1. Ausgangslage
Der aktuelle Dienstplan wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt und ist bis heute ein wichtiger Bestandteil der Planung des Dienstbetriebes der Stadtpolizei. Er entspricht aber nicht mehr den heutigen Bedürnissen und musste schon mehrmals angepasst werden. Aus diesen Gründen wurde er während dem Reorganisationprojekt „Stadtpolizei Olten 2011“ als Teilprojekt initiiert und hinterfragt.
Das neue Zusammenarbeitsmodell mit der Polizei Kanton Solothurn erfordert ebenfalls eine Anpassung des bestehenden Dienstplanes in folgenden Punkten:
- 2 Notfallinterventionspatrouillen pro Tag (zurzeit erst eine Patrouille im Einsatz)
- Harmonisierte Schalteröffnungszeiten im Kanton Solothurn
Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Sicherheit wird vermehrte Präsenz der Polizei in den Nachtstunden und frühene Morgenstunden (mediteranes Ausgehverhalten) erforderlich. Zudem wurde die Korpserweiterung vom 17. April 2009 damit begründet, dass die Präsenz-Lücken der Stadtpolizei geschlossen werden können. Bei dieser Abstimmungsvorlage ging der Kommandant der Stadtpolizei jedoch davon aus, dass wir pro Tag nur eine Notfallinterventionspatrouille durchführen werden. Diese vermehrte Zusammenarbeit hat sich aus der Überprüfung der Sicherheitsstruktur im Kanton Solothurn ergeben und ist integraler Bestandteil und politischer Wille des neuen Zusammenarbeitsmodells.
Das Projekt „Stadtpolizei Olten 2011“ ist stark ausgerichtet auf Frontorientierung und Bürgernähe. Dies ergibt sich aus dem Leistungsauftrag, den Tätigkeitsfeldern und deren Bewertung und insbesondere aus der neuen Kommandostruktur. Diese besteht aus der Einsatzpolizei und dem Stabsbereich. Die Mehrheit der Mitarbeitenden (26 Angehörige der Polizei und drei Polizeiassistenten/Polizeiassistentinnen) leisten Aussendienst und garantieren somit die Forderung nach mehr Präsenz auf den Strassen von Olten. Die personellen Ressourcen im Stabsbereich wurden daher eher knapp bemessen und verlangen eine hohe Bereitschaft der Stelleninhaber/-innen.
2. Rechtliche Grundlagen
- Personalreglement vom 15. November 2001
- Personalverordnung vom 26. August 2002 und Anhänge
- Dienstreglement vom 01. Dezember 2009
- Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn vom 6. Juli 2010
- Aufgabenkatalog zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien vom 1. Januar 2010
- Leistungsauftrag der Stadtpolizei Olten
3. Teilprojekt / Organisation
Das Teilprojekt „Dienstplan 2011“ wird geleitet durch den Kommandanten. Es wurden folgende Fachreferenten eingeladen am neuen Dienstplan mitzuarbeiten: Oberleutnant Andreas Kohler, Kdt Stv; Chef Logistik / Dienstplaner, Wm mbA Jürg Müller Baumgartner.
Der vorliegende Dienstplan wurde durch Wm mbA Jürg Müller Baumgartner dem Projektteam „Stapo Olten 2011“ vorgestellt und miteinander diskutiert. Der Konsens war einstimmig und kann als gute Voraussetzung für die Umsetzung gewertet werden.
4. Dienstplan 2011
4.1 Optimierte Sicherheit in Olten (OSO)
Der neue Dienstplan ist ein integraler Bestandteil im Verständnis einer optimierten Sicherheit in Olten. Es wäre operativ gesehen als fahrlässig zu bezeichnen, wenn man den Dienstplan nicht in diesem Kontext verstehen würde. Daher wird von einem Gesamtverständnis (vgl. Abbildung 1) ausgegangen, welches sich zusammensetzt aus der Korpserhöhung 2009, der optimierten Sicherheitsstruktur im Kanton Solothurn begründet durch das neue Zusammenarbeitsmodell mit der Polizei Kanton Solothurn, der neuen Organisations- respektive Kommandostruktur und als viertes Element und wichtigster Bestandteil die Befriedigung der subjektiven und objektiven Sicherheitsbedürfnisse der Menschen in Olten.
Bei allen Veränderungsmassnahmen müssen folgende Fragen gestellt werden: Welche Leistungen (Produkte / Aufgaben) erbringen wir in welcher Quantität, in welcher Qualität und in welchen Zeitverhältnissen.
Leistungen: Vergleiche neuen Leistungsauftrag der Stadtpolizei mit den entsprechenden Tätigkeitsfeldern und den dazugehörenden Aufgabengebieten. Die zu erbringenden Leistungen sind kontinuierlich zu hinterfragen, ob die Stadtpolizei diese selber erbringen soll und damit eine Kernkompetenz darstellt oder ob diese auszulagern sind. Unterscheidung zwischen lokaler Sicherheit und Notfallintervention und damit enge Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn.
Quantität: Erhöhte Präsenz im Aussendienst / Bürgernähe / Frontorientiert / Ausbau der Tätigkeitsfelder Grundversorgung, Prävention und Brennpunkte-Management
Qualität: Verbesserte und nachhaltigere Bearbeitung der definierten Tätigkeitsfelder und der Aufgabengebiete. Festlegen der Verantwortlichkeiten / Ausgerichtet auf die Sicherheitsbedürfnisse der Stadt Olten. Etablierung einer selbstverständlichen Feedback-Kultur zu den Kunden.
Zeitverhältnisse: 24 Stunden gemäss Leistungsauftrag.
4.2 Dienstplan-Modellüberlegungen
- Umsetzung des Dienstplanes in zwei Etappen
- Modular veränderbar
- Durchführbar mit verschiedenen personellem Bestand / ausbaubar
- Einfachheit / Überschaubarkeit
- Reserven / Doppelt Belegung der einzelen Touren teilweise möglich (Bestandesabhängig)
- Event- und ereignisbezogener Dienstplan (Bedarfsgerecht)
- 24 Stunden Frontdienstmitarbeitende im Einsatz / Dienstlücken schliessen
- Einhaltung der Vereinbarung „Sicherheitsstruktur Kanton Solothurn“: Harmonisierte Schalteröffnungszeiten, 2 AdP‘s pro Tag für die Notfallinterventionspatrouillen
- Freiheit des Handelns durch die Einführung des Flexdienstes. Klar definierte Verantwortlichkeiten (Leiter der Einsatzteams)
Folgende Auflagen wurden zusätzlich noch mitberücksichtigt in der Erstellung des Dienstplanes 2011:
- Falls betrieblich notwendig kann eine Freitagsgesuchs-/ und Urlaubssperre durch den Kdt verhängt werden.
- Für im Dienstplan enthaltene, regelmässige Diensttouren wird ein Diensttouren-Beschrieb erstellt, worin auch die Pausen sowie andere Besonderheiten geregelt sind.
- Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt innerhalb von vier Wochen durchschnittlich 50 Stunden.
- Die Arbeitswoche beträgt in der Regel fünf aufeinanderfolgende Diensttouren.
- Die Ruhezeit kann einmal in der Woche bis auf 8 Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von 11 Stunden im Durchschnitt von 2 Wochen eingehalten wird.
- In der Regel werden drei Doppelnachtschichten in einem Monat eingeteilt.
- Es werden in der Regel 2 Nachtschichten aufeinander folgend eingeteilt.
- Es können pro Jahr 12 Dienstplanwünsche pro Mitarbeitenden schriftlich eingereicht werden. Ein Wunsch kann einzelne oder mehrere aufeinanderfolgende Tage betreffen, eine gewünschte Diensttour oder das Dienstende im Rahmen des Dienstplanes. Die Wünsche können berücksichtigt werden, wenn es der Betrieb zulässt und wenn dadurch den anderen Mitarbeitenden kein Nachteil der Diensteinteilung entsteht. Urlaube sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Allfällige Zeitkorrekturen müssen auf dem Zeitkorrekturblatt mit Begründung aufgeführt und dem zuständigen Vorgesetzten zum Visum abgegeben werden. Arbeiten vor oder über die eingeteilte Dienstzeit hinaus, können ab 15 Minuten, geltend gemacht werden.
- Kompensationen müssen vorgängig beim Vorgesetzten beantragt werden. Die kompensierte Zeit muss auf dem Zeitkorrekturblatt aufgeführt und durch den Vorgesetzten visiert werden.
4.3 Dienstplan ab 1. April 2011 (Schalter 24h offen)
Der Dienstplan 2011 beinhaltet eine rund um die Uhr (24 Stunden) besetzte Ansprech- und Einsatzzentrale (Touren Z1, Z2, Z3). Die Touren Z1 und Z2 können von Polizisten/Polizistinnen oder von Polizeiassistenten/Polizeiassistentinnen geleistet werden. Die Nachtschichten Z3 werden in der Regel durch eine/-n Polizistin/Polizisten sichergestellt. Die Tour Z4 wird in der Regel (Mo-Fr) durch die polizeiliche Zivilangestellte Schalter/Admin in Ausnahmefällen durch Polizeiassistenten/Polizeiassistentinnen oder Polizistinnen/Polizisten geleistet.
Die Patrouillendienste der Stadtpolizei beinhalten eine tägliche Präsenz von morgens 06.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr (P1 / P2). Je nach Bedarf, ergänzend oder personellen Ressourcen zu P1 und P2, kann der Dienstplaner auch die Patrouille 6 (P6) einteilen. Mit diesen Patrouillendiensten haben wir eine optimale Abdeckung im Bereich der lokalen Sicherheit. Zusätzlich werden jeden Tag zwei Polizistinnen oder Polizisten in die Notfallinterventionspatrouillen P3 und P4 eingeteilt. Die P5 wird als lokale Sicherheitspatrouille von Donnerstag bis Samstag von 20.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt. Diese Patrouille wird aufgrund der liberalen Wirtschafts-Öffnungszeiten bis 06.00 Uhr eingeteilt, damit die Stadtpolizei auch auf die Nachtruhestörungen zwischen 04.00 und 05.00 Uhr (obligatorische Schliesszeiten von Gastrobetrieben) reagieren kann.
Der Eishockey-Dienst wird im Dienstplan 2011 massgeschneidert eingeteilt und wird unterschieden zwischen E1 (Spielbeginn 20.00 Uhr) und E2 (Spielbeginn 17.30 Uhr). Die Details regelt der Einsatzbefehl für die Eishockey-Saison oder die Einsatzbesprechung am Spieltag.
Die Mitarbeitenden des Polizeiassistenz-Dienstes haben drei verschiedene Diensttouren abzudecken. Der PAD 1 deckt die Grundversorgung unter der Woche ab und der PAD 2 kann an Samstagen durch den Dienstplaner eingeteilt werden. Der PAD 3 richtet sich nach dem Wochenmarkt auf dem Munzingerplatz und der Ticketautomaten-Leerung, welche in der Regel am Donnerstag stattfinden.
Die Stabsdienstmitarbeitenden im Fachbereich Gewerbe, Verkehr und Logistik leisten in der Regel ihre Dienstzeit von Montag bis Freitag zu definierten Ansprechzeiten.
Der Flexdienst umfasst alle Ausnahmen, Spezialeinsätze (Strich-/Verkehr-/Be-täubungsmittelkontrollen), Grossanlässe, Bürodienst, Präventionseinsätze (Quartierpolizei, Verkehrs- und Sicherheitsinstruktion, Einbruchprävention), zusätzliche Sicherheitspatrouillen (z.B. in der Weihnachtszeit). Dieser Flexdienst garantiert den Führungsverantwortlichen eine gewisse Flexibilität. Diese müssen mit dieser Dienstart vorausschauend umgehen und Einsätze frühzeitig dem Dienstplaner beantragen.
Der vorgestellte Dienstplan 2011/1 wurde einer Machbarkeitsstudie unterzogen und ist mit den heutigen personellen Ressourcen durchführbar. Jedoch kann die Führung der Stadtpolizei aufgrund der gebundenen Ressourcen für den Schalterdienst weniger flexibel auf mögliche Brennpunkte, Präventionsaktionen, ausserordentliche Kontrolltätigkeiten reagieren.
4.4 Präsenzvergleich pro Woche 2007 versus 2011
Der Anspruch an die neue Organisation und damit an den Dienstplan ist es, mehr Sicherheit durch mehr Präsenz im öffentlichen Raum zu garantieren. In der untenstehenden Grafik wird dargestellt, wie sich die Präsenzstunden pro Woche in drei Bereichen (Stab, Schalter, Front) von 2007 bis 2011 entwickeln. Daraus ist ersichtlich, dass der Aussendienst im Vergleich mit den anderen Diensten (Schalter / Stab) im neuen Dienstplan auf 51.80 % ansteigt. Zudem werden die administrativen Arbeitsstunden im Verhältnis dazu um mehr als 4 % reduziert. Durch diese Präsenzsteigerung im öffentichen Raum wird die politische Vorgabe gut erfüllt.
Die Präsenzstunden in den Stabsdiensten bleiben sich in den verglichenen Diensttouren gleich. Der grösste Unterschied in der neuen Organisationsstruktur ist die konstante und stetige Anwesenheit der Stabsmitarbeitenden während den Ansprechzeiten von Montag bis Freitag. Die Schalterpräsenz bleibt sich in etwa gleich und gewährleistet optimale Handlungsfreiheit für die harmonisierten und kundenfreundlichen Öffnungszeiten (vgl. Punkt 4.5). Zudem garantiert der vorliegende Dienstplan eine theoretische lückenlose Sicherheitsabdeckung von 365 Tagen und weiteren personellen Reserven, um noch andere Tätigkeitsfelder zu bearbeiten.
4.5 Harmonisierte und kundenfreundliche Öffnungszeiten (Dienstplan 2011/2)
Der vorgestellte Dienstplan entspricht noch nicht dem politischen Willen über die Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn aus dem Jahr 2009. Es fehlt noch die Sicherstellung der harmonisierten und kundenfreundlichen Öffnungszeiten der Einsatzzentrale und des Schalters. Diese Harmonisierung bedeutet, dass die Stadtpolizei nicht mehr 24 Stunden stationär ansprechbar ist, sondern ihre personellen Ressourcen frontorientiert und bürgernah ohne Dienstlücke zugunsten der subjektiven und objektiven Sicherheit einsetzen kann. Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat sich entschieden, ein zweistufiges und damit etappiertes Vorgehen zu wählen. Sie wird dem Stadtrat in der nächsten Phase mittels Gesprächsthema aufzeigen, was die vorgeschlagenen, harmonisierten und kundenfreundlichen Öffnungszeiten für Konsequenzen und Handlungsbedarf auslösen werden. Ziel ist es, diese Öffnungszeiten auf den 1. Oktober 2011 umzusetzen und damit die Vereinbarung mit der Polizei Kanton Solothurn und den politischen Willen zu erfüllen.
4.6 Dienstplanerstellung, Zeit- und Leistungserfassung mittels elektronischer Unterstützung
Bereits bei der Erstellung des letzten Dienstplanes im Jahre 2006 wurden verschiedene elektronisch-gestützte Dienstplan-Applikationen geprüft. Jedoch konnte man sich nicht entscheiden oder erachtete die geprüfte Technologie als nicht geeignet für die Stadtpolizei Olten.
Im Informatik-Budget 2011 wurden CHF 30‘000.-- beantragt, um eine auf den Dienstplan - die Bedürfnisse der Stadtpolizei Olten - abgestimmte Planungssoftware zu beschaffen. Die letzten Detailabklärungen haben ergeben, dass eine seriöse Softwarebeschaffung nur nach Vorliegen eines effektiven Dienstplans, Verfügbarkeit von Zeitressourcen der Informatikabteilung und ohne Zeitdruck bei der Einführung überhaupt möglich ist. Daher möchte das Kommando der Stadtpolizei diese Software bis am 1. September 2011 evaluieren, beschaffen und einführen.
4.7 Finanzielle Auswirkungen
Es kann festgehalten werden, dass der vorliegende Dienstplan den Volkswillen (Volksabstimmung vom 17. April 2009) und damit die politische Absicht des Stadtrates zur Schliessung der Dienstlücken erfüllt. Im Weiteren kann die Korpserhöhung wie vorgesehen im Jahre 2011 abgeschlossen werden. Die Personalkosten für die Korpsaufstockung ist im Budget 2011 bereits berücksichtigt. Zudem wurde bei der Erstellung des Dienstplanes eine umfassende Bedrohungsanalyse zu Grunde gelegt, welche klar feststellt, dass die Dienstzeiten vermehrt in der inkonvenienzbelasteten Zeit anfallen müssen. Der Mehraufwand wird sich aus den zusätzlichen Einsatzstunden, welche in die Inkonvenienzzeiten fallen, auswirken. Für die Zeit von April bis Ende September 2011 (24 Wochen) rechnen wir theoretisch mit ca. 2029.2 Stunden à CHF 9.70 mehr Inkonvenienz-Leistungen. Die effektiven Zahlen können heute jedoch nicht genau beziffert werden. Nach der Einführung des Dienstplanes 2011/2 (harmonisierte und kundenfreundliche Öffnungszeiten) werden sich die Inkonvenienz-Stunden theoretisch um ca. 45.5 Stunden pro Woche reduzieren. Die Mehrkosten für Inkonvenienzentschädigungen werden durch noch nicht besetzte Stellenpensen im Rahmen des Budgets aufgefangen. Aus heutiger Sicht ist kein Nachtragskredit erforderlich.
Die finanziellen Grundlagen insbesondere die Zulagen (Geld und Zeit) sind in der Personalverordnung unter Aritkel 16a und 16b geregelt.
4.8 Einführung neuer Dienstplan / Controlling
Der Dienstplan 2011 soll während der Einführungsphase laufend durch den Dienstplaner geprüft (Machbarkeit, Zufriedenheit, Verträglichkeit, Reserven) werden. Vor der Umsetzung der zweiten Etappe soll die Dienstplangruppe bestehend aus dem Kommandanten, Kommandanten Stellvertreter, Bereichsleiter Logistik (Dienstplaner) und den Leitern der Einsatzteams den Dienstplan 2011 überprüfen und die nötigen Anpassungen für den Dienstplan 2011/2 ableiten.
5. Informationsveranstaltung für das Korps
Der Kommandant orientierte die Mitarbeitenden am Mittwoch, 09. Februar 2011, an einer freiwilligen Veranstaltung über den neuen Dienstplan. Es ging ihm bei dieser Veranstaltung darum, den Anwesenden die Entstehung und die damit verbundenen Überlegungen aufzuzeigen. Ein weiteres Anliegen war die Schaffung eines Gesamtverständnisses im Kontext der Sicherheitsstruktur im Kanton Solothurn. Es nahmen ca. 25 Personen an dieser Orientierung teil. Durch die Beantwortung von diversen Fragen konnte die Zielsetzung erfüllt werden.
6. Stellungnahmen
6.1 Verbände/Betriebskommission
Die Verbände (PSO / VSPB) und die Betriebskommission wurden am 14. Januar 2011 eingeladen, den neuen Dienstplan bis am 11. Feburar 2011 zu vernehmlassen. Zudem wurden die Verbandsvertreter am Donnerstag, 27. Januar 2011, mündlich vom Kommandanten und dem Leiter Öffentliche Sicherheit über den neuen Dienstplan orientiert.
Zu beachten sind die kontroversen Stellungnahmen des PSO, der Beko und des VSPB. Der Personalverband hat zusammen mit der Betriebskommission eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und eingereicht.
Der PSO und die Beko beleuchten mehrheitlich die Vorteile und die erzielten Verbesserungen des neuen Dienstplanes einerseits im sozialen und andererseits auch im Sicherheitsabdeckungsbereich. Sie beachten den Gesamtrahmen, welcher im Kontext der Korpserhöhung (Dienstplanlückenschliessung), dem neuen Zusammenarbeitsmodell mit der Polizei Kanton Solothurn und den subjektiven sowie objektiven Bedürfnissen der Menschen in Olten steht.
Der VSPB beleuchtet vor allem die Nachteile des neuen Dienstplanes. Er betont, im Gegensatz zur anderen Stellungnahme, dass der vorgelegte Dienstplan nicht sozialverträglich ist. Der Sicherheitsgesamtrahmen wird in dieser Stellungnahme nicht berücksichtigt und beruht Mehrheitlich auf Individualinteressen.
6.2 SIKO
Die Sicherheitskommission hat die Vorteile erkannt, da der neue Dienstplan mit der Korpserweiterung die vermehrte Präsenzzeit in den Nacht- und frühen Morgenstunden erfüllt. Es wird deshalb empfohlen, den Bericht und Antrag anzunehmen und den neuen Dienstplan 2011 einzuführen.
6.3 Querschnittsdienstleistende
- Mit dem neuen Dienstplan wird die Forderung der Politik für eine bessere lokale Sicherheit und eine höhere Polizeipräsenz umgesetzt.
- Die kürzeren Diensttouren verbessern die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden und werden sich wohl auch auf die Gesundheit der Angestellten positiv auswirken.
- Bei der Evaluation der Software ist die bereits bestehende Zeiterfassungs-Software der Stadtverwaltung bzw. des Werkhofs zu berücksichtigen und die Informatik einzubeziehen.
Beschluss:
1. Der Dienstplan 2011 wird genehmigt und per 1. April 2011 in Kraft gesetzt.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.