Am 12. November 2010 haben Stephan Hodonou (EVP) und Mitunterzeichnende bei der Stadtkanzlei folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt dem Parlament einen Massnahmenplan mit Bericht und Antrag vorzulegen, der die Schaffung einer Liegenschaftsstiftung oder eines ähnlichen Gremiums ermöglicht, welche(s) sämtliche oder zumindest einen substantiellen Teil der Liegenschaften Olten Osts sowohl aus dem städtischen Finanz- als auch aus dem städtischen Verwaltungsvermögen im Sinne einer optimalen Entwicklungsstrategie Chance Olten Ost verwaltet und bewirtschaftet.
Begründung der Dringlichkeit:
1. Der Stadtrat gedenkt auf der rechten Aareseite das Distelihaus mittels Parlamentsbeschluss in der Novembersession 2010 für den Preis von 1, 32 Mio. zu verkaufen. Der Verkaufspreis liegt weit unter den getätigten Investitionskosten von 2 bzw. 1, 5 Mio., so dass der Stadt unter dem Strich ein Verlust droht.
2. Das Distelihaus ist im Verwaltungsvermögen der Stadt mit einem Buchwert von SFr. 1.- quasi abgeschrieben und belastet die laufende Rechnung kaum. Hingegen waren die Seminarräume bis zum Verkaufsentscheid des Stadtrates rege belegt, so dass die Einnahmen durch die belegten Seminarräume zusammen mit den jährlichen Einnahmen für die Mietwohnung (von z. Z. SFr. 23'400.-) die Betriebskosten mehr als deckten. Eine ähnliche Auslastung des Distelihauses ist selbst bei allfälligen Renovationen auch in Zukunft zu erwarten und für eine Stiftung Olten Ost rentabel.
3. Im Zusammenhang mit dem Entwicklungsprojekt Chance Olten Ost ist klar geworden, dass den Liegenschaften auf der rechten Aareseite eine Schlüsselfunktion zukommt. Für eine Optimierung des Quartiers müssen diese Liegenschaften aus einer Hand mit einer nachhaltigen Strategie geführt werden. In einer allfälligen Liegenschaftsstiftung Olten Ost kommt der Immobilie Distelihaus eine zentrale Rolle zu, weil diese Liegenschaft bahnhofsnah an zentraler Stelle liegt. Für Private ist diese Liegenschaft aufgrund fehlender Parkplätze und der Auflagen des Denkmalschutzes nur beschränkt interessant. Der tiefe Verkaufspreis ist ein klarer Hinweis dafür.
4. Der Umgang mit den Liegenschaften auf der rechten Aareseite, wie auch gerade der angestrebte Verkauf des Distelihauses zeigt, lässt keine klare Strategie von Seiten der Stadt erkennen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung sind mit ihren übrigen Aufgaben ausgelastet. Hier könnte eine Stiftung sich mit einem gut angelegten Stiftungskapital um alle Fragen der Entwicklung und Optimierung im Quartier kümmern. Die Stiftung wäre um die Beschaffung, den Bau oder die Renovation und die Vermittlung von preisgünstigen Wohnungen unter Ausschluss von Spekulationen besorgt und würde so Garant für eine nachhaltige Entwicklung im Interesse des ganzen Stadtteils Olten Ost sein.“
Die Dringlichkeit wurde an der Sitzung vom 17. November 2010 mit 34:10 Stimmen abgelehnt.
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Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet im Namen des Stadtrates den Vorstoss wie folgt:
1. Grundsätzliches
Die Bedeutung von Liegenschaften bzw. des Einbezugs ihrer Besitzerinnen und Besitzer in städtische Entwicklungsprozesses ist bekannt und gleichzeitig einer der Stolpersteine vieler solcher Prozesse. Im Rahmen des Quartierentwicklungsprojektes Chance Olten Ost wurde deshalb ausdrücklich ein Teilprojekt Liegenschaften initiiert. Dass die Stadt Olten mit ihrem Entwicklungsprojekt zusammen mit zehn weiteren Städten ins Bundesprogramm „Projet urbain“ aufgenommen wurde, ist denn auch – neben der laut den zuständigen Instanzen beim Bund interessanten dreiteiligen Projektstruktur – diesem speziellen Augenmerk auf der Liegenschaftenstrategie zu verdanken. Es ist daher auch eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Wohnungswesen bwo, Doris Sfar, welche als Vertreterin des Bundes im strategischen Gremium des Projektes „Chance Olten Ost“ Einsitz hat.
Die Überlegungen in diesem Teilprojekt umfassen indessen nicht primär die städtischen Liegenschaften, sondern grundsätzliche Strategien für eine aktive Liegenschaften-entwicklung in Olten Ost, wo an verschiedenen Orten ein Bedarf zur Liegenschaften-erneuerung besteht, die mit geeigneten Mitteln gefördert werden soll. Aufgrund einer Bestandesaufnahme hat die Hochschule Luzern, welche dieses Teilprojekt begleitet, ein Modell mit sechs möglichen Instrumenten erarbeitet, mit denen im Wesentlichen das gegenseitige Verständnis, die Kommunikation und die Kooperation zwischen der Stadt und den Eigentümern sowie unter den Eigentümern selber gefördert werden sollen – dies als Voraussetzung, um seitens der Stadt auch private Erneuerungsvorhaben unterstützen zu können. Ausschlaggebende Überlegungen sind dabei, dass Eigentümer weniger fachliche Unterstützung für Sanierungen brauchen als ein Wissen darüber, was in ihrer Umgebung, das heisst bei benachbarten Eigentümern und im grösseren Umfeld, geschieht und die Nutzungsperspektiven ihrer eigenen Liegenschaft positiv beeinflussen kann. Die Palette der möglichen Massnahmen reicht denn auch von einer städtebaulichen Entwicklungsstrategie über kooperative Planungsprozesse in Schlüsselgebieten, Aufklärung und Sensibilisierung von Eigentümern bis zu moderierten Erneuerungsprozessen mit betroffenen Eigentümern. Dazu gehören aber auch Vorbildprojekte der Stadt mit eigenen Liegenschaften als „Leuchttürmen“. Auch die Bildung einer Stiftung ist im Rahmen des Teilprojektes Liegenschaften ein Thema; allerdings ist viel mehr die Betreuung oder Übernahme privater Liegenschaften mit Sanierungsbedarf angedacht, welche dann neuen Nutzungen (Stichwort zum Beispiel Studierendenwohnungen) zugeführt werden können.
Die Grundlage für die geplante Liegenschaftenstrategie bildet die erwähnte städtebauliche Entwicklungsstrategie auf der rechten Aareseite. Zusammen mit dem Masterplan Verkehr sollen in Zusammenarbeit von Stadtplanung und Stadtentwicklung die entsprechenden Arbeiten aufgenommen werden, sobald die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind.
2. Zur Motion
Der Vorstoss verlangt die Schaffung einer Liegenschaftsstiftung oder eines ähnlichen Gremiums, welche(s) sämtliche oder zumindest einen substanziellen Teil der Liegenschaften in Olten Ost sowohl aus dem städtischen Finanz- als auch aus dem städtischen Verwaltungsvermögen verwaltet und bewirtschaftet. Dazu gilt es erstens festzuhalten, dass der Begriff Liegenschaft als „unbewegliches Sachgut“ nicht nur Gebäude, sondern auch Grundstücke bis hin zu Strassenparzellen umfasst. Zweitens ist es aus rechtlichen Gründen kaum denkbar, Liegenschaften aus dem Verwaltungsvermögen, welche der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen und vom Schulhaus über den Sportplatz bis zur Personenunterführung reichen, in eine (privatrechtlich organisierte) Stiftung einzubringen, bei der ein Stiftungsrat über das Schicksal dieser Liegenschaften entscheidet. Was die Liegenschaften im Finanzvermögen betrifft, so handelt es sich im Wesentlichen um Wohnhäuser, deren Nutzung klar vorgegeben ist und mit denen allenfalls Zeichen im Rahmen der erwähnten Liegenschaftenstrategie des Projektes Olten Ost gesetzt werden können. Auch hier soll die Stadt aber unmittelbar und nicht via eine Stiftung oder ein ähnliches Gremium Einfluss nehmen können.
Der Stadtrat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die Schaffung einer Liegenschaftsstiftung vorgeschoben wurde, um den – mittlerweile beschlossenen – Verkauf des Distelihauses zu verhindern. Gerade das Distelihaus, eingeklemmt zwischen Aare/Strasse und Bahntrassees, hätte aber keine Rolle für eine Liegenschaftsstrategie auf der rechten Stadtseite gespielt und konnte daher isoliert betrachtet werden.
Was den Vorwurf einer fehlenden klaren Strategie angeht, so gilt es festzuhalten, dass die Stadt Olten bereits – im Übrigen in der Reglementssammlung und im Internet frei zugängliche – Richtlinien für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken hat. Gemäss diesen Richtlinien werden die Kommissionen Stadtentwicklung und Baukommission immer – so auch im Falle des Distelihauses – frühzeitig in den Prozess einbezogen.
Im Sinne der Erwägungen – einerseits ist eine Liegenschaftsstrategie eingeleitet, anderseits ist das in der Motion vorgeschlagene Vorgehen ungeeignet – empfiehlt der Stadtrat dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen.