahlen hat, sind gemäss der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung festgesetzt.
Der üblicherweise angewandte Grundsatz der Bevorschussung wird auch von Seiten der Städtischen Betriebe Olten sbo unterstützt. Die entsprechende Vereinbarung für die Vorfinanzierung der Infrastruktur Wasser, Gas und Beleuchtung werden die Städtischen Betriebe Olten sbo direkt mit der Grundeigentümerschaft regeln.
Die gesamten Kosten für die Erschliessungsanlagen im Bereich A und B wurden von einem Ingenieur berechnet und sind im Folgenden dargelegt.
Kosten Strassenbau
Die Kosten zur Erstellung der Strassen setzen sich wie folgt zusammen:
Baukosten Fr. 3'530'000.00
Projektierung und Bauleitung Fr. 390'000.00
Reserve/Unvorhergesehenes ca. 10 % Fr. 400'000.00
Total (inkl. 8 % MwSt) Fr. 4'320'000.00
Von diesen oben genannten Bruttokosten werden der Grundeigentümerin ca. 75 %, ohne Reserve, also ca. Fr. 2'940'000.00 in Rechnung gestellt. Somit müsste die Stadt Olten letztlich ca. Fr. 1'380'000.00 netto übernehmen.
Die Finanzierung erfolgt durch die Steuergelder über mehrere Jahre und ist im Finanz- und Dringlichkeitsplan vorgesehen.
Kosten Kanalisationsbau
Die Kosten zur Erstellung der Kanalisationsbauten setzen sich wie folgt zusammen:
Baukosten Fr. 1'610'000.00
Projektierung und Bauleitung Fr. 180'000.00
Reserve/Unvorhergesehenes ca. 10 % Fr. 180'000.00
Total (inkl. 8 % MwSt) Fr. 1'970'000.00
Von diesen oben genannten Bruttokosten werden der Grundeigentümerin ca. 65 %, ohne Reserve, also ca. Fr. 1'160'000.00 in Rechnung gestellt. Somit müsste die Stadt Olten letztlich ca. Fr. 810'000.00 netto übernehmen.
Die Finanzierung erfolgt durch die Kanalisationsgebühren (Spezialfinanzierung) über mehrere Jahre und ist im Finanz- und Dringlichkeitsplan vorgesehen.
Stellungnahmen
Die Stabsstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen und deren Bemerkungen sind in die Vorlage eingeflossen.
Beschluss:
I.
1. Der Bruttokredit von Fr. 4'320'000.00 für den Strassenbau wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Nettokredit von Fr. 1'380'000.00 (inkl. MwSt) für die Finanzierung der Erschliessungskosten der Strasse wird zu Gunsten Konto Nr. 620.501.108 bewilligt.
3. Der Bruttokredit von Fr. 1'970'000.00 für den Kanalisationsbau wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Nettokredit von Fr. 810'000.00 (inkl. MwSt) für die Finanzierung der Erschliessungskosten der Kanalisationsanlagen wird zu Gunsten Konto Nr. 710.501.108 bewilligt.
5. Die Mehrwertsteuer ist mit 8 % eingerechnet. Eine allfällige Erhöhung dieser, ebenso eine mögliche Teuerung ab 01.01.2011 nach dem Zürcher Baukostenindex, wird mit bewilligt.
6. Der Stadtrat darf die Kredite erst freigeben, wenn die im Bericht erwähnte Vereinbarung "Kleinholz, Erschliessung 2. Etappe“ unterzeichnet und im Grundbuch eingetragen ist.
7. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffern I./2. und 4. dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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