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Friedhof Meisenhard: Reaktion auf Missachtungen des Fahrverbots
Immer mehr mussten die Friedhofmitarbeitenden in der letzten Zeit die Missachtung des Fahrverbotes konstatieren. Die wenigen Parkplätze vor der Abdankungshalle waren schnell besetzt, so dass die Autofahrenden ihr Fahrzeug überall abzustellen begannen. Einige fuhren sogar in den Wald hinein, bis vor das zu besuchende Grab der Angehörigen.
Nachdem auch die Stadtpolizei die vielen Missachtungen des Fahrverbotes bemängelte, musste gehandelt werden.
In den reglementarischen Vorgaben des Friedhofreglementes der Stadt Olten steht:
"Der Friedhof ist eine Stätte der Ruhe und Besinnung. Er ist für die Bevölkerung zu den Öffnungszeiten frei zugänglich. Besucherinnen und Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Untersagt sind
a. Das Befahren mit Privatfahrzeugen und Geräten aller Art (ausgenommen Dienst- und Behindertenfahrzeuge und Fahrten von Angehörigen bei Bestattungen sowie Transporte für den Güterumschlag bis zur Abdankungshalle) sowie das Mitführen von Haustieren.
b. Die Beschädigung und Verunreinigung der Gräber, Anlagen und Gebäude sowie das Verursachen von Lärm."
Nun stellt sich die Frage, was eine der oben erwähnten Ausnahmen darstellt:
- Dienstfahrzeuge sind solche, die für die Verrichtung einer beruflichen Tätigkeit notwendig sind (Gärtner, Steinhauer, Bestatter, Polizei, Feuerwehr, Werkhof, usw.). Private Firmen erhalten eine schriftliche Bewilligung bei der Baudirektion, öffentliche Organisationen benötigen keine spezielle Bewilligung.
- Behindertenfahrzeuge sind solche, mit welchen gehbehinderte Personen fahren resp. gefahren werden. Die gehbehinderten Personen erhalten bei der Baudirektion eine persönliche, schriftliche und kostenlose Bewilligung. So können diese Personen jederzeit mit jedem Fahrzeug zum Friedhof fahren oder sich fahren lassen.
- Fahrten von Angehörigen bei Bestattungen (bitte beachten: es hat nur 8 Parkplätze vor der Abdankungshalle).
- Transporte für den Güterumschlag sind gedacht für die Zeit der Neuanpflanzung von Gräbern. Es ist darauf zu achten, unnötige Fahrten zu unterlassen, um das Hauptziel "sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten" zu erreichen. Hierfür ist weiterhin keine schriftliche Bewilligung erforderlich, da man davon ausgeht, dass dies 2 bis 3 Mal pro Jahr geschieht.
Das Friedhof- und Werkhofpersonal ist angewiesen, Kontrollfragen bezüglich der obigen Vorgaben des Friedhofreglementes zu stellen und fehlbare Personen darauf hinzuweisen.
Da das Verbotsschild sehr abseits stand, veraltet war und wahrscheinlich teilweise auch absichtlich nicht beachtet wurde, hat sich die Baudirektion in Absprache mit der Stadtpolizei dazu entschlossen, ein neues, gut sichtbares Verbotsschild an einem offensichtlichen Ort zu platzieren. Ebenso wurde auf die Möglichkeit einer schriftlichen Bewilligung aufmerksam gemacht und auch das Zusatzschild für das Verbot von Haustieren wurde wieder montiert. Zusätzlich steht vorübergehend ein erklärendes Hinweisschild daneben.
Das bereits seit Langem bestehende Friedhofreglement will den Zugang zum Friedhof nicht verhindern, jedoch jeglichen unnötigen Fahrzeugverkehr und den damit verbundenen Lärm minimieren. Die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs Meisenhard werden gebeten, die Öffnungszeiten, das Fahrverbot und das Haustierverbot im Sinne der Ruhe und Besinnlichkeit des Ortes so weit wie möglich zu beachten.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Baudirektion gerne zur Verfügung.