Inhalt
Stadtpolizei, Informatikdienstleistungen/Vereinbarung mit der Polizei Kanton Solothurn
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 3. Januar 2011
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
1.1 Verpflichtung zum Abschluss von Service Level Agreements
Mit der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn (Kapo) und der Stadtpolizei Olten (Stapo) wurde ein neues Zusammenarbeitsmodell der Korps beschlossen. Ein zentrales Element dieses neuen Modells bildet der Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme der Kapo. Ziffer 3.2 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Kapo und der Stapo (RRB Nr. 2010/1291 vom 6. Juli 2010; Stadtratsbeschluss 18/20, 35/0 vom 4. Oktober 2010) bestimmt, dass Service Level Agreements zur Regelung der Modalitäten zu erstellen sind.
1.2 Inhalt der Service Level Agreements
Es wird ein auftragsgerechter Zugriff der Stapo auf die polizeilichen Informationssysteme der Kapo gewährleistet. Neben der Gewährung des Zugriffs auf die Systeme fallen vor allem auch der Betrieb und Unterhalt in den Aufgabenbereich der Kapo. Mittels Wartung und kontinuierlicher Überwachung der Systeme und Systemkonfigurationen soll ein stabiler und performanter Betrieb gewährleistet werden. Sofern ein entsprechender Bedarf vorhanden ist, erfolgt die Schulung an den Informationssystemen, damit diese zielgerichtet eingesetzt werden können. Für diese Dienstleistung wird der Stapo jeweils eine jährliche Pauschale von CHF 50‘000.-- verrechnet. Diese gilt als Entgelt für das zurzeit der Vereinbarungsunterzeichnung zu bearbeitende Auftragsvolumen. Sofern sich der Nutzerkreis oder die Anzahl der Applikationen um 20% erhöht, verpflichten sich die Parteien zu einer angemessenen Anpassung der Jahrespauschale.
1.3 Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn
Nebst dem Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme regeln die Vereinbarungen die Zusammenarbeit der Korps im Zusammenhang mit der kantonalen Alarmzentrale (AZ) der Kapo. Die AZ ist die Alarmempfangs- sowie Alarmierungsstelle für die Notrufe 112, 117, 118, 144 und 0848 112 112 (ärztlicher Notfalldienst) für das gesamte Kantonsgebiet. Sie koordiniert und führt die Notfallintervention. Gemäss Ziffer 10.1 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Kapo und der Stapo bindet die Stapo zu bestimmten Zeiten ihre Einsatzzentrale an die AZ der Kapo an. Zu diesen Zeiten - in der Regel ausserhalb der Betriebszeiten der städtischen Einsatzzentrale - übernimmt die AZ deren Aufgaben. Zudem werden in dieser Zeit auch die Aussensprechstellen der Stapo auf die AZ der Kapo umgeschaltet.
2. Erwägungen
Die Vereinbarung (Beilage 2) inklusive Anhang (Beilage 3) legt die durch die Kapo zu erbringenden Dienstleistungen fest und regelt die Mitwirkungspflicht der Stapo. Ausserdem enthält sie Bestimmungen über den Datenschutz und die Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sie ist unbefristet und wird jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht auf Jahresende von einer Partei mit der Frist von 12 Monaten schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals auf den 31. Dezember 2012 möglich.
Die aus der Vereinbarung jährlich resultierende Pauschale von CHF 50‘000.--, welche die Stapo der Kapo jeweils für die Dienstleistungen zu entrichten hat, stellt gemäss Einschätzung der Verantwortlichen der Direktion Finanzen und Informatik der Einwohnergemeinde Olten ein angemessenes Entgelt für das zu bearbeitende Arbeitsvolumen dar. Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat diesen Betrag im Budget 2011 aufgenommen (Budgetposition 110.315.02).
Die Stapo erfüllt die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn zurzeit noch nicht vollumfänglich (Ziff 10.1). Die Führungen der Direktion und der Stapo haben sich entschieden, die Vereinbarung zeitlich gestaffelt umzusetzen. Die Anbindung der Einsatzzentrale an die Alarmzentrale zu gewissen Zeiten ist einerseits Bestandteil vom Teilprojekt Dienstplan 2011 und andererseits vom Teilprojekt Gemeinsamer Schalter Stapo-Kapo. Die Führung der Stapo arbeitet darauf hin, die Vereinbarung mit der Polizei Kanton Solothurn ab 1. September 2011 zu erfüllen.
3. Kosten
Der Abschluss dieser vorliegenden Vereinbarung mit der Polizei Kanton Solothurn betreffend Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kantonalen Alarmzentrale und den polizeilichen Informationssystemen sowie deren Betrieb durch die Polizei Kanton Solothurn ergibt jährlich wiederkehrende Kosten von CHF 50‘000.--.
4. Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Die Querschnittsdienstleistenden wurden mit einbezogen und deren Anmerkungen integriert.
Beschluss:
1. Die Vereinbarung (RRB Nr. 2010/2283 vom 6.12.2010) inklusive Anhang zwischen der Polizei Kanton Solothurn und der Stadtpolizei Olten betreffend Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kantonalen Alarmzentrale und den polizeilichen Informa-tionssystemen und deren Betrieb durch die Polizei Kanton Solothurn wird genehmigt.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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