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Olten nimmt am Schulversuch Spezielle Förderung teil
Der Kantonsrat hat im Dezember 2010 die vorgeschlagenen Umsetzungsbestimmungen für die Spezielle Förderung mit einem Veto belegt und ihr damit die Umsetzungsgrundlagen entzogen. Dabei war die 2007 vom Kantonsrat beschlossene Einführung der Speziellen Förderung nicht grundsätzlich bestritten. Gleich im Anschluss an den Veto-Beschluss des Kantonsrates hat die Direktion Bildung und Sport Lehrpersonen und Gemeindeparlament darüber informiert, dass in Olten am eingeschlagenen Kurs festgehalten werde. Die Schuljahresplanung für das Schuljahr 2011/2012 beruhte auf der bewilligten Eingabe gemäss den Eckwerten der Speziellen Förderung.
Anlässlich der Bildungsdebatte im Gemeindeparlament vom 27. Januar 2011 (dringlicher Vorstoss Stephan Hodonou) billigte das Parlament mit deutlicher Mehrheit den Kurs der Direktion Bildung und Sport, wonach ab August 2011 an den Kindergärten und Primarschulen zur Speziellen Förderung übergegangen werden soll. Inzwischen hat der Kanton mit dem Regierungsratsbeschluss vom 1. Februar 2011 das weitere Vorgehen festgelegt: Es soll ein Schulversuch Spezielle Förderung 2011-2014 durchgeführt werden. Innerhalb dieses Schulversuches nimmt die Schule Olten nun als Versuchsschule teil und geht auf dem eingeschlagenen Weg zur Speziellen Förderung weiter. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten an der Schule Olten so weit vorangekommen sind, dass der Übergang zur Speziellen Förderung an Kindergärten und Primarschulen vollzogen werden kann. Die eingereichte und durch den Kanton genehmigte Klassenplanung für das Schuljahr 2011/2012 kann beibehalten werden. Die Impulse aus der Parlamentsdebatte bezüglich verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler sowie Beachtung der Begabungsförderung werden aufgenommen. Die Direktion Bildung und Sport sieht vor, den Pensenpool für Schulische Heilpädagogik und Begabungsförderung auszuschöpfen (25 Lektionen pro 100 Schüler/-innen).
An der geleiteten Schule Olten, mit ihren in mancher Hinsicht unterschiedlichen vier Primarschulstandorten, soll der Schulversuch im Rahmen der kantonalen Vorgaben nach gemeinsamen Qualitätskriterien gestaltet werden. Den unterschiedlichen Gegebenheiten soll durch eine differenzierte Poolzuteilung und durch die Schaffung von bedarfsgerechten, temporären, separativen Elementen (Schulinsel, städtische Timeout-Lösung) Rechnung getragen werden. Die kommenden drei Jahre werden für die Entwicklung der Schule Olten prägend sein. Dabei wird sich zeigen, ob alle Beteiligten bereit sind, ihren Teil zu einer Entwicklung der Schule Olten beizutragen, welche den heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt und den Anspruch der Kinder auf grösstmögliche Förderung ihrer Fähigkeiten in einer lern- und lehrfördernden Umgebung zum Ziel hat.