Inhalt
Kissling Matthias und Gaby/Ersatzabgabe für sechs nicht erstellte Autoabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 31. Januar 2011
- Beschreibung
- Matthias und Gaby Kissling-Winiker, 4600 Olten, beabsichtigen gemäss Baugesuch Nr. 2010/129, den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Ziegelfeldstrasse 15, GB Olten Nr. 1170.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrund¬stück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die in den Projektplänen des Baugesuchs Nr. 2010/129 vorgesehene Nutzung erfordert den Ausweis von 6 Autoabstellplätzen (sinnvoller Bedarf). Wie aus den Unterlagen hervorgeht, können auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 1170 keine anrechenbaren Autoabstellplätze erstellt werden. Somit sind die erforderlichen 6 Autoabstellplätze in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Ziegelfeldstrasse 15 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernrandzone. Die Ersatzabgabe für 6 nicht erstellte Autoabstellplätze beträgt (6 x Fr. 6'000.00) Fr. 36‘000.00. (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion folgende Verfügung:
1. Für den vorgesehenen Neubau des Wohn- und Geschäftshauses, Ziegelfeldstrasse 15, GB Olten Nr. 1170, gemäss Baugesuch Nr. 2010/129, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für 6 nicht erstellte Autoab¬stellplätze eine Ersatzabgabe von Fr. 36’000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für die 6 nicht erstellten Autoabstellplätze wird in der zwi¬schen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und den Eigentümern von GB Olten Nr. 1170, Matthias und Gaby Kissling-Winiker, Reiserstrasse 153, 4600 Olten, abzu¬schliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Stadtrat von Olten Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Zugehörige Objekte
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