Inhalt
Pernisonskasse der Stadt Olten, versicherungstechnisches Gutachten 2009/Kenntnisnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 20. Dezember 2010
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Nach Art. 53 Abs. 2 lit. a BVG hat eine Vorsorgeeinrichtung durch einen anerkannten Experten für die berufliche Vorsorge periodisch überprüfen zu lassen, ob sie jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Diese Überprüfung erfolgt durch das periodische Erstellen einer versicherungstechnischen Bilanz nach den Grundsätzen der Bilanzierung in geschlossener Kasse und dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Für den Bestand der beitragspflichtigen Versicherten ist mindestens die Summe der Austrittsleistungen gemäss Freizügigkeitsgesetz zu berücksichtigen. Das Ergebnis, wie auch die Differenz zum Ergebnis der letzten erstellten versicherungstechnischen Bilanz, ist soweit möglich aufzuzeigen.
Die periodische versicherungstechnische Überprüfung und die untere Limite des Deckungsgrades sind auch in Art. 19 der PK-Statuten geregelt. Eine versicherungstechnische Bilanz ist in der Regel mindestens alle drei Jahre zu erstellen. Die Pensionskommission hat sich für eine jährliche Überprüfung entschieden. Sinkt der Deckungsgrad unter 80 % und lassen die Verhältnisse in der Zukunft keine Verbesserungen erwarten, hat der Stadtrat auf Antrag der Pensionskommission die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes einzuleiten.
2. Ergebnis des versicherungstechnischen Gutachtens
2.1 Zusammenfassung
Die Aon Consulting AG hat den Expertenbericht per 31. Dezember 2009 am 2. Juli 2010 erstellt und folgendes zusammengefasst:
Heutige Sicherheit der Kasse
• Die durch die Pensionskasse der Stadt Olten eingegangenen Vorsorgeverpflichtungen sind am Bilanzstichtag durch das vorhandene Vermögen weiterhin nicht vollständig gedeckt. Die versicherungstechnische Bilanz weist eine versicherungstechnische Unterdeckung von Fr. 32‘317‘991.00 auf. Der Deckungsgrad gemäss Art. 44 Abs. 1 BVV 2 beträgt 82.80%.
• Die finanzielle Lage hat sich seit dem letzten Gutachten unwesentlich verändert. Der Deckungsgrad ist von 78.38% auf 82.80% gestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung ist hauptsächlich auf die guten Kapitalerträge im dritten Quartal 2009 zurückzuführen. Die Pensionskasse ist durch den Experten weiterhin jährlich zu begutachten.
• Aufgrund der detaillierten Risikoanalyse besteht ein Risikoschwankungsfonds von Fr. 3‘862‘282.00. Der Sicherheitsgrad der Pensionskasse im Risikobereich Tod und Invalidität ist somit ausreichend. Die Auflage gemäss Art. 43, Abs. 1 BVV 2 ist erfüllt.
• Zudem bestehen Rückstellungen von Fr. 6‘371‘575.00 für den Grundlagenwechsel.
Künftige Finanzierung
• Die ab 1.1.2006 reglementarisch neu festgelegten Beiträge und Nachzahlungen ermöglichen, unter dynamischen Verhältnissen die Finanzierung einer Zunahme der versicherten Löhne von 3.25 % und eine Zunahme der laufenden Renten von 0.5 %. Dabei werden ein gleichbleibendes Durchschnittsalter sowie eine Kapitalrendite von 4,125 % vorausgesetzt (Szenario Dynamisch II).
Vorbehalt
• Diese Angaben gelten als Zusammenfassung des Berichtes. Für unsere Aussagen ist das vorliegende Gutachten als Ganzes massgebend.
2.2. Vergleich mit Vorjahr
Die technischen Bilanzwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert:
Versicherungstechnische Bilanz in CHF 31.12.2009 31.12.2008 Abweichung
Vorsorgekapital zum Kurswert 155‘590‘413 144‘832‘654 10‘757‘759
Deckungskapital aktive Versicherte74‘051‘478 75‘813‘633 -1‘762‘155
Rückstellung gemäss Art. 17 FZG 5‘252‘655 5‘411‘728 - 159‘073
Deckungskapital laufende Renten 98‘370‘414 94‘165‘186 4‘205‘228
Rückstellung für Grundlagenwechsel 6‘371‘575 5‘552‘087 819‘488
Risikoschwankungsfonds 3‘862‘282 3‘833‘629 28‘653
Total Deckungskapital 187‘908‘404 184‘776‘263 3‘132‘141
Technisches Defizit 32‘317‘991 39‘943‘609 -7‘625‘618
Das Expertengutachten basiert auf den technischen Grundlagen EVK 2000 AC und dem unveränderten technischen Zinsfuss von 4 %.
Für Berechnungen gemäss dem Freizügigkeitsgesetz (Art. 8 FZV) muss der technische Zinssatz im Bereich von 3.5 bis 4.5 % liegen. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz BVG für das Jahr 2009 auf 2% festgesetzt.
Das Rentnerverhältnis (Anzahl aktive Personen auf einen Rentenbezüger) ist leicht von 1.85 auf 1.81 gesunken. Das mit dem versicherten Lohn gewichtete Durchschnittsalter der aktiven Versicherten beträgt 47.37 Jahre (Vorjahr 47.74). Der technisch erforderliche Risikobeitrag beträgt 4.5 % (VJ 4.0 %) der versicherten Lohnsumme.
Der für statische Verhältnisse erforderliche technische Beitragssatz wurde mit 14.54 % (Vorjahr 14.72 %) ermittelt und es resultiert ein Überschuss von 3.51 Beitragsprozente.
Die technischen Rückstellungen für den Grundlagenwechsel (Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos) sowie für den Risikoschwankungsfonds wurden um rund 800‘000 Franken auf über 10.2 Millionen Franken erhöht.
Wie in den Vorjahren wurde auf Empfehlung des Experten auf eine Stop Loss Rückversicherung für die berufliche Vorsorge verzichtet, weil der Risikoverlauf der letzten Jahre dies rechtfertigt. Seit dem 1. Januar 2004 trägt die Pensionskasse die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und Invalidität selbst.
3. Kapitalanlagen und –struktur
Die Anlagepolitik einer Vorsorgeeinrichtung hat sich ganz nach der Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung auszurichten. Solange eine Unterdeckung besteht und keine Kurswertreserven vorhanden sind, ist die Risikofähigkeit nicht gegeben. Unter diesem Aspekt hat die Pensionskommission die Anlagestruktur wie folgt bestimmt und das Anlagereglement am 5.11.2007 genehmigt.
Strategie 100 % Bandbreiten
von
bis
Nominalwerte 61 %
Geldmarkt, Debitoren, übrige Aktiven 2 % 0 % 5 %
Obligationen CHF 34 % 28 % 43 %
Obligationen FW 8 % 5 % 11 %
Hypotheken 4 % 2 % 6 %
Anlagen Arbeitgeberin 13 % 8 % 16 %
Sachwerte 39 %
Aktien CH 12 % 9 % 17 %
Aktien Ausland 13 % 9 % 17 %
Immobilien, indirekte Anlagen 12 % 4 % 15 %
Alternative Anlagen 2 % 0 % 3 %
Die Allokation der Vermögenswerte befand sich während dem ganzen Berichtsjahr innerhalb der aus der Strategie abgeleiteten taktischen Bandbreiten. Ein bewusster Anlageverstoss im Bereich der Einzellimite nach Art. 54 BVV2 wurde im Revisionsbericht per 5. Mai 2010 festgehalten und erklärt.
Die im Rechnungsjahr 2009 erreichte Performance von +8.84% (VJ -7.72%) liegt unter dem Referenzwert Pictet Index 2005 / BVG-25 (+ 13.68%), im Zweijahresvergleich wird der Referenzwert jedoch erreicht.
Die Pensionskommission hat vom neuesten Expertenbericht an ihrer Sitzung vom 21. September 2010 Kenntnis genommen.
4. Fazit
Der per Ende 2008 schlechte Deckungsgrad konnte aufgrund der sich insbesondere im 3. Quartal 2009 erholenden Finanzmärkte wieder etwas verbessert werden.
Mit der statutarischen Garantie der Stadt Olten und der vorhandenen Arbeitgeberbeitragsreserve von rund 22.4 Millionen Franken ist die Pensionskasse besser vor Risiken geschützt.
Die seitens der Pensionskommission in Auftrag gegebene Asset and Liability –Studie führte die Pensionskommission zu einer leicht modifizierten Anlagestrategie ab dem zweiten Quartal 2010, welche bis Ende 2010 in weiten Teilen umgesetzt werden kann.
Hinzuweisen bleibt auf die parlamentarische Beratung bezüglich der Revision des Bundesrechts über die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen. Nach der parlamentarischen Beratung wird für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen zukünftig ein minimaler Deckungsgrad von 80% definiert.
Das Festhalten am Ziel einer langfristigen Vollkapitalisierung wird zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Pensionskommission diskutiert. Im zweiten Quartal 2011 ist eine Berichterstattung an die Pensionskommission und den Stadtrat vorgesehen.
Beschluss:
Von den Ergebnissen des versicherungstechnischen Gutachtens der Pensionskasse der Stadt Olten per 31.12.2009 wird Kenntnis genommen.
Zugehörige Objekte
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